Aktiv-Adapter für 8110

  • Hallo 8110-Besitzer/innen,


    auf Nachfrage bei NAVIGON nach einem Aktiv-Adapter für das 8110 wurde mir heute mitgeteilt, dass derzeit keine Auskunft gegeben werden kann, ob und wann ein solcher Adapter geplant sei.


    Ich gehe mal davon aus, dass ich nicht der einzige Forumteilnehmer und NAVIGON-Besitzer bin, der an einem aktiven Adapter zum Festeinbau auf Basis einer Brodit-, Kuda-, Richter- oder -Halterung interessiert ist. Dieser Adapter sollte die rückseitig am Gerät befindlichen Anschlusskontakte nutzen und somit eine steckverbindungsfreien Einbau ermöglichen. Was nützt es uns NAVIGON-Besitzern, wenn das mit dem reddot design award ausgezeichnete Navigationsgerät durch unkomfortable, sichtbare Anschlüsse und freihängende Kabel beim Festeinbau verunstaltet wird. Das Gerät sollte auch beim Festeinbau wie bei der mitgelieferten Scheibenhalterung nur eingeklickt werden und alle benötigten Anschlüsse rückseitig versorgen.


    Vielleicht schreibt Ihr ebenfalls an NAVIGON ein kleines Mail mit der Bitte, einen Aktiv-Adapter für den 8110 bereitzustellen. Meiner Ansicht nach für ein Gerät der oberen Preisklasse eine Selbstverständlichkeit.


    Gruß Peter

  • Ich habe das ebenfalls schon probiert und die gleiche Antwort bekommen: Es steht noch nicht einmal fest, dass es einen solchen Adapter überhaupt einmal geben wird.


    Mittlererweile habe ich auch erfahren, dass das Befestigungssystem patentiert ist und somit weder von ARAT noch von Brodit oder sonst einem anderen Dritthersteller nachgebaut werden darf und wird.


    Da von Navigon also zumindest in absehbarer Zeit dazu nichts kommen wird, heißt das nun entweder selbst Hand anlegen und sich was basteln (mehr als genug Beispiele gibt es hier im Forum schon) oder aber zu einem Navigationssystem greifen, für das es vernünftige Adapterhalterungen zu kaufen gibt.

  • ...oder du schreibst einfach an Navigon, dass Du in der schönen Schweiz wohnst wo es schon angeblich Bußgelder für diejenigen gibt, die ihr Navi per Saugnapf an die Scheibe gepappt haben.


    :P

  • Zitat

    Original von Megaron
    ...oder du schreibst einfach an Navigon, dass Du in der schönen Schweiz wohnst wo es schon angeblich Bußgelder für diejenigen gibt, die ihr Navi per Saugnapf an die Scheibe gepappt haben.


    :P


    High,


    stimmt das wirklich? Ich fahre nämlich demnächst in die Schweiz und ich möchte nicht für mein Mäxchen zahlen? ?(

  • Zitat

    Original von Fetz Braun
    Ich habe das ebenfalls schon probiert und die gleiche Antwort bekommen: Es steht noch nicht einmal fest, dass es einen solchen Adapter überhaupt einmal geben wird.


    Mittlererweile habe ich auch erfahren, dass das Befestigungssystem patentiert ist und somit weder von ARAT noch von Brodit oder sonst einem anderen Dritthersteller nachgebaut werden darf und wird.


    Wenn das stimmt, dann steht sich NAVIGON selbst im Weg. Auf der einen Seite verhindert Sie einen optimalen Einbau, auf der anderen Seite lässt Sie durch die hauseigene Produkt-/Zubehörpolitik die Kunden hängen.


    Die Marketingabteilung scheint noch Potentiale zu haben ;)


    Gruß Peter

  • Zitat

    Original von genaese


    High,


    stimmt das wirklich? Ich fahre nämlich demnächst in die Schweiz und ich möchte nicht für mein Mäxchen zahlen? ?(


    Die Aussage ist (leider) korrekt. Bußgeld 200 Franken aufwärts...


    Rechtslage:
    [...]
    a) Einschränkung des Sichtfeldes


    Der Lenker ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass das Sichtfeld seines Fahrzeuges nicht eingeschränkt ist. In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) steht in Art. 71 Abs. 5 VTS (Abbildung 1):


    ";Der Führer oder die Führerin muss bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. [...]"


    Wer keine Berührungsängste mit Schwizerdütsch hat, kann sich hierzu einen Filmbericht anschauen:
    www.telezueri.ch/index.php?id=6820&show_uid=3526&yyyymm=2007.09&cHash=f5d91c3898


    Gruß Peter


  • Hi,


    solch einen Gesetzestext wird es wohl in Deutschland nie geben ;)!


    Gruß
    Cabriolix

  • N'Abend,


    Zitat

    Original von P_S
    ";Der Führer oder die Führerin muss bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. [...]"


    Ähm, in der Schweiz gibt es dann demnächst keine Autos mehr mit A-Säule ?(

    Tschüß und Gruß von der Wieseck


    Dirk

  • Also mit "Mäxchen" gibt es doch gar kein Problem.Habe ihn sauber an ner Brodit vor den Lüftungsgittern hängen. Kostet zwar etwas aber bringt mir nur Nutzen.


    Ist doch genug gepostet darüber und Bilder sowie Kaufnachweise gibt es hier auch. :D

  • N'Abend,


    Zitat

    Original von masure
    Also mit "Mäxchen" gibt es doch gar kein Problem.Habe ihn sauber an ner Brodit vor den Lüftungsgittern hängen. Kostet zwar etwas aber bringt mir nur Nutzen.


    Ist doch genug gepostet darüber und Bilder sowie Kaufnachweise gibt es hier auch. :D


    Richtig, für's Mäxchen mit seiner Einfachhalterung ist das auch kein Problem, die sieht Original ja schon so elegant aus, wie die Brodit Passivhalterung für den 8110... :gap


    In diesem Thread geht es aber um die Aktivhalterung des 8110, für mich eindeutig ein Kaufargument, und da gibt es bisher leider nichts für alternative Befestigungssysteme :-D)

    Tschüß und Gruß von der Wieseck


    Dirk

  • Zitat

    Original von dja
    ...die sieht Original ja schon so elegant aus, wie die Brodit Passivhalterung für den 8110... :gap


    ich glaube der Smilie hier triffts am besten wie die halterung aussieht:
    ..verdammt! wo ist der kotzende Smilie?


    :gap

  • Langsam fang ich an Navigon wegen dessen Sturheit zu verdammen. Ich glaube Navigon sollte daran interessiert sein seine Kunden zu halten bzw. neue Kunden zu gewinnen.


    Gruß Achim

    JL

    Einmal editiert, zuletzt von fazer-black ()

  • Zitat

    Original von dja
    N'Abend,



    Ähm, in der Schweiz gibt es dann demnächst keine Autos mehr mit A-Säule ?(


    Das hab ich mir auch gerade überlegt.
    Und was ist mit höhenverstellbaren und verschiebbaren Sitzen und Rückenlehnen?
    Wo ist dann das Auge?
    Und inwiefern ein Fahrer dessen Augen sich 90cm über der Sitzfläche befinden davon betroffen ist ist wohl auch fraglich.


    Sascha

  • Leicht OT: Hab einen MX5, dessen Innenspiegel recht groß ausgefallen ist.
    Gehe ich genau nach der schweizerischen Definition, könnte ich ein arges Problem bekommen mit den Eidgenossen... mit einem Serienfahrzeug!


    Abgesehen davon arbeite ich gerade an einer Halterung, wo ich einen Navigon-Halter zerlegt habe und die Aufnahme mit einem anderen Fuß kombinieren werde.

  • Zitat

    Original von P_S
    a) Einschränkung des Sichtfeldes


    Der Lenker ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass das Sichtfeld seines Fahrzeuges nicht eingeschränkt ist. In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) steht in Art. 71 Abs. 5 VTS (Abbildung 1):


    ";Der Führer oder die Führerin muss bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. [...]"


    Es geht einzig um die Einschränkung des Sichtfeldes, also keine Installation auf Augenhöhe. Und das scheint mir logisch, dafür bräuchte es keine komplizierte Verordnung ...