Oberlandesgericht lässt Dashcam-Aufnahme als Beweis zu

  • Habe ich das richtig verstanden, dass ein anderer Dashboardbenutzer der " anlasslos" filmte , da für richtigkeit sorge bzgl Rot..ja/nein.
    Wie kam er darauf die Daten weiter zugeben? Ist er zur Polizei, vor Gericht als Zeuge. Am " Tatort" inwieweit beteiligt, dass die Behörden wussten dass er filmte.Irgendwie unklar, es war ja kein Unfall.
    Ich frage deshalb so genau: So sehr ich es begrüsse, dass Videos vor Gericht als Beweismittel anerkannt werden, habe ich Sorge, dass es auch für eine Gruppe von Menschen ( die sonst jeden Parksünder anzeigen...u.ä.) der neue Sport wird mit Dashcam rumzufahren, und gffs Verkehrssünder zu filmen,und je nach Schwere ( Rotampel z.b, die noch 1s vorher tiefgelb war) sich als " Zeuge" zu melden.



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    mit freundlichm Gruss
    Wolfgang (lt Altersstatistik hier im oberen Drittel ^^)

  • Solange noch das Gericht über die Einbringung von Beweisen und deren Zulassung befinden kann, habe ich da weniger Bedenken...

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  • Ähm... hier wurde ja klar entschieden. Leider wurde in dem Artikel nicht deutlich , inwieweit der ansonsten völlig unbeteiligte Dashboardfilmer auf einmal mit seinem Filmmaterial ein entscheidender beweiskräftiger Zeuge wurde.
    Wo kann ich da mehr erfahren? Quellen?



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