Hi,
mir ist in Hamburg von der Polizei, in einer allgemeinen Verkehrskontrolle, das >POIbase< eingezogen worden. MIt dem Hinweis in Deutschland nicht erlaubt. Es wird eine Strafanzeige folgen. Obwohl ich die Konfomitaetsaerklaerung der EU von 2004 vorgelegt habe. ![]()
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Könntest du das mal etwas detaillierter beschreiben?
Man hat nur die Software genommen, das Gerät oder was??
Unter "mir ist das POIbase eingezogen worden" kann ich mir nichts vorstellen. -
Ich nehme an, petsch meint den POIPilot.
Dann hast du ihn sicherlich während der Fahrt genutzt?
Das ist nicht erlaubt obwohl es darüber unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt.
Gibt beim POIPilot auch den Hinweis:
[size=6]HINWEIS: Der POI Pilot wird nicht mit Blitzer-Infos vorinstalliert. Der Nutzer selbst muss diese Infos erst aktivieren.
Die Nutzung von Blitzer-Infos ist in Europa nicht einheitlich geregelt. Informieren Sie sich bitte über die rechtliche Situation in dem jeweiligen Land.
In Deutschland z.B. ist die Benutzung während der Fahrt eine Ordnungswidrigkeit.[/size] -
Wie haben denn die Polizisten gemerkt, dass du etwas Unanständiges auf deinem Kästchen drauf hast?
Ich mein, die sind (bei uns in Österreich) doch sonst nicht die Hellsten**?**(Zum Beispiel haben die meisten das Wort Geocachen noch nie gehört, obwohl es ziemlich sicherheitsrelevant ist!)
Edit: Ok, ich sehe grad, das ist ja optisch ganz offensichtlich ein Blitzerwarner. Dachte, es ginge um ein naviartiges Ding.

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Es kommt auf den Bestimmungszweck an!
Dass ein Navigationsgerät nicht in erster Linie und nicht als Hauptbestandteile dazu bestimmt ist, Blitzanlagen anzuzeigen, oder davor zu warnen, sondern eben zum navigieren, ist genauso einleuchtend wie beim Handy. Hier ist der Verwendungszweck des des Herstellers das Telefonieren, oder diverse andere implementierte Funktionen von mir aus, jedenfalls nicht zum Zweck der Warnung! (Bitte Kann-Zweck mit Soll-Zweck nicht verwecheln!!!)Ok, ich muss gestehen, ich wüsste nicht wie ich beim POIPilot argumentieren könnte, dass der Verwendungszweck des Herstellers und des Kaufs nicht die Warnung vor Blitzanlagen zum Ziel hat, vor allem wenn man es während der Fahrt benutzt und praktisch für nichts anderes zu gebrauchen ist.
Wenn Dir etwas kreatives einfällt, lass es uns wissen und vor allem teile uns bitte mit was rausgekommen ist. Ich schätze einfach mal 1:1 die Formulierung der StVO.Möge sich Deine Kreativität entfalten...

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In Deutschland z.B. ist die Benutzung während der Fahrt eine Ordnungswidrigkeit.[/size]Obwohl ich den Satz so noch nie irgendwo nachschlagen konnte, schließt das Wort "Ordnungswidrigkeit" für mein Empfinden den Einzug des Gerätes aus.
Ich persönlich hege ohnehin meine Zweifel an der Aussage des TS. Über Jahre haben hier weit über 100.000 User nur darauf gewartet, und die Meldung kommt ausgerechnet als erster Beitrag eines neuen Users; noch dazu aus meiner Heimatstadt, wo ich von Polizisten weiß, dass die so etwas selber nutzen.
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Obwohl ich den Satz so noch nie irgendwo nachschlagen konnte, schließt das Wort "Ordnungswidrigkeit" für mein Empfinden den Einzug des Gerätes aus.
Hi Michi!
So sehe ich das auch.
Das steht im Internetauftritt vom POI PILOT (ganz unten) -
Wie bereits schon mehrfach in verschiedenen Themen kalt und heiss diskutiert, aber ich muss es nochmal loswerden... Es geht in Deutschland nicht darum, was jemand empfindet (beim Wetter kann man das noch verstehen
), oder vermutet dass gerecht wäre, oder woanders, sei es USA, Schweiz oder sonstwo auf der Welt gemacht wird, sondern einzig und allein was die deutsche Gesetzgebung für bestimmte Dinge vorgesehen hat und im Zweifelsfall das Gericht bestätigt, oder eben nicht bestätigt.
Ich empfinde zum Beispiel dass ich zuviel Steuer zahle? Empfindest Du, dass Du zu wenig zahlst?
(Soweit Theorie und Praxis)Für jeden und überall nachzulesen, ist es in der für alle in ganz Deutschland gültigen STVO:
§23 (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).Jetzt kann man noch darüber diskutieren, ob "anzeigen" beim POIPilot (wenn es dieses Gerät war) zutrifft oder nicht, aber wer Zweifel hat, muss sich dies eben vom Gericht bestätigen lassen, oder eben nicht
Das ist das Gesetz.Dann kommt natürlich noch das Strafmaß hinzu aus dem Bussgeldkatalog. Hier gibt es die Ordnungswidrigkeit (z.B. wenn ein betriebsbereites Gerät dem Halter gehört, also z.B. wenn ich Dein Auto mit Deinem Wanrgerät benutze) und die Fahrlässigkeit, wenn das zur Überwachung bestimmte Gerät eben das eigene ist, das ich in Deinem oder meinem Fahrzeug betreibe. Punkte kriegt man in beiden Fällen! Ob Dir da der Betrag 75 EUR oder 150 EUR wichtiger wäre als die vier Punkte lasse ich mal offen.
Und auch diese Informationen sind nicht geheim, sondern jedem zugänglich wenn man sich bemüht.
Mich ärgert es einfach wenn jemand hier eine Vermutung eines Prospekts zitiert, oder denkt das etwas so sein könnte und sich nicht stattdessen informiert. Aber nicht schlimm, irgendeiner findet sich ja immer, der gravierende Falschausagen korrigiert und ich habe in vielen Dingen auch viel gelernt. Wenn man es so rum sieht, ist es gar nicht mal so schlecht, dass manche einfach ihre "Gedankengänge" hier wiedergeben...Was lernen wir daraus?
Wenn man "mit dem Gesetz im Einklang fahren" will, einfach keine Geräte benutzen die dazu bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen
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Hmm, ich finde das war jetzt aber viel Text und doch keine Antwort auf die eigentliche Frage. Darf die Polizei jetzt das Gerät einziehen oder nicht... Ich denke darum ging es in dem Zitat und um sonst nichts.
Vielleicht habe ich die Antwort aber auch nur überlesen. -
Hmm, ich finde das war jetzt aber viel Text und doch keine Antwort auf die eigentliche Frage.
Wie immer.
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Mazzic: Gerade Du zweifelst doch immer immer alles "grundlos" an.
Wenn man sich rechtssicher auf etwas berufen will, muss man sich rechtssicher beraten lassen!Das Thema dieses Forumbereiches ist "Fehler und Probleme" und nicht "Gesetz und Rechtsempfinden"

Aber weil Du es bist, will ich noch ein abschliessendes Statement abgeben, bei dem Du Dir als Erwachsener gebildeter Mensch, sicherlich die auf Dich zutreffende Antwort geben kannst! Alles andere siehe mein erster Satz

Im PAG (Gesetz über die Aufgaben, Befugnisse, Organisation und Zuständigkeit der Polizei, oder auch Polizei Aufgaben Gesetz genannt) heisst es in Artikel 27 (Absatz 4 beachten!) :
Verwertung, Vernichtung
(1) Die Verwertung einer sichergestellten Sache ist zulässig, wenn....
(2) Der Betroffene, der Eigentümer und andere Personen, denen ein Rechtan der Sache zusteht...
(3) Die Sache wird durch öffentliche Versteigerung...(4) Sichergestellte Sachen können unbrauchbar gemacht oder vernichtet werden, wenn
- im Falle einer Verwertung die Gründe, die zu ihrer Sicherstellung berechtigten, fortbestehen oder Sicherstellungsgründe erneut entstehen würden oder
- die Verwertung aus anderen Gründen nicht möglich ist.
Ok, und jetzt die Preisfrage :
Wenn die Polizei berechtigt ist Geräte zu vernichten, damit bei Fortbestehen sich kein Wiederholungsfall (da diese ja keinem anderen Zweck dienen) ereignet, was wird sie dann tun? Was würdest Du tun, wenn Du Deine Befugnisse nicht in Widerspruch zum Gesetz tun wolltest? Genau das
Passend hierzu auch die logische Begründung und Konsequenz welche der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in AZ3 K187/01 mit folgender Begründung bestätigt hat:
"Die Polizei darf ein im Auto installiertes Radarwarngerät einziehen und vernichten. Die Verschrottung des Warners dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Gesundheit anderer Menschen. Der Autofahrer könnte sich sonst über Verkehrsregeln hinwegsetzen, die Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährden. "Man muss (das sage ich immer und immer wieder genau so) Gesetze und Urteile immer wörtlich nehmen!
Die Polizei "darf", bedeutet logischerweise nicht, dass sie es muss!
Kannst also versuchen mit denen zu reden
Bei Alkohol heisst der Gesetzestext des Tatbestandes beispielsweise:
"Zur Feststellung des Alkoholgehalts kann die Polizei eine Atemprobe ("ins Röhrchen pusten") oder die Entnahme einer Blutprobe anordnen."
In diesem Fall bedeutet es ganz klar: SIE MUSS eine der beiden Möglichkeiten machen, um sich nicht selbst strafbar zu machen!!!
Und wiederum "Blutprobe anordnen" ist NICHT gleichzusetzen mit Blutprobe durchführen!!! (Auch hier wörtlich nehmen!)Also nochmal: Die deutschen Gesetze sind, wenn auch umfangreich, aber weltweit von den einfachsten und nachvollziehbarsten.
Das ist ja das gute daran. Es gilt immer das was drin steht und das sogar wörtlich, wenn keine gerichtliche Instanz etwas anderes bestätigt !Wenn Du es nun immer noch nicht verstanden hast, weiss ich auch nimmer weiter

Gute Nacht und nicht spekulieren, sondern lesen
Möge der Wortlaut des Gesetzes Deine Sinne beflügeln... -
Was lernen wir daraus?Hallo
Hmmm... was Du daraus lernst, weiß ich nicht...
...ich lerne aus diesem Thread [wieder einmal], dass hier ein User etwas postet, das - zumindest um Anerkennung im Forum zu finden - überprüfbar sein müsste. Auch und gerade weil das Ganze gegen eine klare Aussage des IM-BW gehen würde... die zwar schon ein paar Jahre alt ist, aber von der zumindest ich noch nicht gehört habe, dass sie aufgehoben wäre...Von daher schließe ich mich den Zweifeln mal an...

MfG
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@Christoph3d: nach meinem Empfinden
solltest Du Dir erst mal die letzten Threads inklusive vorhandene Links zu diesem Thema durchlesen, bevor Du wieder stundenlang schreibst. 
Deine ganzen Gesetzesauszüge helfen hier nicht weiter, da auf Grund einer bestehenden Rechtsunsicherheit in Deutschland keine Navis eingezogen werden. Egal, wo was geschrieben steht.
Aber sicherlich wird uns der Threadstarter, den wir alle ja nur von diesem einen Posting her kennen, noch genauer erzählen, was ihm an welchem Tag an welcher Straße (Polizeikontrolle) um ca wieviel Uhrabgenommen wurde. Dann kann ich nämlich durch einen Bekannten eventuell Näheres in Erfahrung bringen.
Und dann macht eine wetere Diskussion erst Sinn.
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da auf Grund einer bestehenden Rechtsunsicherheit in Deutschland keine Navis eingezogen werden.
Ja, aber wenn es sich um den Poi-Pilot handeln sollte, sieht imho die Sache schon anders aus. Da wird es schwierig, glaubhaft zu erklären, dass das Ding einem anderen Zweck als der Warnung vor Blitzern dient. -
Danke, Bogi, für den Hinweis; ich hatte mir ein Navi darunter vorgestellt gehabt.
