@Drain,
ist mir schon klar, das es so eine Vereinbahrung zwischen Postempfänger und Post geben kann, das ist ja schließlich der Sinn von Postfächern.
Aber bevor die Post ein nicht abgeholtes Einschreiben an den Absender zurückbringt, hat sie es gefälligst an die auf dem Einschreiben angegeben Postadresse zu bringen. Der Absender hat schließlich einen Vertrag mit der Post geschlossen und kann erwarten, das die Leistung so ausgeführt wird, wie vom ihm bestellt. Ist ja schließlich nee privatrechtliche AG.
Viele Grüße
Bernhard
P.S. Habe mein Upgardeauftrag am 19.3 per Paket mit Rückschein geschickt (wird nicht ins Postfach gelegt), Eingang bei Navigon 22.3, Eingang Rückschein 23.3, Email von Navigon 26.3. Geht doch!