Oberster Gerichtshof der USA urteilt gegen GPS-Überwachung ohne Gerichtsbeschluss

  • Da sicherlich die meisten nicht alles lesen, möchte ich aus dem von Monika verlinkten Beitrag die letzten wichtigen Passagen hier nochmal erwähnen:


    "...Zur Zeit deutet daher alles darauf hin, dass die Ermittler GPS-Peilsender nur nach gerichtlicher Genehmigung einsetzen dürfen... ...Auch in Deutschland wird viel darüber diskutiert. Grundsätzlich ist eine GPS-Überwachung mutmaßlicher Straftäter nur nach gerichtlicher Genehmigung erlaubt. Voraussetzung ist ein begründeter Verdacht einer erheblichen Straftat..."


    Ich persönlich freue mich, dass dass die Amis ausnahmsweise mal der deutschen Rechtssprechung gefolgt sind und nicht wie so oft, umgekehrte und (für mein Empfinden) unverständliche Urteile ausgesprochen haben!


    Das Thema wird immer wieder "neu werden" und das bleibt die nächsten paar Jahre auch weiterhin so.


    Als kleine Auffrischung nochmals das Thema mit dem Urteil des deutschen Gerichts und den Kommentaren einiger, welche der "Totalüberwachung" zustimmen würden:


    [Allgemeines] Landgericht Lüneburg wertet GPS-Überwachung als Straftat


    Ich stimme den Amis mit der Prämisse des deutschen Gerichtes 100% zu!
    In ganz wenigen Ausnahmefällen mit Richterlichem "Segen" ein ja, aber nur weil jemand ein Navi geklaut hat oder ein Partner wissen will mit welchem Typ die Frau gerade rumspringt oder welche Blondine ihrem Mann das Geld abknüpft, ein klares NEIN!


    Mögen auch zukünftige Urteile in Amiland so positiv gelingen :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    ich habe da heute, in Vorbereitung zu der News, einiges gelesen und soweit ich das verstanden habe bezieht sich das ganze aber nur auf eine GPS-Überwachung bei der wirklich ein zusätzliches Gerät z.B. an einem Fahrzeug befestigt wird. Bei einer Handyortung über das GSM-Netz, wird wohl nicht mal eine richterliche Anordnung benötig. Die Polizei kann die Ortung von sich aus durchführen, zur Strafverfolgung oder (was natürlich gut ist) zur Rettung von Menschen die in Not geraten sind. Ich denke die Unterscheidung wird daher gemacht, weil man eben bei der Nutzung eines Handys quasi zumindest teilweise damit rechnen muss das man "ortbar" ist, bei einer angebrachten GPS-Wanze ist das natürlich nicht der Fall...


    Gruß
    Tobias


  • Ich persönlich freue mich, dass dass die Amis ausnahmsweise mal der deutschen Rechtssprechung gefolgt sind...


    Als kleine Auffrischung nochmals das Thema mit dem Urteil des deutschen Gerichts und den Kommentaren einiger, welche der "Totalüberwachung" zustimmen würden:


    Hallo


    Glaube kaum, dass bei dem Urteil irgendeiner in Amiland nach der dt. Rechtslage gefragt hat.


    Und zur damaligen (eher kurzen) Diskussion: Dort ging es - zumindest in den entsprechenden Beiträgen - um Überwachung von (teuren) Mietfahrzeugen und ich sehe nicht, dass hierbei jemand einer "Totalüberwachung" zugestimmt hat. Bitte keine Schwarzweiß-Unterstellungen. Und nach wie vor werden best. Fahrzeuge bei uns von deren Inhabern auf diese Weise überwacht. Wohl kaum ein Geschäftsinhaber von sackteuren Baufahrzeugen wird auf diese Möglichkeit verzichten. Zwischen "Überwachung" und "Schutz von Eigentum" ist noch ein Unterschied.


    MfG

  • Ich möchte jetzt nicht in Wortspiele mit Dir verfallen in dem jetzt etwas reininterpretiert wird, was ich nicht gesagt habe, dahe rnur kurz:
    1.) Es wurde NIRGENDS gesagt, dass die Amis hier NACHGEFRAGT haben, sondern ich habe gesagt, dass ich mich freue, dass deren Rechtssprechung es genauso so wie die Deutsche.
    Im Sozielrecht gibt es auch viele Urteile und wenn dann ein Journalist schriebt, dass das Gericht xy dem Gericht xz gefolgt ist, hat das NICHTS damit zu tun dass dort gefragt wurde. Oftmals wusste xy nämlich nichtmal dass es xz bereits gibt und dennoch sehen es beide unabhängig voneinander identisch.


    2.) Es gibt keine Zustimmung der einer Personenüberwachung.
    Das was Benni dort schreibt ist nicht richtig, ansonsten bitte so einen Mietvertrag vorlegen. Ich übernehme gerne die Kosten dafür, wenn es einen solchen gibt, wo der Mieter die dauerhafte Überwachung zustimmt.
    Es gibt nur eine Zustimmung der Positionsbestimmung (für begründete Ausnahmefälle) und nicht der Überwachung!!!
    Das ist ein riiiesiger Unterschied!!!


    Auch in Kaufhäusern gibt es Kameras oder an öffentlichen Plätzen, dennoch dürfen diese nicht dazu benutzt werden, gezielt einzelne Personen ohne richterlichen Beschluss zu überwachen.


    Man sollte nun nicht beide Themen vermischen, daher belasse ich es dabei.
    Die Rechtslage ist in Deutschland so und nun eben auch in den USA und ich hoffe dass viele andere Gerichte diesen Urteilen folgen, auch wenn diese beiden Gerichte nicht befragt werden 8o


    Netten Gruß von Christof

  • Hallo


    Lass mal die dt. Rechtslage hier außen vor. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Und einer "Totalüberwachung" (was immer das auch sein mag) zugestimmt hat dort - wie hier von Dir behauptet - auch niemand. Und solltest Du von damals noch etwas klären wollen, dann mache es doch dort. Es ist müßig, Diskussionen von damals hier weiter führen zu wollen.


    MfG