Problem: 2210 um 149,- gekauft - 7210 geliefert, aber defekt

  • Hallo allerseits,


    ich habe heute endlich mein 2210 Navigon von einem großen Elektronikversand bekommen. Dachte ich. Beim Auspacken stellte ich jedoch fest, daß es sich um eine Packung eines 7210 handelt. Auf der Packung ist auch ein Aufkleber der es als 2210 ausweist.
    NAch dem Auspacken stellte sich heraus, daß es ein 7210 ist.
    An sich wäre das ja noch kein Problem, aber das:


    a) Der Lautsprecher funktioniert nicht (auch nach Reset - TTS-Stimme ist vorhanden und funktioniert auch via Kopfhörerausgang)
    b) die SD-Karte läßt sich nicht entnehmen


    Weiß jemand, wie die rechtliche Lage ist?
    Was würdet ihr tun?

    Einmal editiert, zuletzt von Kempf ()

  • Is doch einfach!!
    Fehlen einer zugesicherten EIgenschaft(falsches Gerät) und außerdem Fernabfragegesetz mit 14tägigem Recht, einen Kaufvertrag zu widerrufen.


    ==> zurück damit.


    Grüße

  • ich würde es einfach stur doof zurückschicken, und um Reparatur bitte.
    Wenn Du Glück hast, bekommst Du das 7210 zurück.
    Wenn Du Pech hast (wobei es ja kein Pech wäre, weil Du das ja eben haben wolltest ;)), bekommst Du ein 22210 zurück!
    So ist es ja eh nicht zu gebrauche...

  • Zitat

    Original von chrissi0407
    Fernabfragegesetz


    :D :D :D

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von Thosch2602
    ich würde es einfach stur doof zurückschicken, und um Reparatur bitte.
    Wenn Du Glück hast, bekommst Du das 7210 zurück.
    Wenn Du Pech hast (wobei es ja kein Pech wäre, weil Du das ja eben haben wolltest ;)), bekommst Du ein 22210 zurück!
    So ist es ja eh nicht zu gebrauche...


    Könnte ich auf Reparatur bestehen?

  • Zitat

    Könnte ich auf Reparatur bestehen?


    Welches Gerät hast Du denn bestellt und bezahlt und was steht auf der Rechnung?


    Nur dieses Gerät hast Du dann rechtmäßig erworben. Also wirst Du wohl reklamieren müssen oder auf Deine kommenden Garantie- und Gewährleistungsansprüche verzichten.

  • Zitat

    Original von luka1


    Welches Gerät hast Du denn bestellt und bezahlt und was steht auf der Rechnung?


    Nur dieses Gerät hast Du dann rechtmäßig erworben. Also wirst Du wohl reklamieren müssen oder auf Deine kommenden Garantie- und Gewährleistungsansprüche verzichten.


    Das liest sich hier aber anders:



    http://www.antiquariatsrecht.de/?p=134

  • Das dürfte bei einer Falschlieferung nicht greifen. Wie willst Du Garantieansprüche für ein 7210 geltend machen, wenn Du eine Rechnung für ein 2210 bekommen hast ?


    Nimm Komtakt zum Verkäufer auf.

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??

  • Ich hätte schon gern eine fundierte Meinung dazu gehört, denn nach den Infos die ich gefunden habe, ist das ja ganz anders gelagert:


    Zitat

    Lieferung einer anderen Sache


    Die Lieferung eines Aliud, also einer Falschlieferung ist begrifflich kein Sachmangel, sondern ihm gleichgestellt. Ob es sich um eine Falschlieferung handelt, kommt entscheidend darauf an, ob es sich um einen Stück- oder einen Gattungskauf handelt. Beim Stückkauf ist die geschuldete Sache nach ihrer Identität bestimmt. Liefert der Verkäufer also eine andere als die nach ihrer Identität geschuldete Ware ist ein Sachmangel vorhanden.


    Zitat

    Rechtsfolgen


    Die Rechtsfolgen bei Sach- und Rechtsmängeln im Kaufrecht sind in § 437 BGB aufgezählt:

    Nacherfüllung Rücktritt vom Vertrag Minderung des Kaufpreises Schadensersatz statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen
    Dabei ist Nacherfüllung stets zuerst zu verlangen. Bei der Nacherfüllung hat der Käufer die Wahl, entweder eine Reparatur der mangelhaften Sache (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache (Nachlieferung) zu verlangen. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung nur dann verweigern, wenn sie für ihn mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Sachmangel
    (Hervorhebungen meinerseits)

    Einmal editiert, zuletzt von Kempf ()

  • Zitat

    Original von Kempf
    Ich hätte schon gern eine fundierte Meinung dazu gehört, denn nach den Infos die ich gefunden habe, ist das ja ganz anders gelagert:


    dann würde ich mal in einem Juraforum und nicht in einem Naviforum nachfragen

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??

  • @ Kempf


    Möglicherweise kannst Du nicht vom Vertrag zurücktreten (sprich: Navi zurückschicken und Geld erstatten) aber mit Sicherheit hast Du ein Umtauschrecht.


    Es bleibt die Frage, Navi reparieren lassen oder umtauschen.
    Hast Du schon Kontakt mit Verkäufer aufgenommen ??

  • Zitat

    Original von Bogi100
    Das dürfte bei einer Falschlieferung nicht greifen. Wie willst Du Garantieansprüche für ein 7210 geltend machen, wenn Du eine Rechnung für ein 2210 bekommen hast ?


    Nimm Komtakt zum Verkäufer auf.


    Da bin ich auch einig.
    Dass elektronikversandhaus hatt mist gebaut, falsches navi gelieferd und dazu auch noch defekt also ihre problem, nicht deine.
    Dass versandhaus muss beweisen können dass du ne 7210 bestellt hast.
    Umgekehrtes beweislast.


    Hast du vom versandhaus, nach der bestellung, auch ne bestätigung empfangen?
    Wass stand dort drauf, wenn du dass bewart hast?


    Nütze dein ruckgaberecht, lass dir dass richtige navi besorgen oder gelderstättung.

  • Ich glaube, Kempf geht es darum, ein funktionierendes 7210 zu bekommen, obwohl er nur das günstigere 2210 bestellt hat.


    Ich vermute, da hat er keinen Anspruch drauf. Sondern zurückschicken und auf ein 2210 warten.

  • Und genau daraus wird nichts. Und wenn Kempf sich nicht schnell um Klärung bemüht, wird man ihm gar noch unterstellen, dem Versender ein defektes Fremdgerät unterschieben zu wollen. Und er bleibt auf dem 7210 sitzen.


    Übrigens ich bezweifle dass der Micro SD Slot defekt ist- diese sind, sagen wir mal gewöhnungsbedürftig.....