kein Softwareupdate, Landmark View3D, Kuven-Warner

  • Zitat

    Original von zdrzalek


    Mal sehen, was ich für eine Antwort kriege!?


    Die Antwort liegt kopiert in der Schublade und wird bei solchen Anfragen rausgegeben.

  • Ich bin von so etwas zwar auch nicht angetan; man wird aber aus meiner Sicht nichts daran ändern können. Diese Schiene für Nvigon schon immer; für die 6.2 SW gabs auch kein upgrade/update auf die Funktionen der 6.5 SW etc. : drink

  • Zitat

    Original von dei71


    Die Antwort liegt kopiert in der Schublade und wird bei solchen Anfragen rausgegeben.



    Dennoch, vielleicht wird's ja doch gelesen:
    Meine volle Zustimmung NavScout gegenüber und damit wieder ein Navigon-Abtrünniger mehr : drink!


    Triple

  • Zitat

    Original von Triple


    Meine volle Zustimmung NavScout gegenüber und damit wieder ein Navigon-Abtrünniger mehr : drink!


    Und du glaubst, das hilft zum Umdenken im Navigon-Managment? Weit gefehlt, denn die Abtrünnigen der anderen Hersteller kommen ja teilweise zu Navigon. Es ist wie bei den Wechselwählern oder der großen Völkerwanderung. Was hier nur hilft ist die Mund zu Mund Propaganda. :D :evil:

  • Auch wenn man mich jetzt wieder steinigt, zu dem Thema habe ich das passende und ich verweise nochmal auf die Sache mit meinem alten 5100. Das war genau das gleiche:Aber Reaktion: 0 Brief an Navigon


  • Na, so habe ich das ja nicht gesagt. Also das 14-Tage Rückgaberecht bei Elektroartikeln ist was ganz anderes als bei Autos, da gibt es nämlich sowas gar nicht. :D
    Zweitens kann man ein Navi wegen Sachmängeln auch nach dieser Frist reklamieren (wie das Auto auch). Denn der Fensterheber wird nicht wieder heil davon, wenn ich mich jeden Tag im Forum darüber beschwere. Da ist schon der Hersteller dafür verantwortlich. Das mit dem Verkaufen ist nur die letzte Lösung, wenn man keine Wandlung des Vetrags wegen Mängeln beantragen möchte und auch nicht die 14-Tage Frist genutzt hat. Was anderes bleibt ja dann nicht, ist nicht mein Vorschlag, sondern die allgemeine logische Konsequenz. Und ich meine jetzt nicht speziell Navscout, sondern das gilt immer. Kaufen, testen, behalten oder zurückschicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Zero511 ()

  • Guten Morgen Zero511, ;D


    Das 14-tägige Rückgaberecht sieht nur das Fernabsatzgesetz vor.
    Bei einem Ladenkauf gibt es kein 14-tägiges Rückgaberecht.
    Ich habe mein Gerät beim Händler (Saturn,Köln) vor Ort gekauft. Saturn hat auch jedes Mal ohne Probleme das Gerät sofort getauscht, obwohl sie rechtlich dazu auch nicht verpflichtet sind (sonder nur zur Reparatur). Aufgrund dieser sehr kundenorientierten Einstellung und dem sehr freundlichen und kompetenten Personal kaufe ich erst mal nur noch bei diesem Händler. (Meine letzten Fernseher habe ich deshalb ebenfalls dort gekauft.) Nur wenn kein Tauschgerät mehr da ist bzw. das eigene Gerät Gebrauchsspuren aufweist bleibt nur noch die Reparatur durch den Hersteller.

  • Zitat

    Original von NavScout
    Guten Morgen Zero511, ;D


    Das 14-tägige Rückgaberecht sieht nur das Fernabsatzgesetz vor.
    Bei einem Ladenkauf gibt es kein 14-tägiges Rückgaberecht.
    Ich habe mein Gerät beim Händler (Saturn,Köln) vor Ort gekauft. Saturn hat auch jedes Mal ohne Probleme das Gerät sofort getauscht, obwohl sie rechtlich dazu auch nicht verpflichtet sind (sonder nur zur Reparatur). Aufgrund dieser sehr kundenorientierten Einstellung und dem sehr freundlichen und kompetenten Personal kaufe ich erst mal nur noch bei diesem Händler. (Meine letzten Fernseher habe ich deshalb ebenfalls dort gekauft.) Nur wenn kein Tauschgerät mehr da ist bzw. das eigene Gerät Gebrauchsspuren aufweist bleibt nur noch die Reparatur durch den Hersteller.


    da hast Du wirklich einen sehr kulanten Händler mit kompetenten Personal vor Ort erwischt, ich habe persönlich schon etwas anderes erlebt. ;D

  • Zitat

    Original von kdreichert


    da hast Du wirklich einen sehr kulanten Händler mit kompetenten Personal vor Ort erwischt, ich habe persönlich schon etwas anderes erlebt. ;D


    ...also zumindest die entsprechenden Fachabteilungen incl. Serviceabteilung bei diesem Händler am Hansaring Köln. Natürlich gibt es dort jede Menge Verkäufer, da sind vielleicht auch einige dabei die nicht so gut sind?


    @ Zero511


    Ich habe hier nochmals einen Beitrag von mir (aus einem anderen Thread) reinkopiert. Aufgrund meiner Erfahrung empfehle ich ja jedem das Gerät schon beim Kauf intensiv zu testen.


    Zitat:
    Bad news are good news - Kennt man doch auch von den Medien. Eine Nachricht wie "Mein Gerät läuft einwandfrei" ist kein POI (Point of Interest).
    Zudem kommt, dass man ein Forum ja auch überwiegend zur Hilfestellung bei Problemen nutzt. Das man sich gegenseitig zu einem bestimmten Gerät "beglückwunscht", ist wohl die Ausnahme.


    Ich habe mal durchgezählt:
    Hier sind ca. 130 registrierte User die im Profil ein 8110 ausweisen und schon mal einen Beitrag gemacht haben. Ein anderer User hat mal ermittelt, dass ca. 30 verschiedene User Probleme mit ihren 8110 mitgeteilt hatten. In der Annahme, dass alle die mal ein Problem mit dem 8110 hatten, es auch hier mitgeteilt haben, ergibt sich in dieser kleinen Statistik:
    100 Besitzer haben keinerlei Probleme und 30 haben (irgendwelche) Problemen mit dem 8110. (Ich gehöre leider zu den 30 traurig )
    Und noch eins ist mir aufgefallen: Ich glaube alle Probleme mit dem 8110 bestanden jeweils schon seit dem Kauf des Gerätes. Das das 8110 erst im späterer Betrieb ausfällt, ist wohl eine absolute Ausnahme.
    Das spricht wohl für sogn. "Montags-navis". Also ein Problem der Qualitätskontrolle/Endkontrolle bei der Fertigung. Einzig die schlechte FSE-Qualität bei bestimmten (von Navigon freigegebenen) Handy-Typen scheint eine konzeptionelle Schwachstelle zu sein.


    Daher: Wenn sich einer für das 8110 begeistern kann, soll er es beim Händler ausgiebig testen und wenn alles ok ist KAUFEN. Ich bin mir sicher, dass er dann noch lange Freude am 8110 hat.


    Übrigens, es gab noch nie ein 8110-spezielles Problem bei der Navigation. Es waren immer die "Zusatzfunktionen".


    Unabhängig davon, muss man die gute/schlechte Service-Qualität von Navigon sehen. Das hat jetzt nichts mit dem 8110 direkt zu tun. Und wer ein funktionierendes Gerät hat, braucht den Service auch nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von NavScout ()

  • Zitat

    Original von NavScout


    Bei einem Ladenkauf gibt es kein 14-tägiges Rückgaberecht.


    Ich habe mein Gerät beim Händler (Saturn,Köln) vor Ort gekauft. Saturn hat auch jedes Mal ohne Probleme das Gerät sofort getauscht, obwohl sie rechtlich dazu auch nicht verpflichtet sind


    Doch, sind sie, weil sie damit explizit werben (genau wie MediaMarkt).

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    3 Mal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Zitat

    Original von HSVMichi


    Doch, sind sie, weil sie damit explizit werben (genau wie MediaMarkt).


    Dieses selbstverpflichtende Rückgaberecht dieser Händler ist nur bei ungeöffneter Ware einlösbar (AGB) und sieht i.d.R. auch keine Gelderstattung vor.
    Da ich die Ware (Verpackung) schon geöffnet hatte und das Gerät schon im Gebrauch war, hätten die das nicht machen müssen.


    Beim Fernabsatzgesetz hast du einen Anspruch auf Gelderstattung.

  • Ich weiß zwar nicht, wo Du Deine Kenntnis her hast, aber Du kannst (wie ich auch) gerne mal die Verkäufer fragen.


    Das Rüückgaberecht gilt ohne Wenn und Aber genau so wie beim Fernabsatzgesetz. Und geld habe ich bisher auch wieder bekommen.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Das Rüückgaberecht gilt ohne Wenn und Aber genau so wie beim Fernabsatzgesetz.


    Also, rechtlich gesehen gibt es im stationären Handel kein Rückgabe oder Umtauschrecht.
    Da heist es ganz klar "gekauft wie gesehen"
    Alles was der staionäre Handel in dieser Hinsicht macht ist entweder Kulanz oder "Selbstverpflichtung".
    Propagiert ein Laden ein Rückgabe oder Umtauschrecht als Selbstverpflichtung, muss man die Bedingungen genau lesen.
    Kann durchaus sein, dass das nur für ungeöffnete oder unbenutzte Ware gilt. Dann hat man keinerlei Anspruch sobald die Ware benutzt wurde.


    Auch im Fernabsatz ist das Widerrufsrecht kein Freibrief:


    Zitat

    Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.


    Viel gestritten wird hier immer darüber was im "Ladengeschäft möglich gewesen wäre".
    Die allgemeine Rechtsauffassung ist mittlerweile die, dass das "Rumgefingere" an Demogeräten z.B. nicht zählt da man nicht voraussetzen kann dass jedes Ladengeschäft jedes Gerät zu Testzwecken bereithält und weil es beim Widerrufsrecht im Grunde um die Gleichstellung von stationärem Handel zum Fernabsatz geht.
    D.h. Im Ladenlokal darf ich von genau dem Gerät dass ich kaufen will die Packung öffnen, eine Sichtprüfung auf Beschädigungen und Vollständigkeit durchführen und maximal das Gerät mal einschalten um zu sehen ob es läuft.
    Beim Fernabsatz ist das im Prinzip genau gleich. Testfahrten, Ziele eingeben usw fällt unter Ingebrauchnahme und führt unweigerlich dazu dass der Händler ein Recht auf Wertersatz hat wenn das Gerät bei einer Rückgabe nicht mehr als neu zu verkaufen ist.
    Selbst beschädigte "gestaltete Verkaufsverpackungen" können zur Wertersatzpflicht führen, die Urteile die man so findet und auf die sich immer so schön bezogen wird wenn jemand irgendwas zurückgeben will und die Packung weg oder kaputt ist, beziehen sich auf Verpackungen die "nciht Bestandteil der Ware" sind. Also der reine Versandkarton, Stopfmaterial, Schutzpackungen für Flaschen... nicht auf den schönen bedruckten Navi-Umkarton und auch nicht auf Verpackungen die andere Zwecke wie z.B. die Einlagerungsmöglichkeit (Ösen für Lagerwandhaken) oder ähnliches erfüllen. Bei Waren die "durchsichtig" verpackt sind, also Polybeutel, Blister usw ist die Prüfung der Ware "wie im Ladengeschäft möglich" fast immer ohne Öffnen der Packung möglich. Hier darf man eigendlich die Packung noch nichtmal öffenen, wird diese beschädigt oder zerstört ist man voll Wertersatzpflichtig.
    Im Ladengeschäft ist das ähnlich, man darf "undurchsichtige" Packungen öffnen um zu prüfen ob die Ware heil und vollständig ist, die häufig anzutreffende Klausel "...verpflichtet zum Kauf" ist nichtig. Allerdings ist es durchaus statthaft dem Kunden den Wertverlust der durch die Beschädigung einer "gestalteten Verkaufsverpackungen" eintritt zu berechnen.


    Für alles andere was so auftreten kann nachdem man ein Gerät "in Gebrauch" genommen hat gibt es die gesetzliche Gewährleistung. Bei Ausfällen oder sonstigen Mängeln sind die Rechte die daraus resultieren denen aus dem Widerruf resultierenden Rechten garnicht so unähnlich. Auch hier kann man "Zurückgeben".
    Als Verbraucher sollte man da auch genau schauen was man geltend macht. Wenn man sich für das "falsche Recht" entscheidet hat man schnell Kosten am Bein.



    Was wie wo manche Ketten machen ist eigendlich irrelevant für die tatsächliche rechtliche Situation.


    Gruß Thomas

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Ich weiß zwar nicht, wo Du Deine Kenntnis her hast, aber Du kannst (wie ich auch) gerne mal die Verkäufer fragen.


    Das Rüückgaberecht gilt ohne Wenn und Aber genau so wie beim Fernabsatzgesetz. Und geld habe ich bisher auch wieder bekommen.


    Dann hast du ebenfalls einen kulanten Händler! :applaus


    Umtauschservice
    Umtausch ohne wenn und aber. Geben Sie bei Saturn einfach die komplette und unbenutzte Ware innerhalb von 14 Tagen zurück. Kassenbon reicht!

    aus (klick :)mich) und dann links "Umtauschservice" auswählen



    Und nochmal: "Geben sie die Ware zurück..." ist ein Umtauschservice und nicht dem Rückgaberecht aus dem Fernabsatzgesetz gleichzustellen.

  • Beim MM (Berlin HH) habe ich bei Rückgaben noch nie ein Problem gehabt. Dort sagt man mir(Computerabteilung), Rückgabe ohne wenn und aber innerhalb von 14 Tagen. Selbst der Grund, das das Gerät nicht so funktioniert wie ich wollte (DVBT Empfänger), bekam ich mein Geld zurück. Ist natürlich eine gute Werbung für MM, wenn der Preis so etwa stimmt, kaufe ich dort.