Aktuelle Geräte, was passiert nach 1 Jahr bzgl. Blitzer?

  • Bei mir ist das 1 Jahr jetzt auch vorbei.
    Ich gehe mal stark davon aus,dass nur die Updates jetzt nicht mehr kommen.
    Deaktivieren wäre ja ein Unding. Wir haben schliesslich dafür bezahlt.


    Ich hätte da noch folgende Frage: Kann ich meine Blitzerdateien vom Transit 50 aufs Revo 2 kopieren und funktionieren die dort dann auch?


    Wie gesagt,sind ja schliesslich bezahlt ;) .

  • Hallo zusammen,


    Die Becker Blitzerwarner gibt es als Jahresabo im Becker Shop,dieses Abo hat zur Folge das der Abonnent monatlich die aktualiserten Daten als Downloadlink zugesendet bekommt
    wenn das Abo endet ,(tut es automatisch nach 12 Monaten)bleiben die Daten auf dem Gerät aktiv und können auch weiter verwendet werden Wer auf die Updates Wert legt kann jederzeit wieder das 12 Monats Abo buchen.Also eine klare transparente Geschichte.Was die Frage angeht ob die Blitzer auch auf anderen Geräten funktionieren so lautet meine
    Antwort nicht alles was technisch geht: DARF MAN AUCH TUN siehe AGB im Shop zur Mehrfachnutzung von Downloadprodukten


    Gruß Dr.Becker

  • Und wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.


    Außerdem ist das Produkt ja legal erworben ... und somit in mein Eigentum übergegangen.

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  • Hallo Fredt


    Das ist so nicht richtig legal erworben ist die Lizenz, aber unter Zugrundelegung der AGB ist diese nur auf einem Gerät zu nutzen ,anderweitige Nutzung ist nicht gestattet !!



    Gruß Dr.Becker

  • Sind die Blitzer Warnungsfunktion auch je nach bedarf zu aktivieren oder deaktivieren.
    z.B. in die Niederlande sind sie erlaubt, in Deutschland nicht.
    Kann ich dann für die Niederlande die funktion aktivieren und in Deutschland deaktivieren?


    Mit meine alte Navigon hatte ich letztes jahr keine angst sie mit zu fuhren, aber das risico ist mir jetzt zu groß. :D

    Wenn alles auf dich zukommt.......... fährst du am falschen seite vom Autobahn!!!!

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  • Hallo


    Also die Funktion lässt sich aktivieren und auch deaktivieren wobei in Deutschland denke ich auch eine nichtaktivierte Funktion eine Ordnungswidrigkeit darstellt (meine Private Meinung keine Garantie auf Richtikeit) in diesem Fall kann man die Anwendung löschen und später wieder installieren .So ist man komplett auf der rechtlich sicheren Seite.


    Gruß Dr. Becker

  • Hallo


    Also die Funktion lässt sich aktivieren und auch deaktivieren wobei in Deutschland denke ich auch eine nichtaktivierte Funktion eine Ordnungswidrigkeit darstellt (meine Private Meinung keine Garantie auf Richtikeit) in diesem Fall kann man die Anwendung löschen und später wieder installieren .So ist man komplett auf der rechtlich sicheren Seite.


    Gruß Dr. Becker


    Danke Dr. Becker fürs schnelle antwort.
    Über dass Thema ob ein nicht aktivierte Radarwarnung ein Ordnungswidrigkeit ist muss ich weiter ins Netz recherchieren, oder einer der forumsmitglieder muss etwas dazu wissen?
    Was ich bisher gelesen habe ist es verboten ein radarwarner betriebsbereit mit zu fuhren, also aktiviert.

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  • Sei es wie es sei... ich habe sie gekauft und setze sie halt ein, wie ich das will. Da kann irgendwo stehen, was will. Letztendes wird mir keiner irgendwo eine Prüfung machen, was ich derzeit auf welchem Gerät habe. Die Firmen wissen das auch und tun in den meisten Fällen nichts dagegen, dabei ließe sich das mit Softwareänderungen schon einbauen. Allerdings müßte der Kunde nann für jeden Neuaufsatz ders gerätes sich eine Freigabe holen und vielleicht noch eidesstattlich versichern, daß er die Software auf dem Gerät gehimmelt hat .


    Nicht mehr und nicht weniger wollte ich damit sagen. der Privatbereich ist halt eine nicht einsehbare Grauzone ...

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