Welcher Unterschied besteht in den Beschränkungen bei Wohnmobilen und LKW ?

  • Kann mir jemand sagen welche LKW-Beschränkungen in der Routenberechnung bei einem Wohnmobil fehlen (also dort auch bei der Navigation nicht beachtet werden) ?(

    MfG Manfred

    2 Mal editiert, zuletzt von mgtaucher () aus folgendem Grund: Hinweis auf den Präfix entfernt

  • Hallo Manfred,


    auch wenn Du die Frage nun etwas anders stellst, die Dir schon beschriebene Situation zur speziellen Trucker-Navis und deren geringe Eignung für Wohnwagengespanne ändert sich nicht. Speziell das von Dir benannte Festfahren in franz. Kleinstädten deckst Du damit nicht ab. Deine Länge des Gespanns passt bei LKWs nicht zur Gewichtsklasse. Da sind dann doch meist mehr als 5 to Gesamtgewicht einzugeben.
    Und Sperrungen wegen Gewicht sind nun mal wesentlich häufiger als wegen Längen.
    Oder hast Du schon öfters bewusst an Orteinfahrten zu Stadtzentren Sperrschilder mit Längeneinschränkungen für die Einfahrt gesehen. ICH nicht. Eher schon mal Schilder für Einschränkung in der Breite, weil früher nur der schon beschrieben Esel mit Kornsack durch das Stadttor passen musste. Wesentlich öfters sieht man Sperrungen für das zulässige Gesamtgewicht. Und dann hier selten unter 4 to, weil die ganzen Kleinlaster vom Transit bis Sprinter und noch ein bisschen größer für diese Stadtzentren als Zulieferfahrzeuge allerdings meist "OHNE" Anhänger genutzt werden und dort einfahren dürfen bzw. müssen.
    Die einzige Stadt, welche ich in Europa kenne, wo auch solche Kleinlaster als Zubringer nicht hinfahren ist Venedig :D . Verbotsschilder dazu gibt es an den Zubringerstraßen aber für alle Autos, die nicht per Ausnahmegenehmigen die wenigen mit dem Festland verbunden Straßen zu Sammelplätzen und Umladenstützpunkte anfahren dürfen.


    Gehe mal davon aus, dass für die Trucker-Navis keine Versuchsfahrten mit Trucks gemacht werden, sondern von HERE und TOM TOM nur die Beschilderung, gemeldet von den Straßenbauämtern an die Katasterämter für die Kartenerstellung und verifiziert durch Abfahren mit PKWs von HERE und TT als Attribut hinzugenommen wird, welche dann für LKWs und WOMOs und Gespanne gelten (können) und von den Trucker Navis in die Route verplant werden kann..
    Diese sind sehr häufig
    Zeichen 262 Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen tatsächlichen Masse, -> kann schon mal für Wohnwagen-Gespanne gelten, wenn es weniger als 4 to sind.
    Zeichen 263 Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen tatsächliche Achslast, eher selten für Wohnwagen-Gespanne, müsste schon unter 2 to. sein.
    Zeichen 264 Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen tatsächlichen Breite (einschließlich Außenspiegel und Ladung) - > Für Wohnwagen schon mal wichtig.
    Zeichen 265 Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen tatsächlichen Höhe (einschließlich Ladung) -> eher selten, außer bei Parkplätze am Strand und für Sehenswürdigkeiten, die aber oft Privatgelände sind.
    Zeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t, (einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)-> schon öfters, ins besonders auf Autobahnen.


    Und zu guter Letzt, nur halt sehr selten ausgeschildert, das
    Zeichen 266 Verbot für Fahrzeuge und Züge über der angegebenen tatsächlichen Länge (einschließlich Ladung)


    Und dazu dann die landesspezifischen Varianten in EU-Land.


    So nun kannst Du dir selber vorstellen, wie oft eine doch seltene Längenangabe für Dich wichtig ist, dort auszuweichen. Zumal es damit nicht gesagt ist, dass ein Verbot über 10m für ein immer noch wendigeres PKW Gespann nicht doch noch zu fahren wäre. Aber verboten ist verboten.
    Ebenso solltest Du dir bei den wenigen wirklich für Wohnwagen-Gespanne möglichen Einschränkungen durch HOFFENTLICH vorhandene Beschilderung klar sein, dass dies auch ohne Trucker Navis gehen muss.

    psr (Peter)


    Nach 9 Jahren Navigon 2014 auf Garmin gewechselt. Aktuell ein DriveSmart 76 fürs Cabrio und Tourenplanung am Laptop. Da im Cabrio seit 2022 und im Dienstauto CarPlay wireless vorhanden ist, kommt gelegentlich auch Google und Apple für A nach B in Frage und immer mehr das überarbeitete MRA (MyRouteApp) mit dem sehr guten WEB Planungstool. (LifeTime Abo)

    6 Mal editiert, zuletzt von PSR ()

  • Hallo Peter,


    danke für die ausführliche Antwort die mir diese Sache doch etws klarer macht.
    Welche dieser Schilder werden eigentlich für WoMos herangezogen denn die Routen von WoMos und LKWs, mit gleichen Daten, sehen oft unterschiedlich aus.
    Ich kenne in meiner Gegend eine Straße die für LKWs gesperrt ist durch die ich aber mit der WoMo-Einstellung (40t Gewicht angenommen) des NAVIs durchgeleitet werde.


    Natürlich achte ich beim Fahren mit dem NAVI auch auf die Bechilderung am Straßenrand. Es ist aber doch sehr ärgerlich wenn die PKW-Navigation einen in eine Strecke führt die dann durch ein LKW-Schild für ein Gespann als ungeeignet erscheinen läßt. Deswegen würde ich es vorziehen bei der Routenplanung solche Strecken gleich zu vermeiden. Lieber mehr vermeiden als einmal ins schwitzen geraten.

    MfG Manfred

  • Hallo Manfred


    Zitat

    Ich kenne in meiner Gegend eine Straße die für LKWs gesperrt ist durch die ich aber mit der WoMo-Einstellung (40t Gewicht angenommen) des NAVIs durchgeleitet werde.


    Vielleicht weiß das Navi, dass ein WOMO mit angegebenen 40To zul. Gesamtgewicht nicht plausibel ist.


    Es bleibt doch müssig, die meisten Sperrungen mit Gewichtsangaben und vor allem Längen tangieren die üblichen Gewichte und Längen von PKW/SUV mit Wohnwagen nicht und wenn die Beschilderung darüber liegt, wird das Navi dir auch keine Sperrung anzeigen.
    Weiterhin, und das ist sehr wichtig. Die Beschilderungen werden sehr oft ergänzt oder geändert und die tw. schon vor 3 bis 4 Jahren fest programierten Werte ändern sich in den Navis auf Jahre nicht und sind veraltet. Ob da die Trucker Navis besser gepflegt werden, ich habe da so meine Zweifel.
    Du kanst natürlich gerne ein Becker Truck Navi oder Garmin Dezl kaufen, aber es bleibt für Dich zuviel des Guten, weil Dein Gespann nicht in das Raster der häufigsten Sperrschilder und deren Tonnenangaben und vor allem Längen dazu passt. Allenfalls Breiten und sehr sehr selten Höhen könnten schon mal kritisch werden. Aber solche Durchfahrten tatsächlich unter 2,5 m sind nur in (oft südlichen) Berg und Landdörfern vorhanden, wo man schon von weitem erkennt, da fahr ich nicht rein.
    Ansonsten, wenn da 2,3 m dran steht muss man in der letzten Not auch mit 2,5 m zumindest vorwärts noch durchkommen. Etwas Reserve ist immer. Ob man dahinter mit dem Gespann dann noch wenden kann oder parken ist eine ganz andere Frage.
    War im letzen Jahr am Gardasee in einer FEWO an einem Berdorf, da konnte ich selbst mit dem SLK nicht durchfahren. Nur bis zum "Dorftor" und der FEWO davor ging es. Danach wurde es sehr heikel, aber vor allem wegen der geringen Bodenfreiheit oder fehlenden Wendemöglichkeit für diese Auto. Kurze alte Fiat Pandas und Ähnliches fand man in einigen Gassen doch geparkt.

    psr (Peter)


    Nach 9 Jahren Navigon 2014 auf Garmin gewechselt. Aktuell ein DriveSmart 76 fürs Cabrio und Tourenplanung am Laptop. Da im Cabrio seit 2022 und im Dienstauto CarPlay wireless vorhanden ist, kommt gelegentlich auch Google und Apple für A nach B in Frage und immer mehr das überarbeitete MRA (MyRouteApp) mit dem sehr guten WEB Planungstool. (LifeTime Abo)

    3 Mal editiert, zuletzt von PSR ()

  • Auch wenn ich das Gewicht des WoMos auf 4,o t zurücknehme wird dieses durch die für LKWs gesperrte Strecke geleitet. Der LKW mit den gleichen Daten weicht der Strecke aus. Warum ?(
    Ich verstehe ja Deine Einwände, aber wie gesagt "Sicher ist Sicher".

    MfG Manfred

  • Hallo Manfred, stelle gerade fest, dass Duj schon ein Navigon 70 Premium Caravan & Truck (Europa) hast.
    War immer noch der Annahme, Du bist auf der Suche.


    Jetzt aber zu Deiner Frage:

    Zitat

    Auch wenn ich das Gewicht des WoMos auf 4,o t zurücknehme wird dieses durch die für LKWs gesperrte Strecke geleitet. Der LKW mit den gleichen Daten weicht der Strecke aus. Warum ?(


    Das kann Dir nur Navigon beantworten.


    Es ist aber auch so, dass wenn ein LKW mit 4 to abgebildet wird, das Zeichen 253 Verbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t, (einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)
    nach den Zulassungsbeschreibungen ein WOMO weder ein PKW noch ein LKW ist, sondern ein Sonder-KFZ Wohnmobil.
    Vielleicht gilt dann das Verbot nicht für WOMOs, ein schwerer Bus über den Tonnagewert dürfte auch die Sperrung passieren. So etwas haben wir aktuell in Köln auf diversen Rheinbrücken.
    Für Verwirrung sorgt da noch die WEB Seite: https://www.polizei.rlp.de/internet/nav/b35/b35709c6-071a-9001-be59-2680a525fe06&_ic_uCon=788608f1-96ea-4101-44b9-4615af5711f8&conPage=1&conPageSize=50.htm#8



    Dort steht zu WOMOs unter Hauptthema Tempolimit
    Folgende Verkehrszeichen gelten nun erst für Wohnmobile über 3,5 Tonnen zGG (zulässiges Gesamtgewicht)
    Lkw-Durchfahrtsverbot (Zeichen 253)
    Fahren mit Mindestabstand (Zeichen 273)
    Lkw-Überholverbot (Zeichen 277)


    jedoch auch!!
    Des weiteren muss folgendes für Wohnmobile über 3,5 Tonnen zGG (zulässiges Gesamtgewicht) beachtet werden.
    •Auf Landstraßen ist für Wohnmobile über 3,5 t zGG bis zu einem zul. Gesamtgewicht von 7,5 t nur eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erlaubt.“
    •Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist für Wohnmobile über 3,5 t zGG bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t (die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind) eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zulässig.


    Grund für die Änderung ist, dass


    seit dem 01.04.2005 die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile mit mehr als 3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht (welche im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind) auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen von bislang 80 km/h auf 100 km/h angehoben wurde.


    Das Bundesverkehrsministerium hat einem so genannten Großversuch (vorerst bis zum 31. Dezember 2009) zugestimmt. (siehe § 1 der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO)


    Sind denn nun damit, wie für Busse Durchfahrt- und Überholverbote auch aufgehoben, sofern nicht durch entsprechende Zeichen gezeigt?
    Was unterscheidet da noch ein Wohnmobil in Masse und Maße (doch wohl weniger) und erlaubter Höchstgeschwindigkeit von einem Bus. Dem ist er auf jeden Fall näher als einem Tanksilo-LKW mit 30 tonnen.

    Steht in Deinem Beispiel dort jedoch das Zeichen einer Tonnage ohne abgebildeten LKW, das Zeichen Zeichen 262 Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen tatsächlichen Masse, gilt die Sperrung für alle Fahrzeuge über diesem tatsächlichen aktuellen Gewicht.

    psr (Peter)


    Nach 9 Jahren Navigon 2014 auf Garmin gewechselt. Aktuell ein DriveSmart 76 fürs Cabrio und Tourenplanung am Laptop. Da im Cabrio seit 2022 und im Dienstauto CarPlay wireless vorhanden ist, kommt gelegentlich auch Google und Apple für A nach B in Frage und immer mehr das überarbeitete MRA (MyRouteApp) mit dem sehr guten WEB Planungstool. (LifeTime Abo)

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  • ...nach den Zulassungsbeschreibungen ein WOMO weder ein PKW noch ein LKW ist, sondern ein Sonder-KFZ.
    Vielleicht gilt dann das Verbot nicht für WOMOs,


    Das scheint dann wohl der Knackpunkt zu sein. In meinem Beispiel geht es um das Zeichen 253.
    Werde mal versuchen von Navigon bzw. Becker eine Info zu bekommen!

    MfG Manfred

  • Hey Manfred, im Gegenthread fuhrst Du noch Gespann, jetzt bist Du bei WOMOs.


    Gespanne aus PKW/SUV mit Wohnwagen und Anhängern mit maximal zulässiger Anhängelast zum PKW/SUV, je nach Fahrzeug bis max. 3,5 To sind weder WOMOs noch LKWs nach der Beschilderung 253, wo es heißt "ausgenommen Personenkraftwagen..."


    Auszug Wicki:
    Pkw[Bearbeiten]


    Die zulässigen Anhängelasten von PKWs variieren je nach Modell und Bauart sowie Anhängerkupplung zwischen 500 kg und 2000 kg, in den meisten Fällen liegen sie bei 1200 kg bis 1500 kg. Bei schweren Pkw mit getrenntem Fahrgestell (z. B. Leiterrahmen) liegen die möglichen Anhängelasten in der Regel höher als bei Fahrzeugen mit selbsttragender Karosserie.


    Geländewagen[Bearbeiten]


    Kleinere Geländewagen haben meist Anhängelasten bis in den Bereich von 2600 kg. Die großen Geländewagen dürfen in der Regel bis zu 3500 kg (einige Modelle in Deutschland mit zusätzlicher Druckluftbremsanlage bis zu 4500 kg) ziehen. Ganz ähnliche Werte gelten für die in den meisten Fällen technisch ähnlichen Pickups. Auch bei diesen Fahrzeugen, die über einen separaten Rahmen verfügen, sind die Anhängelasten größer. In der Schweiz dürfen schwere Pickups (z.B. Dodge RAM) mit Druckluftbremse bis 10t ziehen. Selbstverständlich unterliegt der Anhänger der LSVA


    und noch was:
    die EG Richtlinie zur Festlegung der Kraftfahrzeugtypen bzw. EG‑Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge beschreibt Wohnmobile so:
    5.1. „Wohnmobil“: ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst: — Tisch und Sitzgelegenheiten, — Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können, — Kochgelegenheit und — Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen. Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.


    Fahrzeuge der Klasse M sind PKWs beschrieben als:
    Klasse M: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern.
    Klasse M 1 : Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
    Klasse M 2 : Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.


    Geländewagen bekommen unter bestimmten Vorrausetzungen zur Geländegängigkeit ein G hinzu


    LKWs sind Fahrzeuge der Klasse N beschrieben als:
    Klasse N: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern


    Weiteres hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2007L0046:20110224:DE:PDF


    Und nun, meinst Du Navigon könnte Dir da eine klare Antwort geben.


    Für mich sind Wohnmobile, wo im Fahrzeugschein Wohnmobile drin steht PKWs, so dass die Ausnahmen zu den Schilder 253 und Andere wo es heißt "ausgenommen Personenkraftwagen..." für diese WOMOs auch gelten müssten.
    Ob man da aber Recht bekommt, kommt dann immer im Falle einer Knolle auf den Richter an.


    So ist das alles schwammig.

    psr (Peter)


    Nach 9 Jahren Navigon 2014 auf Garmin gewechselt. Aktuell ein DriveSmart 76 fürs Cabrio und Tourenplanung am Laptop. Da im Cabrio seit 2022 und im Dienstauto CarPlay wireless vorhanden ist, kommt gelegentlich auch Google und Apple für A nach B in Frage und immer mehr das überarbeitete MRA (MyRouteApp) mit dem sehr guten WEB Planungstool. (LifeTime Abo)

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  • ...im Gegenthread fuhrst Du noch Gespann, jetzt bist Du bei WOMOs.

    Entschuldigung für die Verwirrung die ich gestiftet habe. Um es deutlich zu machen: Ich fahre ein PKW-Gespann !


    Um aber eventuelle kritische Routenabschnitte aus dem Weg zu gehen möchte ich das Gespann aber als WoMo oder LKW (mit/ohne Anhänger und unter 3,5t Gesamtgewicht) im NAVI einstellen.


    Ich besitze u.a. das NAVIGON 70 Premium TRUCK und teste gerade das Becker transit.5 LMU welches im Gegensatz zu NAVIGON in der LKW-Routenberechnung die Abweichung der Strecke zur PKW-Route und die dafür verantwortlichen Verbote sichtbar macht.

    MfG Manfred

  • Von mir aus ist (fast) alles Wesentliche dazu beschrieben. Rest bleibt das Geheimnis der Navi-Anbieter. Habe hoffentlich helfen können und hoffe das Du doch nicht stecken bleibst. Und wenn, fluche nicht auf das Navi, es bleibt Deine Dummheit.


    Bin dann mal weg.

    psr (Peter)


    Nach 9 Jahren Navigon 2014 auf Garmin gewechselt. Aktuell ein DriveSmart 76 fürs Cabrio und Tourenplanung am Laptop. Da im Cabrio seit 2022 und im Dienstauto CarPlay wireless vorhanden ist, kommt gelegentlich auch Google und Apple für A nach B in Frage und immer mehr das überarbeitete MRA (MyRouteApp) mit dem sehr guten WEB Planungstool. (LifeTime Abo)