Latest Maps?


  • Nein, das ist nicht so. Schließlich gibt es die sog. gesetzlichen Zahlungsmittel. Kreditkarten gehören nicht dazu.


    Nun ist es zwar anders als beim Schmuckkauf im Laden bei einem online-Geschäft nicht möglich, mit Bargeld zu bezahlen, dennoch war es hier aber kein Vertragsbestandteil vor dem Kauf, dass bei einem Kratenupdate eine Kreditkarte einzusetzen ist.


    Wenn hingegen das Kratrenupdate vertraglich zugesichret ist, muss es auch gestellt werden, auch wenn man keine Kreditkarte besitzt.

    Einmal editiert, zuletzt von rambazamba ()

  • Zitat

    Original von rambazamba
    Nein, das ist nicht so. Schließlich gibt es die sog. gesetzlichen Zahlungsmittel. Kreditkarten gehören nicht dazu.


    Moment mal, ich glaube Du machst da grad eine Vermischung zwischen "Zahlungsmittel" und "Zahlungsarten". Zahlungsmittel ist der Euro. Zahlungsart ist die Art, wie Du die Euros zwischen Dir und dem Verkäufer "transportierst". Und zum Glück mischt sich der Gesetzgeber da nur bedingt ein.


    Außerdem kannst Du bei Navigon auch mit Debitkarten von VISA und Mastercard bezahlen. Eine Kreditkarte ist also keineswegs notwendig!

  • Zitat

    Original von fundive


    Moment mal, ich glaube Du machst da grad eine Vermischung zwischen "Zahlungsmittel" und "Zahlungsarten". Zahlungsmittel ist der Euro. Zahlungsart ist die Art, wie Du die Euros zwischen Dir und dem Verkäufer "transportierst". Und zum Glück mischt sich der Gesetzgeber da nur bedingt ein.


    Außerdem kannst Du bei Navigon auch mit Debitkarten von VISA und Mastercard bezahlen. Eine Kreditkarte ist also keineswegs notwendig!


    yepp, so ist das m.W. auch. man kann in deutschland (bzw. dem euro-raum) nicht sagen "du kannst nur mit dollar zahlen", wenn es sich um ein im nicht -euro-raum ansässiges unternehmen handelt. denn der euro ist gesetzliches zahlungsmittel, die annahmen hierzulande kann nicht verweigert werden. die zahlungsart kann man sehrwohl einschränken.

  • Zitat

    Moment mal, ich glaube Du machst da grad eine Vermischung zwischen "Zahlungsmittel" und "Zahlungsarten". Zahlungsmittel ist der Euro. Zahlungsart ist die Art, wie Du die Euros zwischen Dir und dem Verkäufer "transportierst". Und zum Glück mischt sich der Gesetzgeber da nur bedingt ein.


    Außerdem kannst Du bei Navigon auch mit Debitkarten von VISA und Mastercard bezahlen. Eine Kreditkarte ist also keineswegs notwendig!


    Es mag zwar spitzfindig sein, aber das ist nicht ganz richtig:


    Gesetzliches Zahlungsmittel ist ein Zahlungsmittel, durch dessen Hergabe nach den Gesetzen eines Landes eine Geldschuld mit rechtlicher Wirkung erfüllt und damit getilgt werden kann und die ein Gläubiger zu akzeptieren hat (man spricht auch von Annahmepflicht oder schuldbefreiendem Annahmezwang): Ein Gläubiger ist verpflichtet, die Tilgung einer Geldschuld mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu akzeptieren, sofern nichts anderes wirksam vereinbart wurde; von Seiten des Schuldners ist die Tilgung einer Geldschuld mit etwas anderem als dem gesetzlichen Zahlungsmittel (z. B. Zahlung in ausländischer Währung oder mit Kreditkarte) nur dann möglich, wenn diese Möglichkeit zwischen den Parteien im Rahmen der Vertragsfreiheit vorher vereinbart oder vom Gläubiger nachträglich akzeptiert wird, wozu dieser aber nicht verpflichtet ist.


    In Deutschland und den übrigen teilnehmenden Mitgliedsstaaten der EWU ist seit dem 1. Januar 2002 das Euro-Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel: gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 Bundesbankgesetz sind hierbei die von der EZB ausgegebenen Euro-Scheine das einzige unbegrenzte gesetzliche Zahlungsmittel.


    Beim Euro-Münzgeld gibt es hingegen eine eingeschränkte Annahmepflicht, denn gemäß der EG-Verordnung Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998, Art. 11 Satz 3 ist mit Ausnahme der ausgebenden Behörde [] niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.


    Betont werden muss zudem, dass in aller Regel (dies gilt insbesondere für Deutschland) die Pflicht zur Annahme abdingbar ist, d. h. es ist zulässig zu vereinbaren, dass eine bestimmte Schuld nicht mit Bargeld erfüllt werden kann (sondern bspw. nur durch Banküberweisung oder mittels einer Kreditkarte). In einem solchen Fall ist der Gläubiger der Schuld nicht verpflichtet, ein Angebot zur Zahlung mittels Banknoten oder Münzen zu akzeptieren.


    Das was im letzten Absatz steht, ist der springende Punkt: Wenn nur eine Bezahlung mit Plastikgeld akzeptiert wird, ist das zwar zulässig, muss aber wirksam vertraglich vereinbart werden. Wenn der Hinweis darauf erst erfolgt oder erst sichtbar ist, nachdem der Kaufvertrag mit der zugesagten update-Garantie abgeschlossen ist, ist er kein zulässiger Vertragsbestandteil.

  • Was für eine Update-Garantie?
    Es wird lediglich zugesagt, dass man einen vergünstigten Gutschein für das reguläre FM-Abo bekommt. Und das FM-Abo wird nur per Kreditkarte vertrieben, da machen die einem auch nichts vor, während der Kaufabwicklung wird das ersichtlich. Dass diese Modalität dann auch bei Verwendung eines Gutschein gilt, sollte jedem klar sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Zero511 ()

  • Zitat

    Original von rambazamba
    das was im letzten Absatz steht, ist der springende Punkt: Wenn nur eine Bezahlung mit Plastikgeld akzeptiert wird, ist das zwar zulässig, muss aber wirksam vertraglich vereinbart werden. Wenn der Hinweis darauf erst erfolgt oder erst sichtbar ist, nachdem der Kaufvertrag mit der zugesagten update-Garantie abgeschlossen ist, ist er kein zulässiger Vertragsbestandteil.


    sehe ich anders.


    das thema beim kauf des gerätes ist in meinen augen kein vertrag. es handelt sich maximal um ein angebot, die option für xx euro zu erwerben, möglicherweise ist es sogar nur eine "aufforderung zur angebotsabgabe". auch dadurch zu belegen, dass du eine gutscheincode bekommst und mittels dieses gutscheines eine vergünstigung für ein weiteres produkt erhälst. damit muss also ein zweiter kaufvertrag zustande kommen.


    mit dem erwerb der option kommt ein neuer, rechtlich eigenständiger vertrag zustande. und bei diesem vertragsschluß wirst du vor abschluß informiert, dass die zahlung nur mittels kreditkarte möglich sein wird.

    Einmal editiert, zuletzt von VILLA3108 ()

  • Zitat

    Original von Zero511
    Genau, Invitatio ad offerendum. ;D


    ;D


    solange beim erwerb des gerätes nicht geschrieben steht "navigon stellt mit dem erwerb des gerätes sicher, dass sie gegen aufpreis von 20 euro garantiert das produkt fresh-maps erwerber können, ist das in meinen augen rechtlich sauber, marketingtechnisch geschickt 8)


    und selbst aus begriffen wie "sicherstellen" und "garantieren" kommen sie u.U noch raus, wenn sie in ihren AGB darauf verweisen, dass die verwendung von solchen begriffen keine beschaffenheitsgarantie nach BGB darstellen.


    das problem mit den zahlungsmöglichkeiten könnte navigon ganz einfach bei in meinen augen gleicher sicherheit umschiffen, in man paypal einsetzt.



    aber das nur am rande, geht hier ja eigentlich um latest map und nicht um den kauf von fresh maps.

    Einmal editiert, zuletzt von VILLA3108 ()

  • Was ist daran marktingtechnisch geschickt, wenn man durch solche Stolpersteine seine Kunden verärgert ?


    Klar, Navigon spart sich die durch den Gutschein sugerierte 80-Vergünstigung ... andererseits verdient Navigon aber auch keinen einzigen Cent an diesen Kunden, weil sie das Update ja überhaupt nicht erwerben können. Ganz im Gegenteil - sie verleiten höchstens ihre Kunden dazu, es sich auf anderem Wege zu organisieren. Ob das die bessere Alternative ist ?


    Werd ich wohl eh nicht verstehen, wieso man nicht als weitere Alternative die Karten auf DVD anbietet (ändert dann zwar nichts an der Zahlungsart, allerdings muss man sich auch hier vor dem Kauf im klaren sein, dass es Updates nur online gibt).

    2 Mal editiert, zuletzt von iLLuSioN ()

  • marketingtechnisch geschickt war in meinen augen -je nach sichtweise-, dass man dem produkt einen gutschein beilegt, um ein weiteres produkt günstig zu erwerben.

  • Zitat

    Original von Midian73
    ?( Sorry...aber die meisten User hier sind echt kleinkarierte Armleuchter...beschwert euch lieber über die Spritpreise, anstatt über verspätete Maps oder Lates Maps Garantie...wer das Pech hat, und zwischen Q 2 und Q 3 ein Navigon käuft, muss sich halt im Klaren sein das die map nicht aktueller wird. Diese Diskussionen sind echt hirnrissig......habt ihr nix besseres zu tun?


    Es ist meine gute Erziehung die es mir verbietet dir in deinem "Ton" zu antworten.


    Was ist bitte kleinkariert daran, wenn man ein Unternehmen an der Einhaltung seiner Werbeaussagen und Produktbeschreibungen misst?


    Ich bin auch kein Freund davon mit jedem Kleinkram einen Rechtsbeistand zu beschäftigen. Aber ich finde es absolut i. O von einem Unternehmen die Einhaltung seiner Webeaussagen zu fordern.


    Wenn du dir einen Festplattenrecorder kaufen würdest, bei dem lt. Hersteller die HDD gegen eine größere (bspw. 1TB große) HDD getauscht werden kann und er dir hinterher sagt "Ääätsch, geht nicht, war nur nen gag aufm Karton", dann würdest du dich auch beschweren, oder?



    rttm

  • Der Kasus Knacksus ist aber die Bezeichnung "erschienene Map". Die Q3 ist nur über FreshMaps erhältlich, nicht einzeln und auch nicht in Verbindung mit einem neuen Gerät.


    Wenn man die Map einzeln kaufen könnte bzw. diese auf neuen Geräten vorinstalliert wäre, dann könnte man sie über die LMG einfordern, aber so kann die Q3 einfach auch als Bonus für FM-Abonnenten betrachtet werden, da man anders nicht an sie kommt und somit auch keinen Anspruch über die LMG auf sie hat.


    Jetzt kommen zwar wieder Proteste, aber die Werbeaussage ist Interpretationssache. Der eigene Vorteil im Blick versperrt oft eine sachliche Betrachtung, was auch nachvollziehbar ist, aber irgendwann hat es auch keinen Sinn mehr.

  • N'Abend,


    Zitat

    Original von Zero511
    Der Kasus Knacksus ist aber die Bezeichnung "erschienene Map". Die Q3 ist nur über FreshMaps erhältlich, nicht einzeln und auch nicht in Verbindung mit einem neuen Gerät.


    Kein Kasus, da Du alleine das Wort "erschienene" reininterpretierst 8)
    Den Originaltext hatte ich weiter oben bereits gepostet und in anderem Thread sogar als Screenshot gezeigt, da steht nichts davon...


    Zitat

    Original von Zero511
    Jetzt kommen zwar wieder Proteste, aber die Werbeaussage ist Interpretationssache. Der eigene Vorteil im Blick versperrt oft eine sachliche Betrachtung, was auch nachvollziehbar ist, aber irgendwann hat es auch keinen Sinn mehr.


    Hm, nö, zumindest nicht in diesem Fall. Beim 8110 gibt es keine Latest Map Garantie... :D

    Tschüß und Gruß von der Wieseck


    Dirk

  • Zitat

    Original von Zero511
    Der Kasus Knacksus ist aber die Bezeichnung "erschienene Map".


    Nein, ist es nicht. Die gängige Rechtsprechung interessiert sich einzig und allein dafür, wie eine Aussage vom durchschnittlichen Käufer mit "gesundem Menschenverstand" interpretiert wird, nicht dafür, wie sie vom Hersteller gemeint ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Jan0815 ()

  • Zitat

    Original von Jan0815


    Nein, ist es nicht. Die gängige Rechtsprechung interessiert sich einzig und allein dafür, wie eine Aussage vom durchschnittlichen Käufer mit "gesundem Menschenverstand" interpretiert wird, nicht dafür, wie sie vom Hersteller gemeint ist.


    Also, betrifft das überwiegend Käufer außerhalb dieses Forums... ?( :D