Werden nach Ablauf von einem Jahr die Blitzer einfach nicht mehr upgedated oder werden sie komplett deaktiviert?
Aktuelle Geräte, was passiert nach 1 Jahr bzgl. Blitzer?
-
-
-
Bei mir ist das 1 Jahr jetzt auch vorbei.
Ich gehe mal stark davon aus,dass nur die Updates jetzt nicht mehr kommen.
Deaktivieren wäre ja ein Unding. Wir haben schliesslich dafür bezahlt.Ich hätte da noch folgende Frage: Kann ich meine Blitzerdateien vom Transit 50 aufs Revo 2 kopieren und funktionieren die dort dann auch?
Wie gesagt,sind ja schliesslich bezahlt .
-
jedes jahr neu bezahlen
-
Ich kenne das von den neueren Falk, bei Mio scheint es auch so zu sein: Nach Ablauf hat man keine Blitzer mehr zur Verfügung
-
Hallo zusammen,
Die Becker Blitzerwarner gibt es als Jahresabo im Becker Shop,dieses Abo hat zur Folge das der Abonnent monatlich die aktualiserten Daten als Downloadlink zugesendet bekommt
wenn das Abo endet ,(tut es automatisch nach 12 Monaten)bleiben die Daten auf dem Gerät aktiv und können auch weiter verwendet werden Wer auf die Updates Wert legt kann jederzeit wieder das 12 Monats Abo buchen.Also eine klare transparente Geschichte.Was die Frage angeht ob die Blitzer auch auf anderen Geräten funktionieren so lautet meine
Antwort nicht alles was technisch geht: DARF MAN AUCH TUN siehe AGB im Shop zur Mehrfachnutzung von DownloadproduktenGruß Dr.Becker
-
Das die Blitzer nach Ablauf des Abos aktiv bleiben find ich gut
-
Und wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.
Außerdem ist das Produkt ja legal erworben ... und somit in mein Eigentum übergegangen.
-
Hallo Fredt
Das ist so nicht richtig legal erworben ist die Lizenz, aber unter Zugrundelegung der AGB ist diese nur auf einem Gerät zu nutzen ,anderweitige Nutzung ist nicht gestattet !!
Gruß Dr.Becker
-
Sind die Blitzer Warnungsfunktion auch je nach bedarf zu aktivieren oder deaktivieren.
z.B. in die Niederlande sind sie erlaubt, in Deutschland nicht.
Kann ich dann für die Niederlande die funktion aktivieren und in Deutschland deaktivieren?Mit meine alte Navigon hatte ich letztes jahr keine angst sie mit zu fuhren, aber das risico ist mir jetzt zu groß.
-
Hallo
Also die Funktion lässt sich aktivieren und auch deaktivieren wobei in Deutschland denke ich auch eine nichtaktivierte Funktion eine Ordnungswidrigkeit darstellt (meine Private Meinung keine Garantie auf Richtikeit) in diesem Fall kann man die Anwendung löschen und später wieder installieren .So ist man komplett auf der rechtlich sicheren Seite.
Gruß Dr. Becker
-
Hallo
Also die Funktion lässt sich aktivieren und auch deaktivieren wobei in Deutschland denke ich auch eine nichtaktivierte Funktion eine Ordnungswidrigkeit darstellt (meine Private Meinung keine Garantie auf Richtikeit) in diesem Fall kann man die Anwendung löschen und später wieder installieren .So ist man komplett auf der rechtlich sicheren Seite.
Gruß Dr. Becker
Danke Dr. Becker fürs schnelle antwort.
Über dass Thema ob ein nicht aktivierte Radarwarnung ein Ordnungswidrigkeit ist muss ich weiter ins Netz recherchieren, oder einer der forumsmitglieder muss etwas dazu wissen?
Was ich bisher gelesen habe ist es verboten ein radarwarner betriebsbereit mit zu fuhren, also aktiviert. -
@Dr. Becker: Vielen Dank für die Info auch von mir.
-
Sei es wie es sei... ich habe sie gekauft und setze sie halt ein, wie ich das will. Da kann irgendwo stehen, was will. Letztendes wird mir keiner irgendwo eine Prüfung machen, was ich derzeit auf welchem Gerät habe. Die Firmen wissen das auch und tun in den meisten Fällen nichts dagegen, dabei ließe sich das mit Softwareänderungen schon einbauen. Allerdings müßte der Kunde nann für jeden Neuaufsatz ders gerätes sich eine Freigabe holen und vielleicht noch eidesstattlich versichern, daß er die Software auf dem Gerät gehimmelt hat .
Nicht mehr und nicht weniger wollte ich damit sagen. der Privatbereich ist halt eine nicht einsehbare Grauzone ...