Überlagerung der Geschwindigkeitsanzeigen

  • Zitat

    Original von Bubber


    Es gibt sogar Schilder, die links stehen ;) :gap


    Solche Mistviecher aber auch ... :D

  • Zitat

    Original von Bubber


    Es gibt sogar Schilder, die links stehen ;) :gap


    Das sollten i.d.R. aber nur Wiederholungen der Schilder rechts sein ;D
    Es gibt sogar Länder in denen ausschließlich die Schilder am rechten Straßenrand gültig sind. Alles was links steht und nicht gleichzeitig rechts darf man getrost ignorieren.


    Sascha

  • SaBo: bitte Beispiel. ;D


    Dass Schilder auch auf der linken Seite stehen, hat m.E. damit zu tun, dass die auf der rechten Seite auch schon mal kaum gesehen werden können, wenn sich eine LKW-Schlange vor einem befindet.


    Aber dass die Straßenämter Schilder aufstellen, um sie zu ignorieren.... :D


    Klingt nach Schildbürger-Streich. :D

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    SaBo: bitte Beispiel. ;D


    Belgien


    Sascha

  • Belgien - ok.


    Und da darf man alles, was links steht, ignorieren?

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  • Und wieso stellen die dann links überhaupt Schilder hin, wenn die eh ignoriert werden dürfen? ?(

  • Zitat

    Original von souljacker
    Und wieso stellen die dann links überhaupt Schilder hin, wenn die eh ignoriert werden dürfen? ?(


    Links sind nur Wiederholungen von rechts aufgestellten Schildern erlaubt.
    Steht links ein Schild und rechts keines dann gilt das Schild nicht (kommt aber äußerst selten vor).


    Sascha

    Einmal editiert, zuletzt von SaBo ()

  • Hallo Meikel,
    Du scheinst der erste zu sein der es geschnallt hat.
    Genau da liegt das Problem,auch wenn die ständige Geschwindigkeitsanzeige abgestellt ist, wird beim heranfahren an die Gefahrenstelle nicht die Geschwindigkeit an der Gefahrenstelle, sondern die auf dem momentan befahrenen Streckenabschnitt angezeigt, die der Gefahrenstelle wird erstmal überlagert.


    Gruss
    Derby

  • Zitat

    Original von SaBo


    Links sind nur Wiederholungen von rechts aufgestellten Schildern erlaubt.
    Steht links ein Schild und rechts keines dann gilt das Schild nicht (kommt aber äußerst selten vor).


    Wer glaubt das? ?(


    Sorry, aber das ist doch wirklich an den Haaren herbei gezogen.

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  • Zitat

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    II. Zeichen und Verkehrseinrichtungen
    §41 Vorschriftzeichen


    (1) Auch Schilder oder weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche enthalten Gebote und Verbote.


    (2) Schilder stehen regelmäßig rechts. ..........


    edit: zufällig bin ich vor 1h an einem Schild vorbei gefahren, das nur links stand. Nach Fertigstellung einer Baustelle wurde vergesen, das rechte Schild wieder anzubringen. Hatte mich gefragt, ob das gültig ist.....
    Am Tag zuvor hatte ich mich gewundert, daß das Schild nicht mehr da war (hatte links nicht geschaut)


    Grüße

    3 Mal editiert, zuletzt von chrissi0407 ()

  • "regelmäßig rechts" heisst ja nicht, das sie nicht auch links stehen dürfen.


    Ich habe das erfolglose Googeln aufgegeben - jedenfalls wünche ich demjenigen in Belgien viel Spaß, der eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eingehalten hat, weil es nur auf der linken Seite ein Schild gab. :D

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  • Zitat

    Original von HSVMichi


    Wer glaubt das? ?(


    Sorry, aber das ist doch wirklich an den Haaren herbei gezogen.


    Wenn du denkst das der Inhalt der StVO an den Haaren herbeigezogen ist ?(
    guckst du §41StVO

  • Zitat

    Original von heronimo


    Wenn du denkst das der Inhalt der StVO an den Haaren herbeigezogen ist ?(
    guckst du §41StVO


    Ja, da steht nur leider gar nichts davon, dass links aufgestellte Schilder ungültig sind. Und "regelmäßig" rechts heisst nicht "zwingend rechts". :]

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  • Zitat

    VG Mainz v. 06.04.2006: Werden Verkehrszeichen entgegen der gesetzlichen Regelung des § 41 Abs. 2 StVO in Fahrtrichtung nur am linken Fahrbahnrand aufgestellt, so bestehen grundsätzlich Zweifel an dessen Wirksamkeit gegenüber den einzelnen Verkehrsteilnehmern.


    Das Verwaltungsgericht Mainz (Urt. v. 06.04.2006 - 1 K 472/05.MZ) hat entschieden:
    1.Werden Verkehrszeichen entgegen der gesetzlichen Regelung des § 41 Abs. 2 StVO in Fahrtrichtung nur am linken Fahrbahnrand aufgestellt, so bestehen grundsätzlich Zweifel an dessen Wirksamkeit gegenüber den einzelnen Verkehrsteilnehmern.
    ........

  • Und wie ging das Urteil denn nun weiter? ?(


    Dass enige Verkehrsteilnehmer Zweifel n der Gültigkeit haben, ist ja schön. :D

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