Grüße an den Navigon Stand

  • Hallo @navigon :D
    Da Ihr hier ja doch fleißig mitlest, wollte ich mich für den gestrigen Tag noch einmal bedanken. Es hat mir wirklich viel Spaß gemacht.

  • Ich nutze mal dieses Topic, in der Hoffnung, dass der Navigon-Stand mitliest, um die eine wichtige und leider noch immer halboffene Frage loszuwerden.


    Wecker oder DrDiste:


    Wir hätten gerne eine wohlbedachte und hochoffizielle Auskunft über die eine Frage vom Usertreffen. Also eine Auskunft, die dann auch endgültig Bestand hat. Ich bin einfach nicht sicher, ob die ganz spontane Antwort vom Usertreffen wirklich das Ende des Themas ist.


    Also:


    Jemand kauft mit Kaufbeleg vom 10.11.2003 den MNEE Version 1.4.. Dann macht er schließlich im Januar 2004 er bei Euch für 23,50 das Upgrade auf Version 1.5.


    Muss er nun für das MN|4-Upgrade 59 zahlen (weil MNEE in 2003 gekauft und er daher schon länger "Europaversion-Besitzer ist) oder kann er kostenlos upgraden (weil die letzte MNEE-Version in 2004 angeschafft wurde).


    Wir alle bitten um offizielle Antwort und Licht im Dunkeln. :)

  • ..dann könnte ich ja nun mal schnell die 1.5 noch kaufen und MN4 dann kostenlos bekommen.
    Da hab ich echt ja gespart ;)

  • Hallo!


    Gestern hat DrDiste ja behauptet, dass ein Upgrade als Kauf gilt, aber an dieser Stelle habe ich mich genauso wie bei der Frage zum Thema "sucht er nach PLZs" gefragt, ob die Frage richtig angekommen ist...


    -Johannes

  • Endlich mal jemand, der auch meinen Eindruck bestätigt. :) Ja, so ging es mir auch. Daher hake ich ja auch gerade eifrig, stur und beharrlich im anderen Topic nach. ;)

  • Hallo zusammen,


    das ist doch ganz einfach zu beantworten. Dafür muß DrDiste doch nicht von seinen weiteren Entwicklungsarbeiten abgehalten werden. :D


    daraus folgt:


    Vorraussetzung zum Upgrade zu 0 Euro ist:
    Einsenden der angegebenen Software.
    Wenn es sich um MobileNavigator Europa Edition handelt, ist zusätztlich ein Nachweis erforderlich, das die Software ab dem 1.1.04 erworben wurde. Dabei gilt nur der Ersterwerb, nicht ein Kauf aus zweiter Hand, wenn der Ersterwerb vor dem 1.1.04 lag


    Es ist völlig egal, ob der Ersterwerb ein Neukauf oder ein Upgrade war, weil ein Bezug auf die eingesandte Software besteht.


    Viele Grüße
    Bernhard

    Es ist besser nichts zu tun als mit Mühsal nichts zu erreichen.

    Einmal editiert, zuletzt von rowdy ()

  • Zitat

    Original von B.K.
    Wenn es sich um MobileNavigator Europa Edition handelt, ist zusätztlich ein Nachweis erforderlich, das die Software ab dem 1.1.04 erworben wurde. Dabei gilt nur der Ersterwerb, nicht ein Kauf aus zweiter Hand.


    Das ist aber im Grunde ein neuer Aspekt (aber nicht uninteressant). Die Frage ist hier mehr Kauf aus erster Hand in 2003 und Upgrade in 2004 bei Navigon. Was laut spontaner Antwort von DrDiste ja o.k. hinsichtlich 0 wäre. Nur ist die Frage bei ihm wirklich angekommen? Ich glaube immer noch dass nicht.

  • @ all
    Eigentlich wollte ich in diesem Thread ein positives Feedback und ein Dankeschön an Navigon loswerden.
    Ich befürchte nur, das durch diverse Diskussionen, die mit dem Sinn dieses Threads nichts zu tun haben, der Thread überflüssig geworden ist.


    Edit: Ich habe hier zwei von mir nicht ganz "überlegte" Sätze herausgeschnitten. Tut mir leid.

    2 Mal editiert, zuletzt von 3log1 ()

  • Zitat

    Original von 3log1
    Ich befürchte nur, das durch diverse Diskussionen, die mit dem Sinn dieses Threads nichts zu tun haben, der Thread überflüssig geworden ist.


    Sorry, aber daran bin ich sicher nicht ganz unschuldig, ich hab das Thema ja zu der anderen Frage gelenkt.


    Wer sich also 3log1 und mir anschließen will, kann dies gerne tun. Feuer frei ! :)

  • @3log1,
    Du hast ja so recht, immer diese Disziplinlosigkeit :§$%


    @Tower,


    Bei der Diskussion über den Punkt war ich gestern noch nicht dabei, und habe mich deshalb auf die Formulierung im Auftrag bezogen.


    Viele Grüße
    Bernhard



    P.S. ich habe meinen Beitrag noch einmal ergänzt.

    Es ist besser nichts zu tun als mit Mühsal nichts zu erreichen.

  • Um das Thema Upgrade auch hier abzuschließen:


    Upgrade-Kunden, die ein Upgrade auf den MN EE bzw. BMN EE in diesem Jahr erworben haben, erhalten auch das 0,00 Upgrade auf den MN|4 + Porto etc. gegen Vorlage der Rechnungskopie.


    Gruß, Wecker

  • Zitat

    Original von Wecker
    Um das Thema Upgrade auch hier abzuschließen:


    Upgrade-Kunden, die ein Upgrade auf den MN EE bzw. BMN EE in diesem Jahr erworben haben, erhalten auch das 0,00 Upgrade auf den MN|4 + Porto etc. gegen Vorlage der Rechnungskopie.


    Gruß, Wecker



    Einspruch!!! BMNEE-Kunden brauchen keinen Rechnungsbeleg nur MNEE Kunden von 2004.

  • Zitat

    Original von JEWUWA
    Einspruch!!! BMNEE-Kunden brauchen keinen Rechnungsbeleg nur MNEE Kunden von 2004.


    Richtig 8)


    Gruß
    cabelman

  • Ich hoffe auch bloß, daß nach dem Ende der V4- Hysterie ;) wieder ein bischen Disziplin in den Threads einkehrt und wenigstens so halbwegs am Topic erkennbar wird, worum es in dem Thread gehen könnte, im Moment ist das in allen V4 Threads dermaßen Kraut und Rüben...dadurch werden alle Fragen nicht wie üblich 100 mal sondern gleich 500 mal gestellt und beantwortet....
    Damit ich nicht OT werde:
    Danke Navigon, für die gute Präsentation auf der Cebit... :*