Nun scheint es doch passiert zu sein! Der §23 StVo Absatz 1b soll das erste mal angewendet worden sein! Das erste mobile Navigationsgerät mit Radar POI's wurde angeblich beschlagnahmt!
Hier nachzulesen:
www.freepler2.de/brainstormcommunity
Geht es jetzt uns an den Kragen? :§$%