Strafen für Radarwarner

  • Habe nun vom ÖAMTC (ADAC in Deutschland) folgende Meldung gelesen:


    In Deutschland ist die Verwendung von Radarwarner strafbar, Mindeststrafe 75 Euro darüber hinaus ist mit der Beschlagnahmung und Vernichtung des Gerätes zu rechnen!


    Habt Ihr schon von solchen Fällen gehört oder hat der ein oder ander schon selbst Erfahrungen dieser Art gemacht?


    Gruß, Aki


    Siehe:
    http://www.oeamtc.at/presse/einzel.php?channel=CH0075&doc=CMS1214466741739


  • Nein, es ist bis jetzt kein nachgewiesener Fall bekannt geworden,
    wenn du damit die POI auf Navigationsgeräten meinst. Das ist dann aber auch kein Radarwarner.
    Nur die "richtigen Radarwarner" sind verboten.


    EDIT:
    Text geändert. Ich war der Meinung POI-Warner u.ä. wären gemeint.

    Gruß
    taxus






    "Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben!

    Einmal editiert, zuletzt von taxus ()

  • Wobei jetzt wieder die Frage ist, ob ein POI-Warner mit Unfallschwerpunkten bzw. festen Blitzern als Radarwarner angesehen werden oder nur diese kleinen Kästchen, die aktiv vor Radargeräten - auch mobilen Lasern - warnen.


    Letzteres ist schon lange verboten und wird von der Polizei auch sofort konfisziert und mit einem Bußgeld belegt. Ob es die Polizei stört - und ob sie das auch kontrollieren möchte - dass neben McDonalds, Baumärkten, Apotheken, Campingplätzen und anderen POIs auch ein paar Blitzerwarner auf dem Gerät sind, ist fraglich. Kann mir nicht vorstellen, dass sie sich jedes Navi genaustens anschauen.


    Zudem hat man solche Daten ja auch auf SD-Card, um sie regelmäßig einfach und schnell aktualisieren zu können.... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von phil2007 ()


  • Da gibt's schon 100.000 Threads in den verschiedensten Foren.


    Um ganz sicher zu gehen:


    Speichere sie auf der SD-Karte (nicht auf dem Gerät!!!), nimm diese raus, wenn die "Schacken" auftauchen - Hinweis: "Fotos, die Sie gar nichts angehen!" ..... und gut is!


    Kein Hinweis auf irgendwann einmal vorhandene Blitzer auf dem Gerät erkennbar!


    Spreche von Streetpilot C510 und C550, Nüvi 200 und 360T - bei den anderen wird es nicht anders sein, kann jedoch von mir nicht garantiert werden, da nicht geprüft.


    Auf der anderen Seite: Wenn dem so wäre, dann würden all die Unternehmen, die Blitzer standardmässig auf den Geräten haben, ja Produkte vertreiben, die mit dem Gesetz in Konflikt stehen. Da würden auch die Warnhinweise nicht helfen!


    Ahlgrens

    Einmal editiert, zuletzt von Ahlgrens ()

  • Zitat

    Original von Ahlgrens
    Speichere sie auf der SD-Karte (nicht auf dem Gerät!!!), nimm diese raus, wenn die "Schacken" auftauchen


    Und runterschlucken, wenn man ganz sicher sein will. : drink nicht vergessen, sonst klemmt es etwas im Hals... ;)

  • Zitat

    Original von phil2007


    Und runterschlucken, wenn man ganz sicher sein will. : drink nicht vergessen, sonst klemmt es etwas im Hals... ;)


    Das ist vielleicht der Grund warum Garmin bei den neuen Geräte Micro SD Karten benutzt. :gap : drink

  • http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php
    StVO §23: (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.


    Also ganz klar: der Betrieb/Mitführen des Navis mit Radarwarner-POIs ist in D untersagt. Selbst wenn die POIs auf einer SD-Karte getrennt mitgenommen werden, ist dies verboten.


    Ein ganz andere Frage ist, ob man dabei praktisch erwischt werden kann.

  • 1. Es wird in Deutschland nicht geahndet.


    2. Die Schweiz, wo es verboten ist, hat ein erstes Urteil gesprochen: Autofahrer bekommt Navi zurück und Strafe erlassen; POI-Warner darf nicht mit Radarwarnern gleichgesetzt werden.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Zitat

    Original von RonFein
    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php
    StVO §23: (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.


    Also ganz klar: der Betrieb/Mitführen des Navis mit Radarwarner-POIs ist in D untersagt. Selbst wenn die POIs auf einer SD-Karte getrennt mitgenommen werden, ist dies verboten.


    Ein ganz andere Frage ist, ob man dabei praktisch erwischt werden kann.


    Ja, aber die Sache muß beweißbar sein (und das ist wohl bei entnommener SD-Karte nicht möglich).


    Einzige Möglichkeit: Videoüberwachung durch nachfahrendes Fahrzeug - bezweifle jedoch, ob auf dem Video dann die Warnfunktion auf dem Navi sicht- und somit beweisbar ist - bei HDTV-Aufzeichnung vielleicht!!??


    Ahlgrens

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    2. Die Schweiz, wo es verboten ist, hat ein erstes Urteil gesprochen: Autofahrer bekommt Navi zurück und Strafe erlassen;


    Und welchen Sinn soll dann das Verbot haben, wenn die Missachtung nicht geahndet wird?

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    1. Es wird in Deutschland nicht geahndet.


    2. Die Schweiz, wo es verboten ist, hat ein erstes Urteil gesprochen: Autofahrer bekommt Navi zurück und Strafe erlassen; POI-Warner darf nicht mit Radarwarnern gleichgesetzt werden.


    Ja, aber schwiitzer Recht isch nich dütsches Recht, oderrr?


    Aber ernst: LaberRharbarba!! Wir unterhalten uns wieder stundenlang über ein Thema, welches solch einen Baaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaart hat und welches 1000mal im Forum abgehandelt wurde! Muß doch nicht sein, oderrr?


    Wir könnten auch vortrefflich über UFOs auf Deutschland's Autobahnen philosophieren. Bringt's was? Neeeeeeee!


    Ahlgrens

    2 Mal editiert, zuletzt von Ahlgrens ()

  • Zitat

    Original von Ahlgrens
    Ja, aber schwiitzer Recht isch nich dütsches Recht, oderrr?


    Aber ernst: LaberRharbarba!! Wir unterhalten uns wieder stundenlang über ein Thema, welches solch einen Baaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaart hat und welches 1000mal im Forum abgehandelt wurde! Muß doch nicht sein, oderrr?


    Ja, aber du machst ja auch mit. :P


    Zitat

    Wir könnten auch vortrefflich über UFOs auf Deutschland's Autobahnen philosophieren


    Wieso? Sind die etwa auch verboten? Gut zu wissen, dann nehme ich das nächste mal mit meinem Ufo die Bundesstraße. Mist.... Garmin hat ja den A/B-Bug, daran habe ich nicht gedacht. Also muss ich mit meinem Ufo über noch kleine Straßen und Dörfer gurken.

  • 2Ahlgrens
    Ob etwas leicht beweisbar ist oder nicht, ist erstmal unwichtig. Navi mit Radarwarner-POIs im Auto mitzuführen, ist laut StVO verboten. Alles andere muss jeder mit sich selbst ausmachen. Es fängt ja schon damit an, warum man solche Radarwarner-POIs als notwendig betrachtet. Sicherlich nicht, weil man sich an den Rest der StVO halten möchte.


    Weiterhin leuchtet mir nicht ein, warum Du hier mitdiskutiert, wenn das Thema Dich sowieso langweilt.

  • Zitat

    Original von RonFein
    Navi mit Radarwarner-POIs im Auto mitzuführen, ist laut StVO verboten.


    Noch einmal für Dich alleine: es wird auf Grund der unsicheren Rechtslage nicht geahndet.


    Entsprechende Aussagen suchst Du bitte selber.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von RonFein
    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php
    StVO §23: (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.


    Also ganz klar: der Betrieb/Mitführen des Navis mit Radarwarner-POIs ist in D untersagt. Selbst wenn die POIs auf einer SD-Karte getrennt mitgenommen werden, ist dies verboten.


    Ein ganz andere Frage ist, ob man dabei praktisch erwischt werden kann.


    Obwohl ich es leid bin, ständig die gleichen falschen Behauptungen zu kommentieren nur so viel:
    Wenn du schon zitierst, dann bitte vollständig!


    (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
    Ein PDA bzw. PNA mit POI´s ist definitiv kein Radarwarngerät.
    Gib bei Google mal "Radarwarner" ein, damit du informiert bist, was das überhaupt ist! ;)
    In der Schweiz ist nun dieser Unterschied erstmals gerichtlich festgestellt worden.

    Gruß
    taxus






    "Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben!

    Einmal editiert, zuletzt von taxus ()