Abmahnung wegen illegalem Download

  • @ Franz
    Siehste, das hab ich mir nicht antun wollen, war zwar teuer, aber dafür easy ...
    Zeit und Nerven sind ein kostbares Gut ...

    vlG
    Lucky-Felix
    Pinguin zu sein ist toll, du hast viele Schwächen, überlebst in rauhester Umwelt und hast einen großen Schnabel

  • Hallo


    Ich glaube, der einzig sinnvolle Rat ist: Um filesharing-Börsen einen Bogen machen und seinen minderjährigen Kindern nicht ohne entspr. Hinweise und Kontolle einen Internetzugang zur Verfügung stellen. Gerade bei letzterem legt der Gesetzgeber doch höhere Maßstäbe an, als mancher leisten kann/will. Insofern hält sich - ehrlich gesagt - mein Mitleid auch in Grenzen... die 320 Ocken hielte ich für gerechtfertigt. Die Unterlassungserklärung in der Form nicht! Die 320 Euro gingen übrigens je zur Hälfte an den Anwalt und den Urheber. Vom Prinzip her also gerecht... und wenn ein Urheber seine Rechte verkauft, ist dagegen auch wenig zu sagen...


    ...klar... das alles ist kein Grund, dass irgendwelche Anwälte versuchen die Menschheit über Gebühr auszunehmen. Das Problem sehe ich eher in der Unterlassungserklärung. Insofern würde ich keinem raten hier mit irgendwelchen Erklärungen aus dem Netz zu arbeiten ("Einschreiben" kann man sich ohnehin sparen). Fachanwalt mit einem Pauschalbetrag (ggf. Ratenzahlung vereinbaren), der auch einen evtl. Rechtsstreit abdeckt und gut ist... Nerven sind auch bares Geld wert.


    MfG

  • Ich mache um Filesharing seit jeher einen grossen Bogen. Und zu dem fraglichen Zeitpunkt, hatte nur ich Zugang zu meinem Anschluss. WLan ist WPA gesichert. Ok, ich änder eigentlich nie das Passwort, Aber das dürften wohl die wenigsten machen. Trotzdem habe ich ne Abmahnung bekommen. Die IP habe ich an dem Tag zumindest gehabt. Das habe ich nur rausgefunden, weil ich an dem Tag was in nem Forum gepostet habe, wo ich Einsicht in die IPs habe. Ob ich dann zum fraglichen Zeitpunkt diese IP noch hatte? Man hat doch keinerlei Möglichkeit der Anschuldigung zu begegnen. Ob da ein Zahlendreher in irgendeiner Übermittlung vom Provider ist oder ob die Ermittlung der IP beim Filesharing richtig war... Die legen ja auch nicht wirklich offen, wie das ermittelt wird und ne Einzelfallprüfung wird nicht gemacht und ist idR. auch nicht möglich. Es ist halt nur so, das man selbst kaum protokolliert, mit welcher IP man wo gesurft ist. So steht beim Richter dann Papier gegen Erinnerung... Außerdem denken die im Grunde wie du, das der "Filesharer" ja selbst schuld sei oder die Strafe gerechtfertigt wäre... Im Zweifel gegen den Angeklagten.


    Wenn man nachweisst, das man überhaupt nicht zuhause war, kommen sie mit Störerhaftung. Also wie man sich windet und dreht, man ist dieser Anschuldigung hilflos ausgeliefert. Wenn erstmal abgemahnt wird, ist es egal, ob man wirklich schuldig ist oder nicht.


    Seit dem hab ich jedenfalls ne Fritzbox und protokolliere meine IPs, um wenigstens überprüfen zu können, wann ich welche IP hatte. Aber im Fall der Fälle wird das auch nichts nutzen. Da steht dann gerichtlich anerkanntes (halt schon in Verfahren zugelassen) Verfahren gegen eigenes Protokoll.


    Und da es, zumindest wenn es um die UE geht, freie Gerichtsstandwahl gibt, suchen die sich schon ein Gericht, das wohlwollend entscheidet.


    Insofern gibt es nicht nur den bösen Filesharer, der zu recht abgemahnt wird, sondern auch die, die mit Fantasieentschädigungssummen und horrenden Anwaltsgebühren für wertlose Files abgezockt werden, die sie überhaupt nicht "geshared" haben.


    Ach so, um filesharing technisch auch für den Nachwuchs auszuschließen: entsprechenden Port im Router sperren und Router mit nem Passwort schützen. Aber wie schon erwähnt, muss das nicht gegen ne Abmahnung schützen.


    Franz


    PS: vergesst das mit den Ports, scheint wohl nicht zu reichen, weil die Clients auch dynamisch andere Ports nutzen...

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."

  • Hallo


    Klar... vor ungerechtfertigten Anschuldigungen ist man nie gefeit und hat u.U. das Problem, dass man sich nicht wehren kann und am Ende seine Unschuld beweisen muss. Wie im realen Leben eben auch. Im oben genannten Fall war's aber eindeutig... 8) ...von daher wenig Mitleid... 8) ...an "Zahlendreher" glaube ich eher nicht... klar... kann's geben; irgendwo im Bereich von Jackpot beim Lotto. Die Verfahren aber sind zumindest (theoretisch) gerichtsverwertbar.


    Habe gerade noch einmal nachgefragt: Entschieden hat die Verwandtschaft... Erklärung vom Anwalt verfassen lassen... Entschädigung nach Aufwand... macht 80 Euronen... gezahlt werden soll nicht. Getreu dem Motto... soll er kommen und beweisen... wir - also die Anschlussinhaber - waren's nicht. Erfahrungesgemäß - so der beauftragte Anwalt - kommen da ggf. noch zwei/drei böse Briefe... und das war's dann. Sollte es doch zum Verfahren kommen, könnte mit dem beauftragten Anwalt immer noch eine Pauschale vereinbart werden (das ist aber Kulanz).


    Ob ich so entschieden hätte... drei Jahre können lang sein...


    MfG

  • Erklärung vom Anwalt verfassen lassen...


    UE sollte in jedem Fall abgegeben werden. (Vom Anwalt formuliert)


    Die UE wird im Zweifel tatsächlich eingeklagt. Alle dokumentierten Fälle, die vor Gericht gelandet sind, waren die Fälle, wo keine UE abgegeben wurden. Außerdem erhöht sich der Streitwert...


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."

  • Es hilft tatsächlich nichts gegen die Abmahnhyänen!
    Selbst ein technisch einwandfreies Gutachten, das beweist, dass der unterstellte Download, so wie behauptet, nicht hätte durchgeführt werden können, hat der befaßte Richter schlicht ignoriert und zugunsten der Hyänen entschieden. Der Gerichtsstand wurde vom Abmahner willkürlich gewählt.
    <böse Unterstellung> Die Annahme, das da kräftig mitverdient wird, drängt sich irgendwie auf. </böse Unterstellung>

    vlG
    Lucky-Felix
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  • @ Wastl, jau!

    vlG
    Lucky-Felix
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  • Es hilft tatsächlich nichts gegen die Abmahnhyänen!


    Hallo


    Das kann sicherlich immer nur im Einzelfall bewertet werden... im oben genannten Fall (es hat den Richtigen getroffen... 8)) gehe ich davon aus, dass außer den 80 Ocken nichts für die Betreffenden ürbig bleibt. Wissen kann ich's aber auch erst in drei Jahren. Zumindest sind aber auch schon genügend User - trotz Beteiligung an einer filesharing-Börse - unbeschadet aus der Sache herausgekommmen. Schnelle/richtige Reaktion vorausgesetzt...


    MfG

  • Wenn du nichts getan hast, dann solltest du natürlich auch nicht zahlen. Hast ne Rechtschutz? Dann würd ich näml direkt den Anwalt agieren lassen.

  • Hast ne Rechtschutz? Dann würd ich näml direkt den Anwalt agieren lassen.


    Hallo


    Die wenigsten privat abgeschlossenen RV's decken solche Fälle ab (meist abgedeckt ist Privat-, Arbeits- und Verkehrsrecht)... ggf. gibt es eine kostenlose Erstberatung.


    MfG

  • Hallo,


    ich habe heute etwas ähnliches gefunden ...


    POL-F: 120427 - 588 Frankfurt: Warnung vor angeblichen E-Mails der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main


    Frankfurt (ots) - Heute gingen zahlreiche E-Mails von Personen ein, die E-Mails mit Anhängen erhalten hatten, deren Absender angeblich die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist. Darin werden sie bezichtigt, Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Ihnen wird eine zahlungspflichtige Abmahnung in Aussicht gestellt und sie werden gebeten, einen Anhang zu öffnen, in dem sich vermutlich ein sog. "Trojaner" befindet. Der Text der E-Mail lautet beispielsweise: Ihre Mail Adresse ist in der konfestierten Datenbank von Webseite Ddl-warez-com gesichtet worden. Auf diesem Portal wurden von Ihnen rechtswidrig Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Werken runtergeladen. Die Abmahnung für diese Tat kann bis zu 900 Euro betragen. Es wird ein Verfahren nach § 102(a) gegen (Anm.: hier ist der Name des Empfängers eingesetzt) gestartet wo Ihre IP mit Täter IP verglichen wird. Die genauen Registrierungsdaten so wie die IP und das Datum finden Sie im Anhang. Es ist auch eine Schulderklärung nach § 315 BGB im Anhang zu finden, welche ausgefüllt und an uns zurück versendet werden muss. Hochachtungsvoll Staatsanwaltschaft Frankfurt"


    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main keine Mahnungen per E-Mail verschickt und empfohlen, die Anhänge nicht zu öffnen.


    (Möller-Scheu, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Tel.: 069/1367-8450)



    Quelle

    Viele Grüße


    Uwe



    Tomtom Rider 550 vorh. 410


    Karte Europa
    mit Map Update Service

    POI-Base: Rettungspunkte, Polizei, Feuerwehr, Krankenhäuser uvm


    auf einer


    BMW F 800 GS Adv.




  • Zu dem Thema gibt es ganz aktuell hier auch schon einen Thread.

    Gruß
    TeeSteinchen