Legal?

  • hab da mal ne frage,...


    ist es eigentlich legal sich skins oder andere zusatzfunktionen auf's navi zu installieren?
    ist mit solch einem "eingriff" nur die garantie futsch oder bekommt man damit auch noch ärger wenn man es zur reparatur einschickt?


    ?( lg

  • Das einzige was Dir passieren kann ist, das die Garantie deswegen erlischt und Du selber für die Reparatur aufkommen musst. :(

  • Geht deine Frage in Richtung DMCA und die Bemühungen clevere Hacks (z.B. durch Reverse Engineering) verbieten zu wollen?
    Das würde ich als "Tekkie" in diesem Kontext ausschließen, da sich das Skinnen darauf beschränkt, vorhandene Funktionen mit den Möglichkeiten die das OS bietet aufzuwerten (oder einfach nur anders darzustellen). Becker versucht ja gar nicht erst, den Zugang zu ihrer SW durch obskure Schutzverfahren zu unterbinden, im Gegenteil, eine USB-Verbindung ist der offizielle Zugang zum System.
    Das Aufspielen zusätzlicher Komponenten, sofern diese entspr. Lizenzen (z.B. GPL) haben, ist ebenso legal, schließlich gehört das Gerät mir.
    Nicht legal wäre z.B. eine Aufwertung eines Z099 durch aufspielen der SW eines anderen Z201. Aber das liegt wohl auf der Hand!


    Aber, wie so oft, gibt dir ein Jurist vermutlich eine ganz andere Antwort... :whatever

    2 Mal editiert, zuletzt von chk ()

  • Ich könnt mir denken, wenn es einen Gerätedefekt bezüglich der SW gibt, dass die das dann ggf. auf nicht serienmäßige SW Bestandteile schieben würden (wenn sie die feststellen)... : drink

  • Die SW des Z201 funktioniert nicht auf dem Z099, glaube ich zumindest, da Becker das besonders schützt. Wenn du nun ein Z201 und ein Z099 besitzt, so besitzt du auch die Rechte für die jeweilige Software. Wird dir nun das Z201 geklaut, darfst du die Software des Z201 trotzdem nicht auf dem Z099 benützen, denn der Dieb ist laut Becker auch der rechtmäßige Besitzer der Software.


    Johann

  • Zitat

    Original von Jomar59
    ...denn der Dieb ist laut Becker auch der rechtmäßige Besitzer der Software.


    1. rechtmäßig möchte ich mal bezweifeln
    2. Eigentümer - und damit Rechteinhaber - bleibst aber Du

  • Zitat

    Original von Jomar59
    ... besitzt du auch die Rechte für die jeweilige Software. ... denn der Dieb ist laut Becker auch der rechtmäßige Besitzer der Software.


    Also, du hast die Nutzungsrechte an der Software, nicht mehr und nicht weniger. Und erst Recht kann kein Dieb rechtmäßiger Besitzer einer solchen sein .


    Achim

  • Zitat

    Original von Achim
    ......
    Also, du hast die Nutzungsrechte an der Software, nicht mehr und nicht weniger.
    .......
    Achim


    Das schon, aber nur in verbindung mit dem jeweiligen Gerät.


    Fehlt jetzt ein Teil (Gerät), dann darfst Du die SW nicht woanders installieren oder verwenden.

  • Zitat

    Original von ilbaron


    Das schon, aber nur in verbindung mit dem jeweiligen Gerät.


    Fehlt jetzt ein Teil (Gerät), dann darfst Du die SW nicht woanders installieren oder verwenden.


    Hallo,


    vorsicht Leute,zur Benutzung sogenanter OEM Software,gibt es mitlerweile auch Änderungen!! Meines Wissens!


    Edit:


    Der Link Hier bezieht sich zwar auf PC Software nur denke ich,kann man ihn ohne weiteres auf jede andere Software übertragen!

    2 Mal editiert, zuletzt von samue ()

  • Zitat

    Original von ilbaron
    Das schon, aber nur in verbindung mit dem jeweiligen Gerät.


    Fehlt jetzt ein Teil (Gerät), dann darfst Du die SW nicht woanders installieren oder verwenden.


    Sorry, aber das ist Blödsinn! Wird mir bspw. der PNA geklaut/unbrauchbar, etc., kann ich die/jede Software, sofern sie mir auf org. Datenträgern vorliegt, sehr wohl woanders - auch zusätzlich - installieren.

  • M. W. darf ich die SW auf jeder beliebigen HW installieren, sie darf dann aber nur auf dieser HW installiert sein und muss auf der ursprungs HW deinstalliert sein. Klaut man mir meine HW mit der original installierten SW, kann ich die zwar noch woanders installieren (wenn ich sie als Sicherung oder auf DVD habe), darf es aber eigentlich nicht mehr. Jedenfalls mein Infostand. Klingt zwar unlogisch, so sind die dt. Gesetze aber : drink

  • Genau, m.a.W., wenn ich das Bundle 'entbundle', darf ich die SW nur EINMAL woanders installieren (auch nicht auf 2 PNAs mit der Argumentation, ich würde sie zeitgleich nur einmal nutzen ;D ).
    IMO gilt das auch bei 'downgeloadeter' SW (aus Kostengründen Verzicht auf Zusendung), da diese Lizenz einer auf org. Datenträgern gleichkommt. Da müßte ich mich aber jetzt auch erst schlaumachen.

  • eigentlich geht es mir zum beispiel um solche dinge wie joshua skin, autozoom-butten, blitzer-turboentferner...


    mein gerät hat ja diesen komischen defekt (anderer beitrag geht um die gwes.exe)... hat meines erachtens nichts mit der von mir geänderten software zu tun.


    möchte jetzt gerne wissen was becker wohl dazu meint..


    so long..