Newskommentare: Briten drohen härtere Strafen

  • mord ?
    das finde ich ja schon echt etwas an den haaren herbei...

  • Wie sagte asterix? : "Die spinnen, die Briten"


    Hierzu ein Auszug aus dem StGB:
    § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) lautet:


    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
    (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.


    Hm, da fehlt dann doch ein entscheidendes TBM, um diesen § zu erfüllen.

  • Zitat

    Original von pax']['er
    mord ?
    das finde ich ja schon echt etwas an den haaren herbei...


    Wenn aufgrund der Bedienung das Gerätes und der damit verbundenen Ablenkung jemand getötet wird ist das auch in Deutschland mal mindestens fahrlässige Tötung.
    Mord setzt aber Vorsatz voraus und den erkenne ich hierbei nun wirklich nicht.


    Sascha

    Einmal editiert, zuletzt von SaBo ()

  • Ähem,,, fällt Rauchen am Steuer und Radio bedienen auch darunter?


    (ggf. kann man ja schalten, Scheibenwischer und Blinker betätigen auch noch darunter einordnen...) :rolleyes:




    Grüße
    Fred

  • Selbst Vorsatz reicht noch nicht für Mord.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von FredT
    fällt Rauchen am Steuer und Radio bedienen auch darunter?


    Es gibt Bestrebungen einiger deutscher Bundesländer das Rauchen im Auto generell zu untersagen (d.h. dem Fahrer ist es untersagt, die anderen dürfen ruhig quarzen).


    Sascha

  • im Gegensatz dazu bleibt man straffrei, wenn man zum Zeitpunkt des Überfahrens eines anderen Menschen sturzbesoffen war. Wegen "unzurechnungsfähigkeit". Dementsprechend bleibt jusistisch zu prüfen, ob man eventuell der Bestrafung entgehen kann, wenn man den Navi besoffen bedient...

    Einmal editiert, zuletzt von Laoghaire ()

  • Heisst so viel wie: Ein Schnapsflasche immer im Auto mitführen? Und im Notfall ex runter damit?
    Ich glaube, da wäre es doch besser, erste Hilfe zu leisten.
    Und sein wir uns einmal ehrlich. Das Navi zu bedienen erfordert hohe Konzentration. Wie viel bleibt da noch für den Verkehr übrig?
    Das Bedienen der Navis sollte nur am Stand geschehen. Genauso wie das Telefonieren (auch mit Freisprecheinrichtung)
    Michi

  • Wir sollten uns vor Verallgemeinerungen hüten. Wenn ich am Navi rumfummel mach ich das eher aus dem Augenwinkel, habe den Blick auf der Straße. Wenn ich danebentippe macht der Navi eben Mist, aber der Blick bleibt auf der Straße. Dauert das Einstellen eben etwas länger. Habe mich noch niemals unwohl oder unsicher dabei gefühlt.
    Wenn ich hingegen auf mancher Überlandfahrt Gelegenheit habe, mir so ein paar Spezialisten vor mir während der Fahrt genauer anzuschauen, die ewig am Radio drehen, dabei mit dem Kopf mehr vorm Radio sind als alles andere oder sogar runtergefallenes während der Fahrt AUFHEBEN und dabei kurzzeitig komplett abtauchen, oder manch meist älterer weiblicher Verkehrsteilnehmer trotz geringer Körpergröße einen Oberklassewagen fahrend und dann der putzige Anblick, wie sie UNTER dem Lenkrad durchschaut, ist mir schleierhaft, wie sie einen Fußgänger direkt vorm Auto erkennen wollen.
    Jedenfalls weigere ich mich, in Anbetracht letzterer geschildeter Fälle, jemanden zu verteufeln oder gar zu bestrafen, der während der Fahrt ein Navi bedient.


    Es hat keinen Sinn, jeden Furz zu bestrafen, wenn ein Teil der Autofahrer den Job ohne Sinn und Verstand erledigt. Wer durchs Radio abgelenkt ist, solls halt lassen, und wer damit umgehen kann kanns eben. Es täte unserem rechtssystem sehr gut, wenn es von seinen Bürgern verlangen würde, ein wenig mitzudenken und sich nicht wie unmündige Kinder bevormunden zu lassen.