Nachricht von "www.pocketnavigation.de"
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Aufnahmen einer Dashcam als Beweismittel vor Gericht grundsätzlich für zulässig erklärt, wenn damit eine schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeit verfolgt werden kann ... zur ganzen News...
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Habe ich das richtig verstanden, dass ein anderer Dashboardbenutzer der " anlasslos" filmte , da für richtigkeit sorge bzgl Rot..ja/nein.
Wie kam er darauf die Daten weiter zugeben? Ist er zur Polizei, vor Gericht als Zeuge. Am " Tatort" inwieweit beteiligt, dass die Behörden wussten dass er filmte.Irgendwie unklar, es war ja kein Unfall.
Ich frage deshalb so genau: So sehr ich es begrüsse, dass Videos vor Gericht als Beweismittel anerkannt werden, habe ich Sorge, dass es auch für eine Gruppe von Menschen ( die sonst jeden Parksünder anzeigen...u.ä.) der neue Sport wird mit Dashcam rumzufahren, und gffs Verkehrssünder zu filmen,und je nach Schwere ( Rotampel z.b, die noch 1s vorher tiefgelb war) sich als " Zeuge" zu melden.Sent from my iPad Air 2, IOS 9.3 using Tapatalk
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Solange noch das Gericht über die Einbringung von Beweisen und deren Zulassung befinden kann, habe ich da weniger Bedenken...
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Ähm... hier wurde ja klar entschieden. Leider wurde in dem Artikel nicht deutlich , inwieweit der ansonsten völlig unbeteiligte Dashboardfilmer auf einmal mit seinem Filmmaterial ein entscheidender beweiskräftiger Zeuge wurde.
Wo kann ich da mehr erfahren? Quellen?Sent from my iPad Air 2, IOS 9.3 using Tapatalk
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Hallo,
Quelle war das OLG-Stuttgart, die einen Verfahrensbericht veröffentlicht haben http://www.olg-stuttgart.de/pb…+werden/?LISTPAGE=1178164
Näheres, wie man an das Video und den Zeugen gekommen ist wurde hier nicht beschrieben.
Gruß,
Benni