Nun scheint es passiert zu sein!

  • Nun scheint es doch passiert zu sein! Der §23 StVo Absatz 1b soll das erste mal angewendet worden sein! Das erste mobile Navigationsgerät mit Radar POI's wurde angeblich beschlagnahmt!


    Hier nachzulesen:


    www.freepler2.de/brainstormcommunity


    Geht es jetzt uns an den Kragen? :§$%

  • Da hätte ich doch gern ein paar Info's mehr. Dort steht keine Quelle und gar nichts.


    Also ruhig Blut.

  • Geh mal links auf "Kommentar", dann wird dir alles klar.

  • Zitat

    Original von Cleaner
    Da hätte ich doch gern ein paar Info's mehr. Dort steht keine Quelle und gar nichts.


    Ordnungsamt Buxtehude könnte doch die Quelle sein?


    Also ruhig Blut.

  • @ Zero511


    das hatte ich auch gesehen, aber nicht so für voll genommen. Der 1. ist ja erst am Dienstag. ;)


    @Dongsch


    Es sollte einen Zeitungsartikel darstellen und dort müsste eigentlich stehen. "Zeitungsname" + Datum.


    Fazit, ist wohl ein verfrühter Aprilscherz.

  • Außerdem sind die Zuständigkeiten im Verkehr geteilt:


    Ordnungsamt - ruhender Verkehr
    Polizei - fließender Verkehr


    Daraus abgeleitet wäre das OA nicht berechtigt, Geräte jedweder Art einzuziehen. Das hat auch was mit den Hoheitsrechten zu tun.

  • Nicht unbedingt, in CB blitzt das Ordnungsamt auch den fließenden Verkehr.


    Hängt ganz davon ab, die Zustänigkeiten innerhalb der Städte geregelt sind. Mancherorts heissen die OÄ auch "Stadtpolizeibehörde". Ich glaube in FFM heisst es "Stadtpolizei".


  • Grafik gelöscht / flipper500 MOD pnav

    Dann bis später! ;)

    Einmal editiert, zuletzt von flipper500 ()

  • Zitat

    Original von Cleaner
    Nicht unbedingt, in CB blitzt das Ordnungsamt auch den fließenden Verkehr.


    Hängt ganz davon ab, die Zustänigkeiten innerhalb der Städte geregelt sind. Mancherorts heissen die OÄ auch "Stadtpolizeibehörde". Ich glaube in FFM heisst es "Stadtpolizei".


    Blitzen ja, das darf wohl übergeben werden. Andere Hoheitsrechte verbleiben bei der Polizei...

  • Schlichter Blödsinn :D


    Das einzige Buxtehude, das ich kenne, liegt zwischen Hamburg und Stade in Niedersachen. In diesem Bundesland ist gemäß § 8a AGVwGO das angeblich eingeleitete Widerspruchsverfahren (unter vielen anderen auch) in straßenverkehrsrechtlichen Streitigkeiten seit 2005 abgeschafft - so ein dummer Fehler aber auch... :gap


    Gruß


    Eichsi :)

  • Zitat

    Original von Eichsi
    ...
    Das einzige Buxtehude, das ich kenne, liegt zwischen Hamburg und Stade in Niedersachen. ...


    Eichsi :)


    Treffen sich dort nicht Hase und Igel zum gediegensten Wettrennen aller Zeiten?

  • Eigentlich schade, dass es ein Scherzt ist. Wäre mal auf die Rechtssprechung des Gerichtes gespannt gewesen. X(