Navgear GT-43-3D Kaufempfehlung ? Macken ?

  • Überlege hin und her weil etwas (Naviverrückt) mir mal das Gerät kommen zu lassen.


    Frage an euch Besitzer:


    Was spricht dafür? Dachte an das 43er mit nur Deutschlandkarte :D


    Rest sieht man dann wenns bei mir bleibt. :gap


    An die Scheibe kommt es nicht da ich noch son Armaturenbrett Aufkleber habe wo man den Halter aufsetzt.


    Hat schon jemand Erfahrungen wie Retouren bei Pearl gehandhabt werden?Machen die Probleme?


    Habe das 2110 max und und ne alte Transe mit MN6,5 und würde gern mal vergleichen und mich gegebenenfalls von der Transe trennen weil mir MN6 doch zu lahm ist.


    Wie sieht es mit dem Satfix/Tempo/Anzeige/Neuberechnung nach Falschfahren und Tmc aus.


    Hat das Gerät gravierende Fehler?
    Ist es offen für Spielereien?


    So,erstmal genug


    Danke euch für Empfehlungen oder???

    Einmal editiert, zuletzt von Skarabäus ()

  • Hallo masure, dann will ich mal anfangen, habe mittlerweile ca. 1.000 km mit dem Streetmate abgezockelt.
    Was spricht dafür? Dachte an das 43er mit nur Deutschlandkarte
    M.E. der Preis, die Software (wenn man iGO8 mag ;D ), die Grafik.


    Zitat

    Hat schon jemand Erfahrungen wie Retouren bei Pearl gehandhabt werden?Machen die Probleme?


    Noch nicht, vielleicht hilft Google.


    Zitat

    Wie sieht es mit dem Satfix/Tempo/Anzeige/Neuberechnung nach Falschfahren und Tmc aus.


    Satfix bis jetzt immer ohne Probleme, auch in geschlossenen Räumen, da kanns allerdings etwas länger dauern.


    Tempo/Anzeige/ Darstellung ist flüssig, wie von iGO gewohnt, 4,3 " Display ist schön groß, bei direkter Sonneneinstrahlung etwas blass.
    bei normaler Sicht gut lesbar.


    Neuberechnung nach Falschfahren - Kommt auf die Distanz zum Ziel an, bei kleineren Strecken nahezu in Echtzeit aber auch sonst sehr schnell.


    TMC habe ich (noch) nicht


    Hat das Gerät gravierende Fehler?
    der gravierenste Fehler ist wohl die wackelige Halterung. Leder gibts (derzeit) noch keinen speziellen Ersatz ala Brodit, etc.
    Akkulaufzeit ist sehr gering (ca. 1 h), allerdings fährt man längere Strecke sowieso mit Ladekabel.



    Ist es offen für Spielereien?


    eingebaut Bildbetrachter, MP3 Player, Videoplayer, Textbetrachter
    und alle Spielereien, die Windows CE hergibt. Es soll Leute geben, die MN7
    darauf zum Laufen gebracht haben.

  • @newcam


    Ich danke dir.


    Igo8 würde ich mir gern mal antun...läuft es flüssig?


    MN7 habe ich ja auf meinem und der ist echt Klasse.


    Aber für 129 kann man ja auch nichts falschmachen wenn ich die 14 Tage Rückgabefrist habe.ggf.kann ich ja wenn ichs behalte die Europa Karte nachbesorgen :D


    Sind die Karten bei dem gerät frei oder müssen die wie bei TT freigeschaltet werden?

  • Das Navgear iGo8 läuft sehr flüssig fast wie ein Film.


    Aber für 129 kann man ja auch nichts falschmachen wenn ich die 14 Tage Rückgabefrist habe.
    Das habe ich mir auch gedacht, als ich bestellt habe. Habe ursprünglich an iGO8
    für PDA geliebäugelt, 43 Länder brauch ich ehrlich gesagt nicht wirklich und dann ist IGO 8 mit 150,- Euro noch teurer als das GT 43 3D.


    Habe auch schon mit dem Navigon 2100 max geliebäugelt, aber der kostet in der
    D-A-CH Variante gleich 100,- mehr.


    Die übrigen Karten sind nicht auf der SD Karte, wenn Du nachträglich aufrüsten willst, musst Du die zusätzlich kaufen, brauchst Du aber nicht wirklich, wenn Du den 2110 max hast.

  • Also kann ichs wagen :D :D :D


    Vielleicht kommen ja noch ein paar Meinungen zusammen,würde mich echt freuen :D

    Einmal editiert, zuletzt von Skarabäus ()

  • Du brauchst auf jeden Fall Geduld :D
    Schau mal hier!


    Gruß navi-freak

  • Zitat

    Original von masure
    Hat schon jemand Erfahrungen wie Retouren bei Pearl gehandhabt werden?Machen die Probleme?


    Retouren bei Pearl sind meiner Erfahrung nach absolut problemlos. Kurze Mail hin, daß man was zurückgeben möchte, am nächsten oder übernächsten Tag kommt ein Brief von Pearl mit einem Retourenbeleg/Paketschein. Aufs Paket kleben, zurückschicken... Bißchen Geduld mit der Abwicklung (das dauert dann mehr wie einen oder zwei Tage).

  • stimmt, da habe ich auch gute Erfahrungen gemacht!
    Email-Kontakt hat prima und schnell funktioniert.
    RMA-Schein kam prompt per Post.


    Gruß navi-freak

  • Warenrücknahme durch Pearl rechtswidrig blockiert!


    Nur völlig verspätet lieferte mir "Pearl" unvollständig und zum Teil defekte Ware.
    Entgegen jeder gesetzlichen Grundlage lehnte Pearl eine unfreie Warenrücksendung ab und machte die Rücknahme von der Ver- wendung eines noch zuzusendenden Retourescheines abhängig.
    Dieser Retoureschein blieb trotz diesseitiger wiederholter Erinnerungen und mehrfacher Zusagen durch Pearl über die Folgemonate aus und die Ware musste hier fortdauernd eingelagert werden.
    Statt eines Retourescheines folgte im Herbst vergangen Jahres die
    Übermittlung eines Mahnbescheides und nach Widerspruch das
    Klageverfahren.
    Die zustaendige Richterin maß der Tatsache, dass ich immer noch
    im Besitz der Ware war, mehr Bedeutung bei, als dem rechts- bzw. wettbewerbswidrigen Verhalten von "Pearl" und verurteilte mich
    zur Kaufpreiszahlung auch für unbestritten nicht erhaltene Ware und
    für die teilweise defekte Artikel.


    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Fa. Pearl für ihr
    rechtswidriges Vorgehen vor Gericht nicht mit einem klageabweisenden Urteil "abgestraft" wurde, hat sie mit ihrem Ver-
    halten, die Übersendung eines Retourescheines fortdauernd zu
    unterlassen und die Annahme einer unfreien Warenrücklieferung abzulehnen sozusagen einen "aufgezwungenen Kauf" von völlig verspäteten sowie unvollständigen und zum Teil mangelhaften
    Warenlieferungen erreicht.
    Welch ein Geschäftsgebaren??? ...


    ... aber mit dem vorerwähnten kuriosen Urteil hat die Fa. Pearl das Ziel erreicht, trotz rechtswidriger Vorgehensweise u. a. mangelhafte und unvollständige Ware "an den Mann zu bringen" und darüber hinaus auch noch Zahlung für Ware verlangen zu können, deren Lieferung bis heute aussteht!
    Die Geschäftsleitung der Fa. Pearl hüllt sich -wie bereits vor der gerichtlichen Auseinandersetzung- trotz diverser Anschreiben und
    Nachfragen in Schweigen und überlässt der Kundenbetreuung oder der Debitorenbuchhaltung etc. belanglose und am Kern der Sache vorbeigehende Antworten, so als gäbe es weder dieses Fehlver- halten noch das folgende merkwürdige amtgerichtliche Urteil.


    Abgesehen davon, dass dieser schon mehr als eigenartige Fall weitergehend zu klären sein wird, werde ich mich trotz fortlaufender
    Übermittlung von Werbematerial davor hüten, bei diesem Unternehmen auch nur noch einen Artikel zu bestellen.
    Die Gefahr ist mir einfach zu groß, erneut von einem hier nicht nach- vollziehbaren Geschäftsgebaren überrascht zu werden, dass im
    Moment noch nicht einmal überschaubar ist, zumal sich die Geschäftsleitung nach dem bisherigen Verhalten mit einer hinreichenden Klärung der zurückliegenden Vorkommnisse möglicherweise gar nicht auseinander setzen will.
    Auf Nachfrage hin bleibt mitzuteilen, dass es sich bei "Pearl" um ein
    Versandhaus insbesondere für Elektronik- u. Elektroartikel einschl. PC-Zubehör etc. handelt;
    die genaue Firmen-Anschrift lautet:


    "Pearl Agency GmbH
    Pearl-Straße 1-3
    79426 Buggingen".


    Der vorstehende Bericht wurde zur weiteren Information ergänzt um die heutige Mitteilung an den Verbraucherschutz, die wie folgt lautet:


    "Sehr geehrte Damen!
    Sehr geehrte Herren!
    In der vorbezeichneten Angelegenheit bringe ich Ihnen in der -soweit als möglich- gebotenen Kürze folgenden Sachverhalt zur Kenntnis:


    Vor Weihnachten des Jahres 2006 bestellte ich bei dem vorgenannten Versandnternehmen (Elektro, Elektronik, PC-Zubehör etc.) einige Artikel, die als Weihnachtsgeschenke vorgesehen waren.
    Entgegen der anderslautenden Zusagen erfolgten die entsprechenden Lieferungen nur äußerst verspätet und darüber hinaus unvollständig und mangelhaft nach Weihnachten bis ins neue Jahr hinein, so dass für mich nur noch eine Rücksendung der gelieferten Artikel in Frage kam.


    Die Fa. Pearl GmbH sagte für die vorgesehene Rücksendung die Übermittlung eines Retourescheines zu und lehnte eine unfreie Rücksendung über die Deutsche
    Post AG mit dem Hinweis ab, unfreie Rücksendungen nicht anzunehmen.
    Die Zusendung eines Retourescheines blieb trotz wiederholter Erinnerungen und gleichermaßen trotz ebenfalls wiederholter Zusagen aus und so vergingen die Monate bis in den Spätsommer des Jahres 2007 hinein.
    Letztlich folgte -statt des mehrfach erbetenen und über Monate zugesagten Retourescheines- ein Mahnbscheid über die volle Kaufsumme.
    Eingeschlossen in diese Forderung waren u. a. die mängelbehafteten Artikel ebenso wie die nach wie vor fehlenden Artikel;
    ganz zu schweigen von der seit Monaten zur Rücksendung bereit stehenden Ware, für die ja die Verwendung eines Retourescheines gefordert war, der auch weiterhin nicht übermittelt wurde.


    Die Annahme einer unfreien Rücksendung über die Deutsche Post AG hatte die Fa. Pearl GmbH über die zurückliegenden Monate in eindeutiger Weise und eben rechtswidrig abgelehnt.
    So blieb mir, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen und mich im folgenden Klageverfahren vor dem zuständigen Amtsgericht begründet gegen die Klage- forderung zu stellen.
    Es erfolgte im Klageverfahren u. a. mein Einwand, dass die Ware nur verspätet und darüber hinaus teilweise unvollständig sowie mängelbehaftet geliefert wurde und dass ich hiernach der Fa. Pearl GmbH gegenüber fristgerecht mein Rückgabeverlangen mitgeteilt hätte.
    Darüber hinaus wurde von mir der Klageabweisungsantrag damit begründet, dass die Fa. Pearl GmbH durch die nach wie vor ausstehende Übersendung des wiederholt angekündigten Retourescheines und ihre Weigerung, unfrei rückübersandte Ware überhaupt anzunehmen, bis zum Schluss rechtswidrig eine Warenrückgabe verhindert hatte;
    sie hatte durch ihre Vorgehensweise eine Warenrücknahme ja schlichtweg blockiert und im Ergebnis zwangsweise das erreicht, was freiwillig weder gewollt noch möglich gewesen wäre


    Die zuständige Richterin beim Amtsgericht maß in der Folge dem wettbewerbs- bzw. rechtswidrigen Verhalten der Klägerin weniger Bedeutung bei als der Tatsache, dass ich mich ja noch im Besitz der zur Rücksendung vorgesehenen Artikel befinden würde und verurteilte mich letztlich zur Zahlung der gesamten Kaufpreisforderung einschl. der mängelbehafteten Artikel sowie der unstreitig nicht übersandten Ware.
    Ich halte dieses Urteil für ein Kuriosum, habe aber im Moment Probleme, beispielsweise im Wege der Dienstaufsicht beim zuständigen Landgerichtspräsidenten weiter zu kommen, obwohl ich dort sehr deutlich machte, dass sich die zuständige Richterin bei ihrer Entscheidung nach diesseitiger Auffassung von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen, als sie bestimmte Rechtsnormen außer Acht ließ und insoweit auch die Entscheidungen "höherer Gerichte" nicht berücksichtigte.


    Nunmehr beabsichtige ich unabhängig von diesem Schreiben eine Strafanzeige gegen die zuständige Richterin wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung, da u. a. aufgrund ihrer Äußerungen in dem zurückliegenden Verfahren kaum davon auszugehen ist, dass ihr die entsprechenden Rechtsnormen und die Entscheidungen der Gerichte im Zusammenhang mit dem rechts- bzw. wettbewerbswidrigen Verhalten (u. a. Weigerung der Annahme unfreier Warenrücksendungen) von Versandunternehmen bei ihrer Entscheidung nicht bekannt waren.
    Unabhängig hiervon stellt sich allerdings die Frage, wie ich mich gegen das Versandunternehmen Pearl GmbH verhalte, das derzeit immerhin im Besitz eines rechts- kräftigen Urteils ist (die Berufungssumme wurde nicht erreicht)?!
    Sicherlich wird dieses Unternehmen, dass die Entscheidung mit der rechtswidrigen Vorgehensweise erreicht hat, auch aus dem Urteil vollstrecken wollen!


    Trotz diesseitiger wiederholter Bemühungen, schriftlich eine Stellungnahme der zuständigen Geschäftsleitung der Fa. Pearl GmbH zu erreichen, ist mir dies bis heute nicht gelungen und aufgrund der nur allgemein gehaltenen Antworten durch die Kundenbetreuung bzw. durch die Buchhaltung und die Mahnabteilung ist davon auszugehen, dass der Vorgang weiterhin so abgehandelt wird, wie auch mein über die Monate anhaltendes Bemühen um eine Warenrückgabe entsprechend den gesetzlichen Regelungen (letztlich wurde dieses Bemühen bis zur amtgerichtlichen Entscheidung missachtet).
    Es stellt sich die Frage nach dem weiterhin notwendigen Vorgehen, um so zu erreichen, dass die Fa. Pearl GmbH nicht auch noch Vorteile aus ihrem rechts- bzw.
    wettbewerbswidrigen Verhalten erzielt, die ihr durch das Urteil zunächst einmal erwachsen können?


    Abgesehen von dem vorerwähnten rechtswidrigen Verhalten der Fa. Pearl GmbH ist ja auch nicht davon auszugehen, dass dieses Unternehmen nicht wusste, dass sie
    mit ihrer "Blockade" einer Warenrücksendung möglicherweise einen Rechtsvorteil erreichen kann, der ihr in keinster Weise zusteht.
    Ich gehe nicht davon aus, dass es sich insoweit über all die Monate tatsächlich lediglich um ein Versehen der Fa. Pearl GmbH gehandelt hat, als sie den wiederholt geforderten und auch wiederholt zugesagten Retoureschein bis ins Klageverfahren hinein und auch darüber hinaus nicht übersandte und eine unfreie Warenrück- sendung per Post ablehnte.



    Mit freundlichen Grüßen


    "


    Fazit: Vorsicht und nochmals Vorsicht!!! Keinesfalls zu empfehlen

  • Erst mal willkommen. :)


    Klingt ja abenteuerlich.


    Leider fehlt der wichtigste Teil: die Urteilsbegründung! Genau die wäre wichtig, um sich ein Bild machen zu können, wie es zu diesem verbraucherfeindlichen Urteil kam.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Der Fall von Wutz7 kann aber nicht die Regel sein, denn im Pearl-Laden in Auggen werden bergeweise Versandrückläufer zu Schleuderpreisen verhökert (keine Pearl GT-35 / GT-43!). ;)

    Gruß gs.arch

  • Zitat

    Original von gs.arch
    Der Fall von Wutz7 kann aber nicht die Regel sein


    Hat ja auch keiner gesagt.


    AFAIK sind bei all meinen Bestellungen von Pearl immer Rücksendescheine mitgeliefert worden.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Ist nur meine persönliche Meinung:


    das Verhalten der Firma scheint mir lt. dem hier beschriebenen Sachverhalt nicht ok,



    aber


    ich hätte, statt Monate zu warten und dann einen Prozess anzusträngen, den Kram auf eigene Kosten an pearl zurückgeschickt- hätte viel Ärger/Zeit/Aufwand und Kosten gespart ;D