Gutschein des Uprade zeitlich begrenzt

  • Hallo !


    Ich habe soeben einem Mail von Navigon für einen Gutschein für das Upgrade von 8110 auf 8310 bekommen.
    ABER: Sie schreiben, dieser ist nur bis 29.06.09 gültig.


    Nun habe ich aber ein Problem:
    Wir fahren am 4.07.09 1 Woche in Urlaub in die Schweiz. Ich würde ja gerne mit dem Update fahren, aber habe meiner Frau versprochen (..... dass du mir ja nicht dieses Update vor unserem Ulraub machst, denn du hast ja immer Probleme damit ;D ).
    Ich traue mich nun nicht, den wenn wirklich was nicht funktionert :respekt


    Kann ich aber bei Navigon diesen Gutschein kaufen, und dann nach unserem Urlaub (18.07.09) einlösen ?


    Die zweite Frage:
    Wir fahren in die Schweiz, und ich habe gehört, dass einem dort das Navi abgenommen wird, wenn man die Radars installiert hat.
    Ich würde daher gerne 1 Karte einlegen mit "deinstallieren". Wenn ich dann wieder in Deutschland bin, lege ich die andere Karte (mit aktivierten Radar) ein und es geht wieder ?


    Besten Dank für Eure Antworten
    lg Günter

    Einmal editiert, zuletzt von guenter1204 ()

  • Hi,
    Du musst das Upgrade lediglich bis zum 29.06. im Navibon-Shop gekauft haben damit der Gutscheincode funktioniert.
    Daraufhin wird dir in Freshmaps unter My Content das Upgrade freigeschaltet.
    Wann du das Upgrade dann runterlädst und installierst, bleibt dir überlassen.


    Alex

  • Genauso wie mein Vorredner schon gesagt hat - du zahlst jetzt, und installierst es dann irgendwann, wenn du möchtest.


    In der Schweiz werden bei Navigon ohnehin keine Radars angezeigt, daher erübrigt sich auch die Deinstallation. Für die Schweiz bekommst du bei Navigon einfach keine Radare angezeigt, ob du nun willst oder nicht.


    Und davon mal abgesehen, WENN dir ein schweizer Cop das Navi abnehmen will, tut er das auch (natürlich wirst du es auf dem Rechtsweg wieder zurückfordern können), doch das hilft dir in dieser Situation erstmal nicht.
    Allerdings habe ich noch nie von einer solchen Begebenheit gehört...

  • Zitat

    Original von guenter1204
    Die zweite Frage:
    Wir fahren in die Schweiz, und ich habe gehört, dass einem dort das Navi abgenommen wird, wenn man die Radars installiert hat.
    Ich würde daher gerne 1 Karte einlegen mit "deinstallieren". Wenn ich dann wieder in Deutschland bin, lege ich die andere Karte (mit aktivierten Radar) ein und es geht wieder ?


    Besten Dank für Eure Antworten
    lg Günter


    Hallo Günter


    Das kann Dir im dümmsten Fall tatsächlich passieren.


    Allerdings hat vor etwa einem Jahr ein Gericht entschieden, dass passives Warnen vor POI's in oder mit Navis nicht gegen geltendes Recht verstösst. Die Begründung, war und ist, dass sonst auch das in der Schweiz populäre "TwixTel" und andere Publikationen verboten werden müsste.


    Das Astra ==> Amt für Strassen sieht das ganze natürlich ein bisschen anders.


    Die Situation ist ziemlich verworren.


    Es ist nur so das die Schweizer Polizei vermutlich anderes zu tun hat als jagd auf Navis mit POI Warnern zu machen.


    Wenn Du auf ganz sicher gehen willst, deaktivier oder deinstallier die BlitzerPOI's und installier sie Dir nach dem Urlaub, denn wenn es Dich erwischen sollten sind die sehr rigoros.

  • Hallo Xenix


    Ja, genau das würde ich ja machen wollen, nur wie:


    Ich würde eine SD-Card bezuten, wo ich in der "Option" die Radarwarnungen deinstalliert habe. Und wenn ich dann über die Grenze nach Deutschland gefahren bin, einfach wieder die alte SD-Card einsetzen, wo ich in der "Option" die Radarwarnungen auf aktiv gesetzt habe.


    Funktioniert das ganz so einfach, oder muss ich dann eine Installationsroutine machen, damit die Radars wieder funktionieren.


    Danke
    Günter

  • Hallo guenter1204,


    Du aktivierst den Radarwarner in Deutschland? Wenn Du erwischt wirst, gibst Probleme - Strafe, Punkte und Navi ist weg. Siehe hier:


    Radarwarner sind in Deutschland verboten. Sobald Blitzerdaten mit dem Navigationssystem verknüpft sind, ist nicht nur der aktive Betrieb, sondern auch das bloße Mitführen des Gerätes laut Straßenverkehrsordnung rechtswidrig (§ 23 Abs. 1b StVO). Darin heißt es: "Dem Führer eines Kraftfahrzeugs ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.


    Letztendlich trägt jedoch der Fahrer das Risiko, dass sein Navi-Gerät bei einer Verkehrskontrolle untersucht wird. Sind darauf Blitzerdaten installiert, kann der Polizeibeamte das Gerät beschlagnahmen oder zerstören.


    Gruß Tony

  • @tonylgn:


    Erst einmal willkommen. :)


    Auch wenn Du neu bist, ist es Dir nicht verboten, erst einmal die Threads zu diesem Thema zu lesen. ;D


    Das Gesetz wird in Deutschland an Navis und PDA nicht durchgesetzt, weil da wohl Rechtsunsicherheit herrscht. Und bisher ist es auch noch nicht ein einziges Mal passiert, dass jemand geahndet wurde.


    Sogar Polizisten nutzen solche Warner auf ihren Navis (findest Du alles in den entsprechenden Bords).


    Also bitte keine unnötige - und vor allem falsche - Panikmache.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Hallo HSVMichi,


    danke für den Hinweis.


    Ich würede mich aber trotzdem nicht darauf verlassen. Es wurden schon Urteile gesprochen.


    Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen. Die Polizei darf nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch Radarwarngeräte sicherstellen oder sogar vernichten, ohne eine Entschädigung zu zahlen.


    Gruß


    Tony

  • Zitat

    Original von xenix
    wenn es Dich erwischen sollten sind die sehr rigoros.


    Gut daß das mal ein Schweizer sagt - in der Tat ist die Schweiz in vielen Bereichen was den "Rechtsstaat" angeht deutlich Entwicklungsland im Vergleich zum Mainland :D.


    Aber da bin ich mir auch sicher, daß im Fall, daß es zu einem Prozess kommt, man auch in der Schweiz obsiegen würde, mit der Argumentation, daß die Konfiskation des ganzen Gerätes unverhältnismäßig wäre, da ja nicht das Gerät, sondern die Software vor den Radarfallen warnt. Es dürfte also allenfalls die Sftware beschlagnamt werden. Ein andere Thema wären natürlich die horrenden Strafen - die sich am Einkommen der Goldküste und nicht eines Normalos orientieren.
    Aber wenn gar keine schweizer Radarfallen drin sind, wäre eine Konfiskation (aus Unwissenheit oder Bosheit) schlicht rechtswidrig und würde Schadensersatzpflicht auslösen.


    Gruß und gutes Navigieren :)
    Till


    PS: Die TwixTel ist die Schweizer klickTel nur 4 x teurer obwohl 1/10 der Daten. Wie die Topo Garmin CH ... Na ja Schweizer Schocki ist ja auch 3 x teurer als deutsche - das muß halt so ein ;)

  • Zitat

    Original von tonylgn
    Die Polizei darf nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch Radarwarngeräte sicherstellen oder sogar vernichten, ohne eine Entschädigung zu zahlen. Tony


    Also die Polizei darf überhaupt nichts ... das darf allenfalls die Verwaltungsbehörde oder das Gericht.


    Zudem und vor allem hat dieses Urteil nichts mit Navis zu tun. Deren Zweck ist zu 99% nicht Radarwarnung. Daher dürfte hier allenfalls die Software deinstaliert werden. Alles andere wäre wegen Unverhältnismässigkeit schlicht rechtswidrig und würde sehr wohl eine Schadensersatzpflicht auslösen!
    Till

  • eine techinische Frage noch:
    wie installiert man nachher wieder den Traffic Control Warner?
    Deinstallieren ist klar, danach verschwindet der Dienst von der SD-Karte, oder?


    Gruss

  • Zitat

    Original von jonywalker
    eine techinische Frage noch:
    wie installiert man nachher wieder den Traffic Control Warner?
    Deinstallieren ist klar, danach verschwindet der Dienst von der SD-Karte, oder?


    Gruss


    Hi,


    sicher Dir die Datei all_poiwarner.pom im Ordner Poi, wenn Du die dann wieder draufkopierst ist auch der Radarwarner wieder anschaltbar.


    : drink

    Einmal editiert, zuletzt von Oldtimer ()

  • Zitat

    Original von tonylgn


    Ich würede mich aber trotzdem nicht darauf verlassen. Es wurden schon Urteile gesprochen.


    In Deutschland? ?(


    Her damit - darauf warten 140.000 User hier schon seit Jahren. :D

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von Till Wollheim
    Gut daß das mal ein Schweizer sagt - in der Tat ist die Schweiz in vielen Bereichen was den "Rechtsstaat" angeht deutlich Entwicklungsland im Vergleich zum Mainland :D.


    Gruß und gutes Navigieren :)
    Till


    PS: Die TwixTel ist die Schweizer klickTel nur 4 x teurer obwohl 1/10 der Daten. Wie die Topo Garmin CH ... Na ja Schweizer Schocki ist ja auch 3 x teurer als deutsche - das muß halt so ein ;)


    Ist zwar OT, aber darüber mag ich trotzdem nicht mit Dir diskutieren. Nur soviel, unsere Gesetzgebung gleicht sich schon dem EU-Recht an, bleibt dennoch eigenständig. Ich würde mir nie erlauben zu sagen dies oder jenes sei besser. Von wo bis wo geht denn die EU? Von Portugal bis an den Ural?


    Na ja, das ist die Denkart die ich an gewissen Kollegen aus dem grossen Kanton so liebe. Sie vergessen immer dass in der CH vielleicht mal 7 Mio. Personen und in D gut 80 Mio leben. Muss ich mehr dazu schreiben?

    3 Mal editiert, zuletzt von xenix ()

  • Hallo xenix,


    du glaubst doch nicht ernsthaft, daß zB Lind & Sprüngli seine Preise nach dem gestaltet was in der Schweiz abgesetzt wird. Oder Roche oder Novartis oder Nestlé. Für die ist doch schon längst die Zukunft Realität: die Welt ist ein Markt. Für den wird produziert - ggf. mit Adaptionen.
    Gut bei der TwixTel mag es teilweise stimmen. Aber ansonsten hat das nur mit der Wettbewerbssituation zu tun - sonst mit gar nichts.


    Tschüß
    Till