was habt ihr aus dem thread gemacht
egal hab mal 500 tomttoms bei schwab bestellt
was habt ihr aus dem thread gemacht
egal hab mal 500 tomttoms bei schwab bestellt
Na klasse, mach uns die Nummer nur kaputt
Also noch mal zu Deinem ersten Posting.. für 287 EUR bekommst Du das Gerät in D bereit mit TMC-Empfänger und dann kaufst Du nach deutschem Recht. Noch Fragen?
MadMike, wo siehst Du Aufregung ?
Ich amüsiere mich prächtig. Schliesslich gibt hier im Gegensatz zu Deinen Beispielen hier jeder freiwillig seine Adresse raus
Und viele freuen sich mit mir, fand ich doch gerade via Google :
"(Selbst wenn aus dem Navi nix werden sollte, gebührt MadMike der VIP-Status
schon allein wegen der ganzen Neukunden, die er für Schwab geworben hat)"
ZitatOriginal von DanielBeier
was habt ihr aus dem thread gemacht
egal hab mal 500 tomttoms bei schwab bestellt
Prima !
Wenn Du wirklich so unverschämt warst, 500 Stück zu bestellen, dann wirst Du mit Sicherheit in keinem Fall etwas bekommen, da diese Menge unweigerlich darauf schliessen lässt, das Du die Absicht hattest, einen Dir sofort ersichtlichen Fehler des Anbieters schamlos auszunutzen. Bei der Menge kannst Du Dich nicht mehr rausreden.
Aber macht nichts; das steigert dann die Chancen der Leute, die nur ein Gerät bestellt und sich damit normal verhalten haben.
Herrlich.
Wann wird der Thread endlich nach Fun verschoben ?
ZitatOriginal von Zero511
Du hast es falsch gelernt, näheres findest du unter "invitatio ad offerendum". Zivilrecht I Grundkurs.
Im Laden und im Internet ist das nur eine Einladung zum Angebot. Du kannst dann ein Angebot machen (Bestellvorgang im Netz, zur Kasse gehen im Laden). Der Verkäufer kann es dann annehmen oder ablehnen. Verkaufen muss er dir nix, wenn er nicht will.
sicher? Eher ein Angebot zum Kauf. Und eine Einladung ins Geschäft. Soweit ich das weiß gilt dies nur für "erkennbare Preisirrtümer". Wenn also der Fernseher für 999, im Regal mit einem Preis für 9,99 stünde, könnte sich der Verkäufer auf einen Preisirrtum oder Auszeichnungsfehler berufen und bräuchte das Gerät nicht verkaufen.
Sobald aber in Flyern oder Anzeigen mit dem Fernseher für 9,99 als Tiefpreisangebot oder sonstwie geworben wird, dann muß er auch dafür herrausgegeben werden. Und der Artikel muß sogar in ausreichender Menge verfügbar sein. Dabei spielt es keine Rolle wie viele Leute gleich am ersten Tag kommen. Ausreichende Menge heißt in dem Falle, der Artikel muß für mindestens 3 Tage verfügbar sein. Es wurden schon einige daraufhin verklagt und haben verloren wegen irreführender Werbung. Elektronikmärkte mit 2großen M sind da schon mehrmals auf die Sch....ze
gefallen.
ZitatAuch bei Kaffeefahrten gibt es keine Flat TVs oder andere Dinge von Wert. Das man ausgewählt worden ist, als millionster Benutzer den A3 zu gewinnen, stimmt ebenfalls nicht.
egal, ist aber seit einiger Zeit alles einklagbar, nur die wenigsten trauen sich, obwohl sie Recht bekämen.
kommt also nur! auf das wie! des Angebotes an. Nicht darauf was der Verkäufer will oder nicht will.
ZitatAlles anzeigenOriginal von dehlya
MadMike, wo siehst Du Aufregung ?
Ich amüsiere mich prächtig. Schliesslich gibt hier im Gegensatz zu Deinen Beispielen hier jeder freiwillig seine Adresse raus
Und viele freuen sich mit mir, fand ich doch gerade via Google :
"(Selbst wenn aus dem Navi nix werden sollte, gebührt MadMike der VIP-Status
schon allein wegen der ganzen Neukunden, die er für Schwab geworben hat)"
Es ist erstaunlich, mit welch abgeklärter Weisheit Du uns hier konsequent Dinge mitteilst, die wir eigentlich gar nicht wissen wollen :D.
Lass uns doch unseren "Spass", MadMike hat da völlig Recht, alle Daten die Schwab erhoben hat, sind von den Meisten sowieso schon lange im Netz verfügbar. So what ?
Wer weiss, ob nicht sogar Dein Arbeitgeber mit Wonne Deine Beiträge in diesem Forum analysiert, um herauszufinden, wie Du "tickst". Einen internettechnischen Leisetreter kann man Dich also wohl auch nicht nennen ;).
Anonymität bedingt die vollkommene Abstinenz vom Leben, wie wir es heute kennen.
Wer will das schon ? :gap
ZitatOriginal von Magister
Sobald aber in Flyern oder Anzeigen mit dem Fernseher für 9,99 als Tiefpreisangebot oder sonstwie geworben wird, dann muß er auch dafür herrausgegeben werden. Und der Artikel muß sogar in ausreichender Menge verfügbar sein.
Auch das ist falsch, wie ein Urteil letztes Jahr zeigte (es ging exakt um Fernseher, die falsch im Flyer ausgezeichnet waren).
Keine Sorge, der Handel ist reichlich geschützt gegen solche Irrtümer.
ZitatOriginal von Magister
sicher? Eher ein Angebot zum Kauf.
Ja, sicher. Es ist kein Angebot zum Kauf, sondern nur eine Einladung zum Angebot. Paar Finessen gibt es da aber natürlich.
ZitatOriginal von bach_bodo
Wer weiss, ob nicht sogar Dein Arbeitgeber mit Wonne Deine Beiträge in diesem Forum analysiert, um herauszufinden, wie Du "tickst".
Oh, da habe ich aber Angst. Schauder.
Armer Kerl.
ZitatOriginal von dehlya
...
Armer Kerl.
Dein Chef ?
ZitatOriginal von HSVMichi
Auch das ist falsch, wie ein Urteil letztes Jahr zeigte (es ging exakt um Fernseher, die falsch im Flyer ausgezeichnet waren).
Keine Sorge, der Handel ist reichlich geschützt gegen solche Irrtümer.
im Gegensatz zu Einzelhändlern kann Großmärkten und Internetanbietern gewisse Erfahrung mit Werbeangeboten unterstellt werden. Diesen ist zu zumuten das sie ihre Offerten vor Veröffentlich prüfen. Somit können sich diese nicht auf Fehler berufen wenn die Aktion nach hinten los geht. Bei einem Werbeangebot oder einer Aktion kann der potenzielle Kunde nämlich keinen Fehler erkennen und hat somit ein recht auf das Angebot.
z.B. Klick
ZitatOriginal von Magister
kann der potenzielle Kunde nämlich keinen Fehler erkennen und hat somit ein recht auf das Angebot.
Völlig richtig, auch bei dieser Preissenkung ist es wie im verlinktem Fall vollkommen unmöglich, einen Fehler zu erkennen.
Zumindest kann man von der Richtigkeit des Angebotes ausgehen, da nach mehreren Bestellungen und Bestätigungsmails noch nichts korrigiert wurde und das Navi immer noch online ist
für Interessierte