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Die Polizei kann im höchstfall, ne Strafe aufbrummen, wenn sie mitbekommen, daß das Gerät während der fahrt bedient wird.
Die Strafe läge bei höchstens 40 und 1 Punkt, und die zu bekommen ist ziemlich unwahrscheinlich.Genaugenommen darf während der fahrt ja nichts anderes gemacht werden, als das KFZ zu steuern.
Also Finger weg von Radio, Navi, Händy

Und bevor ich mir darüber den Kopf zerbreche,
ich lieber ne Pulle Bier 
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Moinsen
Also mal ehrlich
Fällt euch nicht was aufDa stellt jemand ein Thema in den Raum
und meldet sich dann nicht mehr zu Wort um sich an
der Diskussion zu beteiligen! Wrum nur???Alle bisherigen Diskussionen zu diesem Thema sind auch alle im Sande verlauefen.
Und nun haut meinetwegen weiter aufeinander ein
oder auch nicht. Ich habe keinen Tex gefunden der besagt das er nicht erlaubt ist.
Und daher werde ich Ihn weiter benutzen
Aber diese Entscheidung trifft jeder für sich selber -
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Original von Erloeser
Ich auch!
das hatte aber was mit Drogen und einem totem Huhn zu tun und ist über 20 Jahre her.
Irgendwie ist "das Gesetz" auch bemerkenswert humorlos...
@umx3511
Deine Informationen sind so nicht richtig.
Ich habe gehört, es gäbe 75 Punkte in Flensburg und 4 Euro Strafe
Erloeser
75 punkte ? muß wohl der Alkohol pegel sein oder ?
es geht nicht ums bedinen währender der Fahrt sondern um die Funktion an sich das es eine art Radar warner ist ist dieser ist halt leider Verboten
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Hi,
nun aus anderer gut unterrichteter Quelle:
"Unter "Radarwarngeräten" werden Geräte verstanden, die als Empfänger mit optischer oder akkustischer Anzeige in Fahrzeugen installiert werden, um den Fahrer vor etwaigen Geschwindigkeitsmesseinrichtungen zu warnen und diesen zu einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf das jeweils Zulässige zu bewegen.
Die rechtliche Beurteilung und die entsprechende Diskussion ist durch die Einführung eines neuen Bußgeld-Tatbestands in § 23 Absatz 1 b StVO weitgehend gegenstandslos geworden. Nach der per 14.12.2001 eingeführten Vorschrift des § 23 Absatz 1 b StVO ist es ausdrücklich untersagt, Radarwarngeräte zu betreiben. Ein Verstoß gegen die Vorschrift wird nach dem Bußgeldkatalog mit einem Regelbußgeld von 75 Euro geahndet. Es werden 4 Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen."
So: Seit wann kann mein iPAQ Radarstrahlen empfangen und mich dann warnen????

Beim POI-Warner und der dazugehörigen Hardware handelt es sich um keine Radarwarner im Sinne der StVO, da sie eben nicht empfangen. Und damit ist die ganze Diskussion hinfällig!!!
Glaubt mir, denn ich bin ein ... ;D
Gruß
oese -
So ähnlich wurde das Problem im Forum www.copzone.de gelöst.
(Ist leider duch einen DB-Crash nicht mehr drin)
POI-Warner und Glopus nehmen nur bekannte Daten, die es bei unterschiedlichen Quellen gibt (teils auch kostenfrei).
Sogar einige Städte bieten die Blitzer-Daten auf ihrer HP an.
Hier aus meiner Heimat:
http://www.rhein-sieg-kreis.de…ionaere%20Messstellen.htmDaher können Proggis, die auf diesen Daten basieren nicht verboten sein.
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Hi,
dieses Thema ist im Forum mehrmals eingehend diskutiert worden.
Die Diskussion ging meist am Kern des Themas vorbei. Vor allem, weil es niemand wahr haben will, daß Gesetze und gesunder Menschenverstand nicht immer übereinstimmen. Außerdem wird die Realität gern verdrängt. Ein Jurist warnte hier vor einer "selbstbegünstigenden Wahrnehmung", die sich gern einschleicht.
Der Kern ist:
- die Blitzerwarnung mit dem PDA ist definitiv verboten, über Interpretationen kann allenfalls ein Gericht entscheiden, für uns gibt es da keinen Spielraum
- es stimmt, daß der Benutzer mit 75 und einer Eintragung in Flensburg bedroht ist
- außerdem droht im Zuge der Gefahrenabwehr der Einzug des Gerätes
Allerdings handelt es sich einstweilen um ein "virtuelles" Verbot, weil es bei Kontrollen (noch) nicht durchgesetzt wird. Über die Gründe kann man spekulieren.
Wir haben jetzt nur die Bestimmungen des § 23, Absatz 1 usw, die nicht durchgesetzt werden. Die aber dem kontrollierenden Beamten eine durchaus hinreichende Handhabe bieten würden, das Gerät einzuziehen. Verbindliche Auslegungen gibt es nicht, und solange es die nicht gibt, wird der Beamte nach seiner Auslegung handeln. Für eine andere Auslegungen müßte ja der Kontrollierte sorgen, indem er klagt.
Die juristischen Feinheiten wird man erst erfahren und diskutieren können, wenn genügend Klagen gegen den Einzug des Gerätes entschieden sind. Solche Klagen gibt es (noch) nicht, weil bisher kein Gerät eingezogen wurde.
Ich frage mich, ob es für den Einzelnen von uns sinnvoll ist, so etwas durchzufechten.
Dann doch besser:
- entweder keine Blitzer-POIs benutzen oder
- Vorsicht walten lassen. Es möglichst gar nicht dazu kommen lassen, daß man damit auffällt.
Und dazu gehört auch, Öffentlichkeit vermeiden. Schlafende Hunde schlafen lassen.
Gruß
arthurJockel am 09.04.2002:
"§ 23 Abs. 1b StVO
Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitmessungen."
Von diesem weiten Wortlaut des § 23 Ib StVO ist meiner Meinung nach auch ein PDA mit GPS-Anbindung umfasst, auf dem ein Navigationsprogramm läuft, das stationäre Radarmessgeräte anzeigt.Bussgeldkatalog Nr. 109a (in Kraft ab 1.03.2002):
"Als KFZ-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören = 75,00 Bussgeld"
Man kann nur hoffen, dass das Overlay in Polizeikreisen nicht so schnell bekannt wird. -
Ich finde auch da Thema ist eindeutig und ausreichend diskutiert.
Wenn ich Nutzer des POI-Warners wäre würde ich mir Viel mehr Sorgen machen was im Falle eines Unfalls wegen nicht angepaßter geschwindigkeit passiert ....W.
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Hi,
ich hab´den Poi-Warner zwar nicht, aber ich meine mal bei einem Kollegen im Menü unter Info glaube ich, gelesen zu haben, dass die Benutzung des Warners in der BRD nicht gestattet ist. Und diese Info muss man auch bestätigen. Oder täusche ich mich....?
Hier: http://www.pocketnavigation.de/poiwarner.htm
steht´s doch ganz klar im Vorwort:
Technische Hilfsmittel, die vor Geschwindigkeitsüberwachungen warnen oder diese stören können sind im deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen. Eine Verwendung dieser Hilfsmittel kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der Autor weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass der POI-Warner NICHT in Ländern in denen diese Warnsysteme nicht gestattet sind, eingesetzt werden soll und darf! Der POI-Warner kann aber natürlich vor Fahrtantritt alle Blitzer auf der Karte anzeigen und somit völlig legal eingesetzt werden. Genauso kann man den POI-Warner natürlich effektiv und legal in Ländern zur Radarwarnung einsetzen, in denen ein solches Verbot nicht existiert (z.B. Niederlande). Alle in diesem Test getroffenen Aussagen und durchgeführten Tests beziehen sich auf eine legale Anwendung und NICHT auf eine nicht erlaubte Anwendung zur Warnung vor Radarfallen in Deutschland. Es wird von pocketnavigation.de ausdrücklich von der Verwendung als Radarwarner in Deutschland (und damit eines Verstosses gegen die öffentliche Ordnung) abgeraten.
Pocket
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schweres thema....
es ist wochenende und ich werde es wohl mit alkohol etwas abfedern.
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Wie bereits gesagt:
1 BGS-Beamter & 2 Polizisten sind der Meinung, das die Software erlaubt ist.
Ansonsten dürften die Blitzer auch nicht im Radio angesagt und nicht im I-Net angekündigt werden.
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MarcS hat meine Zustimmung.
Ich habe mich auch bei einem Bekannten, der bei der Autobahnpolizei ist, erkundigt:Ist ERLAUBT! - Passives Gerät.
Gruß
Luise -
ZitatAlles anzeigen
Original von Matok25
Moin Leutz
möchte diesen Thread noch einmal aufnehmen.Ich habe heute ein langes Gespräch mit der Polizei in Celle geführt.
Fazit dieses Gespräches ist. Eine Navigationssoftware oder auch zusatzsoftware die mir die Geschwindigkeitskontrollen vorher anzeigt ohne die Signale der eingesetzten Behörde zu empfangen ist KEIN Radarwarner sondern nur ein Hinweisgerät. Im Bereich der Polizeiwache Celle kann dieses Gerät ohne Probleme betrieben werden. Da der Poiwarner nicht auswerten kann ob das Gerät aktiviert ist oder nicht. Erlaubt ist es aber nur wenn das Gerät ausschlieslich GPS Signale empfängt.
Der Poi Warner ist identisch mit einer Karte wo die festen Blitzer eingetragen sind, oder auch mit selbstgemachten Listen. Es ist auch irrelevant von welcher Stelle die Daten kommen, ob selber erfasst oder aus dem Internet oder aus der Tageszeitung oder aus dem Radio oder aus dem Falk Blitzer Atlas
Ich denke damit sollten alle (Un)klarheiten beseitigt sein.
Schöne Grüße
UweP.s. Habe die Sterne auf seiner Schulter nicht gezählt. Aber er hat mir auf alle Fragen kompetent und sachlich auskunft gegeben. Der Name des Polizeibeamten ist mir bekannt, so daß ich mich auf Ihn berufen werde falls mal ein Musterschüler auf dumme gedanken kommen sollte.
das habe ich am 17.09.2004 gepostet!
Aber wers net glaubt! -
das habe ich am 17.09.2004 gepostet!
Aber wers net glaubt!__________________
Schönen GrußP.S.
Ich bräuchte da noch die Lottozahlen von nächster Woche....
Gut , Spaß beiseite.... obwohl in D nix unmöglich ist halte ich diese Einschätzung für durchaus glaubhaft.
Und außerdem... Alle Blitzer-Sync Freunde fahren bestimmt an vielen Gefahrenstellen dieser Republik sehr aufmerksam und langsam... das ist doch genau das, was die Polizei gerne möchte. Und da wir wissen, wie viele POI`s existieren fahren wir schön langsam durch die Gegend und suchen nach neuen Blitzern und dergl.
:cylon