Hallo,
seit einer Versteigerung in einem Online-Marktplatz letzte Woche diskutieren meine Kollegen und ich und die Köpfe heiß. Angeboten wurde die Verpackung eines begehrten Luxus-High-Tech-Spielzeugs. Die Überschrift und die Artikelbeschreibung wurden so formuliert, dass man beim unaufmerksamen Lesen denken könnte, es würde das Spielzeug verkauft und nicht dessen Transporthülle.
Wir sind uns ziemlich sicher, dass eine solche Vorgehensweise gegen die guten Sitten im Vertragsrecht verstoßen. Den Verkäufer könnte man evtl. auch Irreführung vorwerfen. Doch ist auch der Tatbestand des Betruges erfüllt? Wir denken eher nicht. Beim aufmerksamen Lesen ist es für einen durchschnittlich gebildeten Menschen recht klar, dass er einen leeren Karton erwirbt.
Kennt Ihr einen so gelagerten Fall, in dem ein Richter oder wenigstens Anwälte zu Worte kommen mussten? Habt Ihr so was vielleicht selbst schon erlebt, oder kennt Ihr jemanden, der mehrere Hundert Euro für ein bisschen Pappmüll ausgegeben hat? Wie ist der Fall ausgegangen? Wie hat sich ebay verhalten? Alle Verkäufer, die ich ausfindig gemacht habe, wollen sich nicht äußern. Warum wohl ![]()