ZitatAlles anzeigenhallo, ich habe die lizenzdiskussionen vom juni 2006 in diesem thread durchgelesen.
und weil ich jetzt seit 25 jahren anwalt bin, erlaube ich mir zu sagen: ccdmas hatte 100%ig recht. beaty2000 hatte 100%ig unrecht - soweit es um STANDARDsoftware geht.
bei gekaufter STANDARDsoftware gibt es keine lizenzevereinbarungen. mit wem? wie sollte ein kaufgeschäft mit dem händler zu einer lizenzvereinbarung mit dem urheber enthalten?
Der denkfehler ist: eine lizenzvereinbarung geht nicht automatisch mit der kaufsache mit; "verdinglichung" des vertrags nennen das die juristen und die herrschende meinung lehnt das entschieden ab.
kritisch aber: es sei denn man kauft durch download und klickt da die vereinbarung an; aber auch da ist die wirksamkeit bei standardsoftware sehr fraglich.
reine unverschämtheit ist, dass man nach dem kauf der STANDARDsoftware diese nur durch anklicken der (nachträglich einschränkenden) EULA zum laufen bekommt: unwirksam.
solche firmen wie maicro soft mögen das anders sehen. hatte da auch schon schriftwechsel nach einem ibääh-verkauf.
--> im übrigen: das BGH-urteil zur oem-software ist äußerst lehrreich! das kleine 1x1. einfach googeln - und: lesen!!!!!.
Fischersfritzle
Na dazu muss ich mich nach langer Zeit noch mal zu Wort melden!
Ich hoffe Fischersfritzle, dass dir auch die EU Gesetze im Bezug auf das Inverkehr und die Inbetriebnahme von Geräten innerhalb der EU bekannt ist.
Da es sich bei einem Navi u.A. um ein Empfangsgerät handelt, fällt dieses unter die EU Richtlinie 1999/5/EG. Diese muss das Gerät u.A. erfüllen um durch das Konformitätsverfahren zu kommen, ein CE-Zeichen zu erhalten und somit der Betrieb und der Handel mit diesem Gerät in der EU also auch in Deutschland erlaubt ist. Man sollte sich diese Richtlinie 1999/5/EG mal durchlesen, denn dann wüsste man, dass nicht nur die Lizenz fehlt diese Geräte erweitert zu betreiben,sondern darüberhinaus die Konformität dieser Geräte nach einer Modifikation erlischt. Der Hersteller ist verpflichtet im Rahmen der Konformität seiner Geräte genaue Angaben über den bestimmungsmässigen Zweck eines Gerätes zu machen. Im Fall von PNA´s ist es einzig und alleine das, was in der Anleitung steht! Alles andere, was an dem Gerät modifiziert wird, worauf der Hersteller keine Angaben macht, wird hingegen der Herstellervorgaben getätig, was wie gesagt zur Folge hat, dass die Konformität erlischt und der Betrieb dieses Gerätes innerhalb der EU verboten ist.... CE-Zeichen weg!!!!