Saugnapf an Windschutzscheibe soll verboten sein / werden...??

  • Was ist denn eigentlich mit den AB-Vignetten? Zwingen uns die Österreicher damit nicht zu rechtswidrigem Fahren? Und die Feinstaubplakette klebt auch dick auf der Scheibe - da kann ich ja kaum noch die Straße erkennen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert! :D

  • Ich habe vor einiger Zeit bei der Produktion eines ZDF-Beitrags für die Sendung WISO mitgeholfen und wir haben damals auch verschiedene Halterungen in Crashsituationen gestestet. Den Beitrag gibt es hier: http://wstreaming.zdf.de/zdf/v…/070618_crashtest_wis.asx


    Oder falls der Stream nicht auf diesem Wege funktioniert hier:
    http://www.zdf.de/ZDFmediathek mit dem Suchwort "Gefährliche Geschosse"
    (Quelle: ZDF WISO, 18.06.2007)


    Dabei wurde auch eine Navi-Halterung mit Lüfterklemmen getestet mit dem Ergebnis, dass sie samt Lüftergitter nach unten herausgebrochen ist. Das Navi ist dabei "glücklicherweise" nur im Fußraum gelandet.


    Auch wenn es etwas OT geht, aber der Beitrag ist gerade am Ende sehenswert. Vielleicht überlegt sich der ein oder andere, ob er seine Kinder weiterhin bei einer langen Autofahrt DVDs schauen lässt. :D

  • Wieder eine typische Provinzposse aus der Kleinstaaterei-Schweiz, jedes Kantönli mit eigenen Gesetzen.


    Und was ist mit Vignetten? Und mit diesen komischen Dingern, die da immer außen auf der Scheibe herumwedeln?
    Und was sagt die Vorschrift zur Anbringung der Geräte??? Nix.


    Außerdem müßte erst mal bewiesen werden, ob die praktizierte Anbringung das Gesichtsfeld einschränkt... denn im Verkaufskarton war keine andere Möglichkeit: Frage an den Sprecher der Stadtpolizei: Gibt es überhaupt andere???
    (Ihr wißt natürlich mehr als er...)


    Neee, diese Schweizer...


    Grüße
    Fred

    2 Mal editiert, zuletzt von FredT ()

  • Hallo Flipper,


    Diese Artikel waren die genauen Gesetzes Artikel welche in der Schweiz angewandt werden.


    Deshalb hier nochmals der Auszug:


    Diese Regeln gelten nach dem Schweizer Recht .


    Gemäss Strassenverkehrsgesetz CH , bzw. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) ist der Art. 71 Abs. 5 VTS, mit einem Navigationsgerät in Mitten des Sichtfeldes, nicht erfüllt. Ein Verbot in dem Sinne gibt es nicht, sollte ein Navigationsgerät o.ä. jedoch sichtbehindernd an der Frontscheibe montiert sein, kann dies gemäss Art. 90
    Ziff.1 SVG, verzeigt werden.

  • Die Vignette ist am Fahrzeug wie folgt direkt aufzukleben:
    bei Motorwagen auf der Innenseite der Frontscheibe (am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel)
    bei Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil

  • Österreich: wir haben auch sowas :D


    Neu:
    Beim neuen Autobahn-Pickerl gibt es eine Änderung. "Die Vignetten dürfen nur mehr auf die Windschutzscheibe, z.B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, geklebt werden. Die Anbringung auf einer nicht versenkbaren, linken vorderen Seitenscheibe ist laut der neuen Mautordnung nicht mehr gestattet", erklärt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.


    d.h. in weiterer Konsequenz --> Navi hinter Rückspiegel oder am linken Rand wäre erlaubt :D

  • in österreich schränkt mich sogar noch der untere rand vom "pickerl" (entspricht TÜV plakette ;)) in meiner sicht ein, ist ja immerhin ganz in der rechten oberen ecke (in fahrtrichtung) außen an der windschutzscheibe :D

    Einmal editiert, zuletzt von zed00 ()

  • Zitat

    Original von kazan
    ...
    bei Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil


    Das wäre bei mir die Tachoabdeckung (muss man ja von der Klebeseite her lesen können). Ich hätte auch noch unter meiner Sitzbank (MaxiScooter) Platz:wand


    Was machen eigentlich Volvofahrer, wo das Navi aus dem Schacht in der Konsole hochfährt und somit voll im Scheibenbereich liegt? Müssen die das Display dann absägen und ans Armaturenbrett pappen? Oder nur noch nach Anweisungen ohne Display fahren?

  • Zitat

    Original von Dali


    Das wäre bei mir die Tachoabdeckung (muss man ja von der Klebeseite her lesen können). Ich hätte auch noch unter meiner Sitzbank (MaxiScooter) Platz:wand


    Was machen eigentlich Volvofahrer, wo das Navi aus dem Schacht in der Konsole hochfährt und somit voll im Scheibenbereich liegt? Müssen die das Display dann absägen und ans Armaturenbrett pappen? Oder nur noch nach Anweisungen ohne Display fahren?


    Die Vignette sieht man beidseitig.
    Unter der Sitzbank ist es gestatten, wenn man sie leicht abheben kann.


    Gruss kazan

    Einmal editiert, zuletzt von kazan ()

  • Ich hab heute Morgen gemerkt, dass die größte Sichtbehinderung durch die Frontscheibe der Rückspiegel ist!
    Die Regierung muss den Autoherstellern schleunigst klarmachen, dass solche Blicksperren saugefährlich sind und man sie nicht mehr einbauen sollte!

  • Habe mir einen Proclip samt Halterung für mein Navi von der Firma Brodit gekauf.
    Frei Sicht durch die Frontscheibe, das Teil ist bombenfest und sieht obendrein noch klasse aus.
    Soweit mir bekannt ist kann die Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber sogar in Regress nehmen wenn eine Halterung an der Frontscheibe montiert ist und im Falle eines Unfalles nachgewiesen wird wenn die Sicht durch das Navi beeinträchtigt war.
    Habe mich beim Kauf in mehreren Shops umgesehen, habe unter
    www.gps-hagen.de bestellt, weil man da sehen kann was wirklich auf Lager ist, denn mal will ja nicht ewig lange warten.

  • Ehrlich gesagt habe ich noch nie verstanden, wieso diese Saughalterungen überhaupt erlaubt waren/ sind.
    In meinem Navileben hab ich ja nun schon inzwische zigmal eine neue Halterung gebraucht, aber auf die Idee einer Saughalterung bin ich noch nie gekommen.
    Und was diesen blöden Vergleich mit dem Rückspiegel betrifft. Ich glaube nicht, das der Rückspiegel so angebracht ist, das er die Sichtachse auf die Strasse behindert!

    Gruß
    taxus






    "Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben!

  • Also, ich glaube, ich spreche hier für die meisten hier im Forum, wenn ich behaupte, dass du die gewisse Ironie nicht erfasst hast.


    Saughalterung: ich sage nur eins: Mobilität
    Es erlaub ohne viel Tam Tam das Navi in jedem Fahrzeug anzubringen.


    Archie

  • [quote]Original von Archie



    Also was die Mobilität und Flexibilität betreffend Wechsel im Fahrzeug angeht, würde ich die Behauptung aufstellen dass ich mit unserer Halterung sicher schneller bin als manche Saugnapfhalterung. Auch haben wir nur ganz wenige Fahrzeuge welche wir mit underer Halterung nicht ausstatten können.


    Vom optischen sprechen wir ncht einmal....


    grüsse


    Luftungshalterung

    Einmal editiert, zuletzt von Lüftungshalterung ()