-
-
Dem würde ich allein schon wegen des Versandkosten-Tricks den Stinkefinger zeigen! Den Rest gibt mir dann aber die Aussage" 20 GB Harddrive". Der 920er hat 4 GB Flashspeicher. Dazu sitzt der Verkäufer in London - da reklamiere mal! Alles sehr merkwürdig, lieber Finger weg.
-
Zitat
Original von MadMike
Dem würde ich allein schon wegen des Versandkosten-Tricks den Stinkefinger zeigen! Den Rest gibt mir dann aber die Aussage" 20 GB Harddrive". Der 920er hat 4 GB Flashspeicher. Dazu sitzt der Verkäufer in London - da reklamiere mal! Alles sehr merkwürdig, lieber Finger weg.^
Der Verkäufer ist als "privat" in den USA gemeldet, hat aber über 12.000 mal verkauft. Die Ware ist in London. Wenn man auf "Andere Artikel ..." klickt erscheinen 414 Angebote.
Ich teile die Meinung von MadMike: Lieber Finger weg.
-
dito -
Tja? "Bauchweh" habe ich auch bei der Sache. Andererseits gab es bei dem Anbieter kaum negative Beurteilungen.
Der Verkäufer ist als "privat" in den USA gemeldet
Upsss .. das habe ich übersehen. Na dann lasse ich das mal lieber sein. Solche Arsch****** "liebe" ich nämlich!

-
Zitat
Original von NAVI-DAU
Andererseits gab es bei dem Anbieter kaum negative Beurteilungen.
210 Neutral- und 32 Negativ-Wertungen in den letzten 12 Monaten würde ich nicht "kaum" nennen. Viele werten neutral, um sich nicht selbst eine Rachebewertung einzufangen. -
-
Wird! Noch gilt die alte Regelung. Und die alten Bewertungen werden auch sicher nicht gelöscht. Also ist immer noch Vorsicht angesagt.
-
Es sind die neuen Regelungen in Kraft.
Es werden z.B. nicht mehr alle positiven Bwertungen (die mehrfachen ein und desselben Partners) angezeigt. Mehrere Bewertungen euines Partners werden jetzt richtig gezählt, und die Gebührenstruktur ist auch in Kraft.
Verkäufer sollen nach dem neuen Verfahren nach wie vor bewerten können, aber nicht mehr negativ, nachdem der Käufer bewertet hat. Nur positiv oder gar nicht! Und das ist auch gut so.
Der Käufer hat mit der Bezahlung sein Soll erfüllt.
-
Zitat
Original von HSVMichi
Es sind die neuen Regelungen in Kraft.Was aber nicht bedeutet, daß die alten Neutral Bewertungen aus der Zeit vor der neuen Regelung gelöscht wurden. Die könnten durchaus auch negativ gemeint sein. Also ich persönlich würde die Finger davon lassen.
-
Zitat
Original von HSVMichi
Verkäufer sollen nach dem neuen Verfahren nach wie vor bewerten können, aber nicht mehr negativ, nachdem der Käufer bewertet hat. Nur positiv oder gar nicht! Und das ist auch gut so.
Was soll daran gut sein? Schon mal selber Verkäufer gewesen?ZitatOriginal von HSVMichi
Der Käufer hat mit der Bezahlung sein Soll erfüllt.
Dem ist nicht so, der Käufer hat mit der Abgabe seiner Bewertung sein Soll erfüllt.
Schließlich hat er für sein Geld Ware erhalten, die er zu bewerten hat!Was soll ich denn, bitte schön als Verkäufer bewerten? Das der Käufer Geld geschickt hat oder vielleicht versucht - vorbei an ebay - die Ware zu erwerben oder versucht eine Bewertung zu erpressen?
mfg megamania
-
ZitatAlles anzeigen
Original von HSVMichi
Es sind die neuen Regelungen in Kraft.Es werden z.B. nicht mehr alle positiven Bwertungen (die mehrfachen ein und desselben Partners) angezeigt. Mehrere Bewertungen euines Partners werden jetzt richtig gezählt, und die Gebührenstruktur ist auch in Kraft.
Verkäufer sollen nach dem neuen Verfahren nach wie vor bewerten können, aber nicht mehr negativ, nachdem der Käufer bewertet hat. Nur positiv oder gar nicht! Und das ist auch gut so.
Der Käufer hat mit der Bezahlung sein Soll erfüllt.
Dem kann ich nur beipflichten.
-
Zitat
Original von megamania
Was soll daran gut sein? Schon mal selber Verkäufer gewesen?Im dreistelligen Bereich.
ZitatOriginal von megamania
Dem ist nicht so, der Käufer hat mit der Abgabe seiner Bewertung sein Soll erfüllt.
Schließlich hat er für sein Geld Ware erhalten, die er zu bewerten hat!
Du hast mich mißverstanden.Wenn der Käufer pünktlich bezahlt, hat er seinen Part des Kaufgeschäfts erfüllt (Bewertungen sind absolut freiwillig!!!).
Und wenn der Käufer mit der Ware oder dem Versand der Ware berechtigterweise unzufrieden ist und sich diese Situation nicht untereinander klären lässt, so ist es das Recht - nein, sogar die Pflicht - des Käufers, den Verkäufer negativ zu bewerten, um andere optisch hervorgehoben zu warnen.
Und wenn Du Dir mal die Bewertungen anschaust (ich mache das regelmäßig bei Händlern, die für meinen nächsten Kauf in Frage kommen) und die Gegenbewertungen, so wirst Du von Händlerseite fast ausschließlich negative Rachebewertungen finden. Käufer zahlt pünktlich und bekommt negative Bewertung!
Ich war schon immer für eine Regelung, dass Verkäufer nach Erhalt des geldes bewerten muss und dann erst der Käufer eine Bewertungsfreigabe bekommt.
Aber so, wie EBay das nun geregelt hat, ist es auch ok.
ZitatOriginal von megamania
Was soll ich denn, bitte schön als Verkäufer bewerten? Das der Käufer Geld geschickt hat oder vielleicht versucht - vorbei an ebay - die Ware zu erwerben oder versucht eine Bewertung zu erpressen?mfg megamania
Diese Aussage verstehst wohl nur Du.

-
Zitat
Original von HSVMichi
Wenn der Käufer pünktlich bezahlt, hat er seinen Part des Kaufgeschäfts erfüllt (Bewertungen sind absolut freiwillig!!!).
Und wenn ich den Artikel verschickt habe, habe ich meinen Part des Kaufvertrags erfüllt. Zug um Zug, so ist die allgemeine Verfahrensweise im Geschäftsleben...ZitatOriginal von HSVMichi
Und wenn Du Dir mal die Bewertungen anschaust (ich mache das regelmäßig bei Händlern, die für meinen nächsten Kauf in Frage kommen) und die Gegenbewertungen, so wirst Du von Händlerseite fast ausschließlich negative Rachebewertungen finden. Käufer zahlt pünktlich und bekommt negative Bewertung!
Oh sehr wohl schaue ich mir Bewertungen von Käufern an, die bei mir bieten - sehr wohl musste ich auch schon Käufer davon ausschließen. Ebend so sehe ich mir die Bewertungen von Verkäufern an, bei denen ich biete.
Natürlich war ja immer der Verkäufer der böse, weil der Käufer kein Geld geschickt oder sonst wo hingeschickt hat. Ich hatte schon Käufer, die nicht mal in der Lage waren 'ne Bankverbindung fehlerfrei abzuschreiben und zu nutzen.ZitatOriginal von HSVMichi
Diese Aussage verstehst wohl nur Du.

Ich sehe, das anscheinend bei Dir noch keiner versucht hat eine Artikel an ebay vorbei zu erwerben. Oder Mails kamen, die Bewertung fordern, wohl bedacht direkt an meine eMail (nachdem bei der Kaufabwicklung meine registrierte Adresse dann zwangsläufig offengelegt war) und nicht über die Kontaktplattform von ebay.ZitatOriginal von rth
Der Verkäufer ist als "privat" in den USA gemeldet, hat aber über 12.000 mal verkauft. Die Ware ist in London. Wenn man auf "Andere Artikel ..." klickt erscheinen 414 Angebote.
Was heißt privat, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Schon auf der Artikelseite steht ganz klar Powerseller. Dieser ebay-Status sollte eigentlich jedem bekannt sein...Aber um was geht's hier eigentlich im Forum, um Navigation oder ebay...
mfg megamania
-
ZitatAlles anzeigen
Original von megamania
Was heißt privat, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Schon auf der Artikelseite steht ganz klar Powerseller. Dieser ebay-Status sollte eigentlich jedem bekannt sein...Aber um was geht's hier eigentlich im Forum, um Navigation oder ebay...
mfg megamania
"Angaben zum Verkäufer
Verkäufer: jean_sale( 12647)
Bewertungen: 99,7 % Positiv
Mitglied: seit 19.06.03 in Vereinigte Staaten von Amerika
Angemeldet als privater Verkäufer "So ist der Verkäufer beschrieben.
@megamania Wieso Dein Beitrag. Die Zahl der Verkaufe, - deshalb Powerseller- hatte ich auch angegeben.
Wesentlich ist für mich nur eine Frage: Würdest Du bei diesem Verkäufer kaufen?
Ich nicht.