@HSV-Michi: Die gleiche Information wie die von handykult liegt auch mir vor. Die OBUs sollen ja dazu dienen, die tatsächlich gefahrene (via GPS errechnet/überprüft) Strecke abzurechnen. Allerdings kann es ja sein, dass nicht jedes Fahrzeug eine OBU an Bord hat (z.B. bei ausländischen Speditionen). Die werden dann über so ein ominöses Terminal an Raststätten abgerechnet. Ist ja auch egal. Auf jeden Fall kann natürlich mit den Kamerabrücken abgeglichen werden, ob der Lkw entweder eine OBU an Bord oder ein Ticket gelöst hat. Hat er dieses nicht, kann über eine Halterfeststellung ein Bußgeldverfahren angestrengt werden.
@Drain: Grundsätzlich stimme ich Dir da ja zu, aber ich glaube nicht, dass die Arbeitslosen so einfach an eine Gesellschaft (und sei sie bundeseigen) ausgeliehen werden. Zumindest müsste für diese Arbeitslosen i.H. des Arbeitslosengeldes / der Arbeitslosenhilfe (oder auch Arbeitslosengeld II, was gerade auch immer laufen sollte) ein Betrag X an die BA für Arbeit gezahlt werden. Und das müssten wir dann ja doch mitbezahlen.
Denn umsonst gibt es ja in Deutschland wirklich nichts.... Noch nicht einmal bereits bezahlte Arbeitslose...
:vader (Willkommen auf der dunklen Seite der Macht....)