ZitatOriginal von PeterG
Meine Auffassung hat zumindest das LG Frankfurt und den Gesetzgeber auf ihrer Seite. Wenn obiges nur Deine einsame Meinung sein sollte, ok. Dann erübrigt sich weitere Diskussion.
Bye
Peter
Hallo
Du interpretierst lediglich Deine Meinung über die Beschaffenheit einer "Versiegelung" in jenes Urteil hinein. Urteile über die Beschaffenheit einer solchen gibt es jedoch nicht... Das was Du als "öffnen einer schlichten Umverpackung" bezeichnest, stufen andere eben anders ein!
Übrigens: Warum hast Du denn die besagte Gerichtsentscheidung nicht komplett hier eingestellt? Vielleicht weil im gleichen Satz noch von einem anderen Vorgang [nämlich das Bestätigen einer Lizenzvereinbarung im "Menü einer Software"] gesprochen wird, das ein Entsiegeln darstellt?
MfG