Akkustische Warnung von Blitzern endlich möglich !!!!

  • Jockel, TomTom zeigt Standorte von "Starenkästen" an. Ob das Teil aber tatsächlich aktiv ist oder nicht kann es nicht anzeigen. Somit werden keine Verkehrsüberwachungsmassnahmen angezeigt sondern lediglich Orte, wo diese durchgeführt werden können.
    Ich denke nicht dass man mit der derzeitigen Gesetzeslage
    irgenwelche stationären Positionsdaten verbieten kann.


    Garry

  • Hallo,



    Ich habe mir die mIPS Versaion vom POI warner runtergeladen und das Programm erfolgreich registriert, aber ich bekomme es nicht ordentlich zum laufen:


    Wenn ich die einzelnen POI's bearbeiten will (Datei, POI-Einstellungen), werden die einzelnen Werte wie "Erste Warnung", "Letzte Warnung" oder Suchwinkel nicht gespeichert. Ich kann dort werte eingeben und diese mit OK bestätigen. Rufe ich das Bearbeitungsmenue erneut auf, sind diese Felder leer. Dier einzelnen Kategorien werrden jedoch angezeigt. Im programmverzeichnis befindet sich jedoch eine Datei settings.set die neu hinzugekommen ist.


    Manchmal (wenn ich mehr als eine Kategorie POIs bearbeite) kommt es vor, dass wenn ich den bearbeitungsschirm verlasse im Programm unten nicht mehr "Datei" und "info" angezeigt werden. Auch die Überwachung kann nicht gestartet werden (der cassiopiea piept, sonst nix). Mit dem Ok Butten oben
    rechts kann ich das Programm jedoch beenden. Wenn ich dies tue, bekomme ich die Meldung:


    Anwendung POI-Warner.exe hat einen nicht zulässigen Vorgang durchgeführt,
    und das Programm wird geschlossen. Wenn das problem weiterhin besteht,
    wenden sie sich an den Hersteller des Programms.


    Programm: POIWarner.exe
    Ausnahme: 0x80000002
    Adresse: 0185c163 Schwerer Ausnahmefehler


    Diese Verhalten kommt auch vor, wenn ich eine GPS Quelle angeschlossen habe.
    Ich habe das programm auf der Speicherkarte oder im Hauptspeicher installiert. Auch hier ist kein Unterschied im Verhalten des Programms festzustellen.


    Jetzt bin ich meit meinem Latein am Ende und frage mich, ob hier jemand anders ähnliche Probleme hatte und wie er diese in Griff bekommen hat.


    Gruß
    Hendrik

    • Offizieller Beitrag

    @hendrik_1:
    Das Problem trat in der Version 1.00 des POI-Warners auf einigen MIPS- und SH3 Prozessoren auf und ist seit gestern behoben.


    Für alle, die das auch einen MIPS- oder SH3 Prozessor haben und das gleiche Problem hatten:
    Einfach die aktuell zum download zur Verfügung stehende Version 1.01 (gleicher Dowload-link) über die alte installieren (es ändert sich nicht der Reg.-code) !


    Werde das im Laufe des Tages auch noch in die History-Liste übernehmen (steht da noch nicht drin).


    Viele Grüße
    Markus

  • @bibo bonzo


    Ich finde es super, dass in diesem Forum alles diskutiert werden kann und finde es auch o.k. wenn man vor möglichen rechtlichen Konsequenzen gewarnt wird und dies ausdiskutiert.


    Deine Beiträge, hören sich für mich aber wie eine Predigt von der Kanzel an. Wir sind alle kleine Sünderlein????


    Also ich für meinen Teil sehe mich ganz und gar nicht als den Raser und Verkehrsrowdy an, als den Du jeden hier darstellst, der die OVIs nutzt. Aber da die OVIs nur stationäre Anlagen anzeigen, stellt es nur eine Gleichbehandlung der ortskundigen Fahrer dar. Ortskundige Fahrer laufen ja in diese Fallen nicht mehr und als ortsunkundiger Fahrer wird man mit den neuen Möglichkeiten ja von TTN darauf hingewiesen, dass man evtl. zu schnell unterwegs ist. Das ist zwar schlecht für die Sadtkassen aber kann nur hilfreich für die Verkehrssicherheit sein.


    Grüße


    Gunther

  • Hi


    @all
    Mal Ordnungswidrigkeit hin oder her. Ich finde hier wird bloß aufgescheucht. Das Programm ist schließlich nicht ausschließlich dafür dar Bodenwellen anzusagen. Sondern ein PointOfInteresst.
    Was man sich als solches Programmiert kann vieles sein.
    Als nichts- oder halbwissender der diesen Thread ließt kommt dies aber nicht durch. Hab diese Aufklärung gerade durch, da mir beim lesen des Threads jemand über die schulter geschaut hat.


    Bye
    Heiko

  • Zitat

    Original von guri
    ...Aber da die OVIs nur stationäre Anlagen anzeigen, stellt es nur eine Gleichbehandlung der ortskundigen Fahrer dar. Ortskundige Fahrer laufen ja in diese Fallen nicht mehr und als ortsunkundiger Fahrer wird man mit den neuen Möglichkeiten ja von TTN darauf hingewiesen, dass man evtl. zu schnell unterwegs ist. Das ist zwar schlecht für die Sadtkassen aber kann nur hilfreich für die Verkehrssicherheit sein.


    Hi Gunther,


    das sehe ich ganz genauso und jeder muss selbst entscheiden, ob der das Add-On einsetzt oder nicht 0)


    Ich wollte mit meinen Ausführungen auch niemandem Angst einjagen. Nur juristisch ist (diese Anmerkung sei mir nach 15 Berufsjahren erlaubt) die Frage bei weitem nicht so eindeutig, wie es nach Auffassung einiger Polizeibeamter hier offenbar dargestellt wurde.


    Ich denke auch nicht, dass PDA's hierbei am Strassenrand eingezogen würden, der Ausgang eines entsprechenden Bussgeldverfahrens ist für mich jedoch sehr offen...warten wir's mal ab.

    Einmal editiert, zuletzt von Jockel ()

  • Hi Jockel,


    finde so eine angeregte Diskussion ja auch in Ordnung.


    Die Bergpredigt von bibo bonzo ging mir aber etwas zu weit.


    Gruß


    Gunther

  • @Marcus,


    danke, Update heruntergeladen, installiert. Jetzt funktioniert alles so, wie es soll.


    Fehlt nur noch ein Blitzter in mienr Nähe zum ausprobieren...


    Gruß Hendrik

  • Zitat

    Original von guri
    Die Bergpredigt von bibo bonzo ging mir aber etwas zu weit.


    Naja, so ist das...kommt der Berg nicht zum Prediger, geht der Prediger eben zum Berg. :]

  • Also meine Frau ist Staatsanwältin. Die rät mir vom Betrieb dieser Software ab. Allerdings auch Einzelmeinung. Ob ein Amtrichter dazu ja oder nein sagt ist wie Münze werfen. Viel Glück.
    Schade wäre, wenn die Navigation per Pocket PC damit in eine negative Ecke gedrängt würde. Genauso wie Radarwarner und Handys. Als nur ein paar telefonierten im Auto war das 1996 oder so noch easy.
    Außerdem würde ich bei der Bestellung der Software eine getarnte Adresse vorziehen. Noch besser die Option im Ausland zu bestellen.
    Die Polizei oder Staatsanwaltschaft kann theoretisch auch nur betriebsbereite Geräte einziehen.
    Wenn ich ein paar mit der Physikaufgabe überanstrengt habe, tut mir das echt leid.
    Übrigens, trinken und rauchen ist auch ungesund.
    RTL und SAT1 ist Proleten-Fernsehen und so weiter.

  • Zitat

    Original von bibo bonzo
    ....Außerdem würde ich bei der Bestellung der Software eine getarnte Adresse vorziehen. Noch besser die Option im Ausland zu bestellen.
    ...


    Meine Frau ist freischaffende Diplom Psychologin *), wenn ich so eine Aktion durchziehen würde und sie davon Wind bekäme, müßte ich in der Selbsthilfegruppe der paranoiden Agoraphobiker, Wetten? :gap 0)


    Solange diese Sache nicht rechtlich geklärt ist, kann die Polizei gar nichts einziehen, macht sie es, kann sie sich viel Ärger einhandeln. Aber lassen wir´s gut sein. :)


    *) Schade das aus mir nichts vernünftiges geworden ist. 0)

    • Offizieller Beitrag

    Hi,
    also jetzt wird´s echt immer doller...also im dem zitierten Text steht ganz klar "betriebstbereit mitführt"! Da steht nichts davon, dass man es generell nicht besitzten darf! Macht auch keinen Sinn, denn der Verkauft ist ja nicht strafbar...und wer verkauft besitzt ja auch!
    Und noch was...wenn dann dürfte die Polizei eh nur die Software einziehen und nicht den PPC! Da man das klar trennen kann...bei einem aktiven Radarwarner wird ja auch nicht das ganze Auto eingezogen und vernichtet...!
    Gruß
    Tobi

  • Schade, bin nicht verheiratet
    Aber ich kenne jemanden, der kannte mal einen, dessen Frau hatte einen Onkel, der wiederum kannte einen Anderen, dessen Frau war Rechtsanwältin.


    Ich verfolge jetzt diesen Stammbaum zurück, wenn ich sie gefunden habe rasiere ich mir meinen grauen Bart ab, befrage sie zu diesem Thema und melde mich dann im Jahr 2020 hier wieder.