Weil es im Internet das Fernabsatzgesetz gibt (ich weiss, dass es jetzt anders heißt, aber immer noch so funktioniert), müssen sich die Ladengeschäfte was einfallen lassen, um - trotz höherer Preise als online - weiterhin ihre Artikel verkaufen zu können. Also bieten sie ein Umtausch/Rückgaberecht an. Dasselbe passiert ja auch in sämtlichen Geschäften nach der Weihnachtszeit, wenn die Kunden "kulanterweise" umtauschen dürfen.
Geht völlig in Ordnung, aber...
ZitatJe mehr Kunden davon Gebrauch machen, umso mehr Artikel müssten jetzt wahrscheinlich "gekennzeichnet" und "reduziert" an den nächsten Kunden verkauft werden. Doch wo bleibt da noch der kalkulierte Gewinn?
es darf nie Grund dafür sein um Rechtswidrig zu handeln, Konsumenten-interessen und Rechten dürfen niemals verletzt werden. Das heisst: es führt kein Weg daran vorbei dass (Laden)geschäfte solcher Ware kennzeichen (und eventuell reduzieren).