Versteigerungen von Leerverpackungen

  • Hallo,


    seit einer Versteigerung in einem Online-Marktplatz letzte Woche diskutieren meine Kollegen und ich und die Köpfe heiß. Angeboten wurde die Verpackung eines begehrten Luxus-High-Tech-Spielzeugs. Die Überschrift und die Artikelbeschreibung wurden so formuliert, dass man beim unaufmerksamen Lesen denken könnte, es würde das Spielzeug verkauft und nicht dessen Transporthülle.


    Wir sind uns ziemlich sicher, dass eine solche Vorgehensweise gegen die guten Sitten im Vertragsrecht verstoßen. Den Verkäufer könnte man evtl. auch Irreführung vorwerfen. Doch ist auch der Tatbestand des Betruges erfüllt? Wir denken eher nicht. Beim aufmerksamen Lesen ist es für einen durchschnittlich gebildeten Menschen recht klar, dass er einen leeren Karton erwirbt.


    Kennt Ihr einen so gelagerten Fall, in dem ein Richter oder wenigstens Anwälte zu Worte kommen mussten? Habt Ihr so was vielleicht selbst schon erlebt, oder kennt Ihr jemanden, der mehrere Hundert Euro für ein bisschen Pappmüll ausgegeben hat? Wie ist der Fall ausgegangen? Wie hat sich ebay verhalten? Alle Verkäufer, die ich ausfindig gemacht habe, wollen sich nicht äußern. Warum wohl ;)

  • Ich weiß aufgrund von Bewertungen, bspw. bei e..., dass viele Auktionen beim Angebot von Handy-Dummies so schwammig formuliert waren, dass man nicht nur beim Überfliegen der Angebotsbeschreibung meinen konnte, 'echte' Handies werden versteigert! Die Abbildungen der Dummies sehen im übrigen täuschend echt aus, so dass man teilweise die Ware nur am Gewicht 'unterscheiden' kann. Nur dann ist's zu spät. ;( Gerichtliche Entscheidungen dazu oder Eingriffe seitens der Plattform sind mir nicht bekannt.
    Nach meinem Rechtsempfinden handelt es sich aber eindeutig um Betrug, wenn darauf im Angebot nicht ganz klar hingewiesen wird.


    Übrigens, Leerverpackungen sind bei hochpreisigen Waren z.T. recht begehrt, weil sie häufig den VKP der eigentlichen Ware erhöhen! Allerdings muss sich der Preis schon in vernünftigen Bahnen bewegen, IMO inkl. Versand bei max. 3-5% des zu erzielenden Waren-VKP (abh. vom Artikel), sonst rentiert es sich nicht.

  • Konkret geht es hierbei um Apple iPads (Wert von 500-800€ je nach Ausstattung), deren Verpackungen in den letzten 3 Wochen für 150-550€ weg gegangen sind. Nur wenn in der Beschreibung Sätze standen wie "Lieferumfang: lediglich die leere Verpackung - ohne iPad" lag der Preis nur selten höher als 20-50€.

  • Hallo,


    seit einer Versteigerung in einem Online-Marktplatz letzte Woche diskutieren meine Kollegen und ich und die Köpfe heiß. Angeboten wurde die Verpackung eines begehrten Luxus-High-Tech-Spielzeugs. Die Überschrift und die Artikelbeschreibung wurden so formuliert, dass man beim unaufmerksamen Lesen denken könnte, es würde das Spielzeug verkauft und nicht dessen Transporthülle.


    Nicht, dass ich das Ganze billige, aber: Stand da nicht irgendwo ein Satz wie "Achtung, Sie bieten nur auf die Umverpackung" oder "Versteigert wird ausdrücklich nur die Umverpackung"? Gerade, wenn es um Geräte im Wert von mehreren Hundert Euro geht - und das jetzt bitte nicht persönlich nehmen - gilt oft der Satz "Gier frisst Hirn". Leider gibt es gerade in der Ebucht immer wieder Verkäufer, die mit einem Überlesen der Artikelbeschreibung rechnen. Sofern das Ganze in der Beschreibung korrekt erwähnt war: Keine Chance.


    Vielleicht hast du mal die Möglichkeit, mir den Link zur Auktion per PN zu senden?


    Gruß Frank

  • Zwei konkrete Beispiele:


    334€ Erlös


    590€ Erlös (wurde aber wieder eingestellt und dann für "nur" 90€ wieder verkauft, offenbar wollte der Käufer nicht zahlen)

  • Artikelbeschreibung ist mehr als eindeutig. Es ist klar beschrieben, dass es hier nur um die Verpackung geht. Insofern: Wer bietet, zahlt den Preis, den er geboten hat, wenn die Auktion durch ihn gewonnen ist. Es gibt Käufer, die ausschließlich Verpackungen suchen, um beispielsweise ein Gerät, das sie gebraucht erworben haben, zu komplettieren. Hier also immer böse Absicht zu unterstellen, insbesondere bei dieser Beschreibung, wie sie in den Beispielen oben ist, halte ich für nicht angebracht.


    Ich bin beispielsweise Uhrenliebhaber und verkaufe ab und zu mal Uhrenboxen. Auch dafür gibt es einen Markt, und es ist durchaus vorstellbar, dass 200 bis 300 Euro für eine Box gezahlt werden.


    You get what you've paid for ...


    Gruß Frank

  • Hallo


    Sobald mit "OVP" geworben wird, ist Vorsicht geboten... ist nicht ganz neu...


    MfG

  • Mhm, wenn die Beschreibung des ehemals verpackten Gerätes mehr Raum einnimmt als die Beschreibung der Verpackung, dann überliest sich das schnell. Zumal Originalverpackung, Originalverpackt, in Originalverpackung usw. alles dicht beieinander liegt.


    Sehe ich eigentlich ähnlich dem Kleingedruckten auf irgendwelchen Abzockseiten oder Aboverträgen. Hier müsste IMHO Ebay mal etwas an den Kennzeichnungen schrauben, dann würde es solche Missverständnisse (die vielleicht auch von dem einen oder anderen billigend in Kauf genommen werden) nicht auftreten.


    Ich bin auch der festen Überzeugung, das die Verpackung nicht "unbenutzt" ist. Auch wenn es keine Gebrauchspuren am Artikel gibt, wurde sie ja wohl eindeutig schon mal benutzt.


    Zitat

    Die verpackung befindet sich in einen neuwertigen Zustand.Sie wurde nur zur Entnahme des ipad geöffnet
    [...]


    Artikel ist unbenutz und hat keine Gegrauchspuren,1A neuware


    Franz

  • .... Irrtum, es gibt den Irrtum.


    :thumbup:


    Im letzen Fall ggfs. möglich, bei den zitierten Beispielen schwierig. Über was willst du dich denn geirrt haben? "T'schuldigung Herr Richter, ich habe nicht richtig gelesen?" Bei einer EINDEUTIGEN Artikelbeschreibung muss ich mir schon vorher überlegen, ob ich auf Bieten klicke oder nicht. Wie bereits geschreiben: "Gier frisst Hirn". Nur ist das kein Irrtum im Sinne des Rechtsverkehrs ...


    Gruß Frank

  • Nur ist das kein Irrtum im Sinne des Rechtsverkehrs ...


    Kein Irrtum im Sinne des Rechtsverkehrs, das mag stimmt. Aber ich würde mich in Grund und Boden schämen, wenn ich solch eine Leerverpackung zu solch einem Preis mit dieser Produktbeschreibung verkaufen würde. Das ist IMHO Bauernfängerei. Warum steht zum Beispiel nicht "Achtung Leerverpackung" in der Artikelüberschrift? Nein, da steht zum Beispiel:


    Zitat

    Sie bieten hier auf eine Original Apple Ipad WI-Fi 64GB+3G Originalverpackung!


    Letztlich macht hier nur nur das "e" bei "eine" den Unterschied. Dann noch "Bietet Platz für ... Ipad etc. Wieder schön die Schlüsselwörter Biete, Ipad usw. drin und ne Aufzählung des (ehemaligen) Lieferumfanges ist es auch.


    Klar, jeder halbwegs wache Mensch erkennt beim Lesen, das es sich nur um ne Verpackung handelt. Aber das ist IMHO nicht das Ziel des Verkäufers und der Preis zeigt ja, das er sein Ziel erreicht hat.


    Das ist einfach ne Masche. Ich halte mich für einen wachen Menschen, aber auch ich habe schon mal bei etwas Hektik im Büro den falschen Anzeigevertrag unterschrieben. Es war einfach der richtige Moment mit nem fast identischen Produkt, das zur gleichen Zeit abgeschlossen werden sollte.



    Insofern mag es rechtlich OK sein, aber das Strafrecht halte ich nicht für die einzige Grundlage unseres menschlichen Zusammenlebens.


    Franz

  • Hi Franz,


    da stimme ich dir nicht zu. Der Verkäufer schreibt nämlich noch - und ich gehe ganz einfach jetzt mal davon aus, dass ich die Artikelbeschreibung lese, wenn ich schon 500 Euro biete:


    Sie ersteigern kein ipad! Bitte bieten Sie nur wenn Sie Absatz gelesen und auch verstanden haben und ihnen klar ist dass Sie nur eine verpackung ohne inhalt erwerben.Ich habe


    dafür keine Verwendung aber vielleicht hat ja jemand ein ipad ohne Verpackung und möchte deshalb die passende verpackung dazu ewerben.Artikel Gemäß


    Artikelbezeichnung: Es handelt sichausschließlich um die verpackung eines ipad WI-FI 64GB+ 3G!


    Deutlicher kann man das nicht schreiben. Wie bereits erwähnt, verkaufe ich ab und zu Uhrenboxen. Da ist auch noch nie jemand auf die Idee gekommen, die dazu passende Uhr einzufordern ... gut, für die Boxen gibt es ganz einfach einen Sammlermarkt mit sehr hohen Preisen, das ist der Unterschied.


    Ich stelle nochmals klar, dass ich die Abzockmasche mit den Verpackungen nicht gut heiße, ganz im Gegenteil. Nur sind die ersten beiden Anzeigen derart klar formuliert, dass ich mehrmals schlafen muss, um die Hinweise zu überlesen ...


    Gruß Frank

  • H und ich gehe ganz einfach jetzt mal davon aus, dass ich die Artikelbeschreibung lese, wenn ich schon 500 Euro biete:


    Du meinst, das ein vermeintliches iPad, originalverpackt, noch in Form und Funktion überraschen kann? Das gleiche Argument kannst du dann auch auf alle Abzockseiten, Knebelverträge mit dem Kleingedruckten etc anwenden. Es steht in jedem Vertrag, was faul dran ist. Die Kunst ist immer nur, es so zu verpacken, das es gerne übersehen wird. Und das dies hier geklappt hat, sieht man ja am Preis.


    Jetzt einfach zu sagen, das die Käufer halt so blöd sind, ne Leerverpackung für 500,-€ zu kaufen, weil sie die Artikelbeschreibung nicht bis zum Schluss gelesen haben, finde ich falsch.


    Ich bleibe dabei, das ist ne Masche. Wenn du mal die Google-Suche anschmeisst, findest du auch einige Artikel betreffs Verpackungsversteigerung bei Ebay.


    Es ist einfach Fakt, das auf Leerverpackungen fast immer zu hoch geboten wird, weil die Verwechslungsgefahr zu einem Artikel in der Originalverpackung gross ist. Und das trotz aller Hinweise der Verkäufer. Das ist bei Ebay ja kein neues Problem. Aufmachung, Bild und 95% der Artikelbeschreibung deuten auf den Artikel in der Verpackung hin. Zumal die Artikel dann auch noch richtig in der Kategorie sind, wo ein echtes iPad hingehören würde. IMHO ist da Ebay selbst gefragt, aber Ebay macht da überhaupt nichts, sie kassieren ja die höheren Gebühren.


    Franz