wie ist die rechtliche Situation?

  • Hallo Fricki,



    du meinst wahrscheinlich den Preis. Passiert immer mal wieder, die Bestellung wird dann aber leider storniert.


    Hatte auch mal mein Glück mit einem Falk Navi probiert ...... ohne Erfolg.

  • Rechtlich gesehen handelt es sich hier um eine so genannte invitatio ad offerendum, d.h. der "Anbieter" (eigentlich das falsche Wort) fordert einen unbestimmten Kreis von Interessenten auf, auf seine Anzeige hin ein Angebot abzugeben. Dieses kann er dann annehmen oder es sein lassen. Ein rechtlicher Anspruch auf die 7 € besteht daher nicht.


    Ähnlich verhält es sich übrigens mit falsch ausgezeichneten Waren im Kaufhaus. Auch hier besteht kein Anspruch auf den ausgezeichneten Preis, da eine unbestimmte Mehrzahl von Personen angesprochen wird. Bei einem Automaten sieht das dagegen anders aus. Hier richtet sich das Angebot gezielt an eine Person. Der Vertrag kommt also bereits durch die Annahme dieser Person zustande.


    Gruß,


    Thorsten

  • ich habe mittlerweile eine an mich gerichtete Bestellbestätigung erhalten.........

  • ich habe mittlerweile eine an mich gerichtete Bestellbestätigung erhalten.........


    Warum nicht. Ich denke, wenn hier keine schlafenden Hunde geweckt werden, läuft die Aktion für 7 Euro sauber durch.
    Die modernen Versandsysteme sind " dumm"


    Daumen drück!

    ;) bab

  • ich habe mittlerweile eine an mich gerichtete Bestellbestätigung erhalten.........

    Na dann drücke ich dir mal die Daumen, dass der Fehler nicht entdeckt wird!

  • Wenn Du eine Bestellbestätigung hast, dann lass Dich nicht abwimmeln !
    Allerdings ist eine "automatisierte Nachricht" dass Dein Bestellauftrag eingegangen ist, noch kein verbindlicher Kaufvertrag! Der würde erst zustande kommen, wenn eine explizite Nachricht kommt, dass Deine Ware versendet wird, bzw. Du die Rechnung über diesen Betrag erhälst. Bis hierher kannst Du ablehnen. Wenn aber eine Zahlung (oder Abbuchung) erfolgt, dann gilt der Preis. Wird mehr abgebucht, kannst Du den Auftrag zurücknehmen.
    Vereinfacht ausgedrückt: Es gilt nicht zwingend was drinsteht, sondern ob Du seinen Vorschlag annimmst.
    Wenn das natürlich einer "mit System" macht, um Kunden zu bekommen und dann den normalen Preis abzukassieren, dann ist das schon grenzwertig. Sowas machen gerne LastMinute-Online-Reisebüros, daher bitte immer aufpassen :!:


    Das ist in etwa so:
    Ein 318 BMW ist komplett neu beim Händler im Kundeneingangsbereich für 7900, statt 37900 bepreist.
    Folgende Möglichkeiten ergeben sich:
    1.) Verkäufer macht Vertrag mit 37900 --> kannst ablehnen --> kein Anrecht auf 7900
    2.) Verkäufer macht Vertrag mit 7900, aber ohne Unterschrift --> kein Anrecht auf 7900
    3.) Verkäufer macht Vertrag mit 7900 MIT Unterschrift und Stempel, Du Unterschreibst und kriegst Kopie. Am nächsten Tag ruft er an und will 30000 mehr. Entweder lehnst Du ab, oder eben nicht, dann gelten die 7900.


    Wenn Du so einen Händler findest sag mir bescheid :D

  • Nun, dann bin ich mal gespannt ob Fricki sein Navi auch bekommt. Das Angebot ist schon wieder weg.

    ...
    Mögen hätt' ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut.
    Quelle: Karl Valentin

  • genau, das hat Amazon schnell gemerkt, jetzt 299,00 € also nur 50,00 € gespart ! :P

  • War aber kein Angebot von Amazon, sondern vom Marktplace.

    ...
    Mögen hätt' ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut.
    Quelle: Karl Valentin

  • ich geb euch Bescheid, was wird, ich brauch ja auch gar kein Navi, hab ja mein 6310, aber bei dem Preis konnte ich nicht wiederstehen........................... :thumbup:

  • wenn hier keine schlafenden Hunde geweckt werden


    ... auch wenn nicht jeder Anbieter gleich dies Forum mitliest. Ich hätte still gehalten bis der Kauf durchgewesen oder mir eine Absage erteilt worden wäre. Bezüglich :sleeping: Hunden und so.

  • 2.) Verkäufer macht Vertrag mit 7900, aber ohne Unterschrift --> kein Anrecht auf 7900


    Falsch. Wenn der Verkäufer Dir ein konkretes Angebot über 7900 € gemacht hat - und davon ist bei einem vorliegenden und an Dich gerichteten Vertragsentwurf auszugehen -, dann brauchst Du das Angebot nur anzunehmen, damit ein Kaufvertrag nach § 433 BGB zustande kommt. Dazu bedarf es keiner besonderen Form. Verträge kommen auch mündlich zustande und sind bindend.


    Gruß,


    Thorsten