Nun, mir persönlich ist die Frontscheibe zu weit weg bzw. zu schräg und deshalb ist das Nüvi bei mir mit dem mitgeliefertem Klebepad auf dem Amaturenbrett. Vorteil: Keine Sichtbeeiträchtigung, da tief unten und näher beim Fahrer. Aber zugegeben, es vibriert etwas mehr als an der Scheibe befestigt - ist allerdings noch im Rahmen.
Allerdings ein Strafe in CH, das kann es echt nicht sein.
-
-
Zitat
Original von macweltbenz
Ich habe den Artikel nicht gesehen. Ich persönlich sehe aber immer wieder Leute, die ihr GPS mitten in der Frontscheibe montiert haben. In einem solchen Fall kann ich eine Busse nachvollziehen. Liegt das Navi aber praktisch auf dem Amaturenbrett oder ist ganz am Fensterrand platziert, kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Strafe angezeigt ist.
Da ich den vorliegenden Fall nicht kenne, ist es unmöglich eine Beurteilung zu machen.Wie ist den ganz allgemein die rechtliche Lage?
Vielleicht kann hier jemand ein Bild von dem vorliegenden Fall reinstellen.
Das Strassenverkehrsrecht sagt dazu folgendes:Der Führer oder die Führerin muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können.
Scheiben, die für die Sicht des Führers oder der Führerin nötig sind, müssen eine klare, verzerrungsfreie Durchsicht gestatten, witterungsfest sein und auch nach längerem Gebrauch mindestens 70 Prozent Licht durchlassen. -
In Californien und Minnesota sind die Saughalterungen an der Windschutzscheibe offensichtlich auch verboten siehe hier.
-
dann müsste ja alle die einen Wimpel, oder ähnliches an der Scheibe , oder gar ein Duftbaum am Spiegel hat, auch gebüsst werden.
Oder den Hersteller verklagen, würde man jetzt in den U.S.A machen.
Die spinnen unsere schweizer Polizisten.
Herzi
-
Zitat
dann müsste ja alle die einen Wimpel, oder ähnliches an der Scheibe , oder gar ein Duftbaum am Spiegel hat, auch gebüsst werden.
Theoretisch ist das so
ZitatDie spinnen unsere schweizer Polizisten.
Praktisch ist das so :gap
-
Also ganz ehrlich ich staune manchmal schon wenn ich sehe wie gewisse ihre Navis mitten in der Frontscheibe montiert haben.... irgendwie logisch das man auf die Idee kommt die Deppen zu büssen....
-
... nur "erwischt" man dann mit einer Verordnung auch die, die ihr Navi außerhalb des Sichtfeldes an der Scheibe montiert haben. So wird halt die Einnahmequelle auf eine breitere Basis gestellt.
Franz
-
Zitat
... nur "erwischt" man dann mit einer Verordnung auch die, die ihr Navi außerhalb des Sichtfeldes an der Scheibe montiert haben.
Ein Navi außerhalb des Sichtfeldes macht auch nur wenig Sinn...
-
Also ich weiss ja nicht wie ihr euch navigieren lässt aber in der regel sind ja die Ansagen des Navis wichtig, wenn ich nach Bildschirm fahren müsste dann müsste ich mich selber Fragen ob es schlau ist das ich Auto fahr...
-
Hallo Forum,
hier der Link zur Sendung über das Verbot.
Grüsse aus der Schweiz
Lüftungsgitterhalterung
-
@Lüftungshalterung
Bitte keine Doppelpostings, Deinen anderen Thread habe ich umweltfreundlich entsorgt.Edit:
Willkommen im Forum!
-
Gibt es das auch mit Untertiteln ?!

Für Nordpreussen ?!
Archie
-
gelöscht / flipper500 MOD pnav
Wenn Gesetze zitiert werden, dann bitte ordentlich mit genauer Paragraphenangabe. -
Ich mag schweizerdeutsch.

Ist der Beitrag powered by Garmin?
-
Zitat
Original von Lüftungshalterung
ist.Ps: also weg damit an die Lüftungsgitter
Schon mal den Test gelesen ich meine er war vom TÜV oder
Dekra,sie haben sich mit den Lüftungsgitterhaltern beschäftigt.Das Ergebniss
war nicht prickelnd. Die reissen aus und werden zu gefährlichen Fluggeräten ,daran befestigte Navis(Gegenstände)
Also ist das auch keine Lösung die sicher ist.
Gruss