Stimmt, theoretisch wäre da Präzision möglich, in Praxi sieht es nach meinem Verständnis anders aus*, Bonnie , denn die angesprochenen Nichtlinearitäten beziehen sich nicht auf den Hallgeber , sondern auf das Gesamtsystem (D/A Wandler / Alterung /Fertigungstoleranzen usw. beim Analog Instrument)
Ist aber auch nicht wirklich wichtig , denn in Praxi muß der Hersteller sicherstellen, dass die Tachokorrektur unter sämtlichen Bedingungen wie z.B niedriger Reifenluftdruck, unterschiedliche Umfänge zulässiger Grössen, neue Reifen, abgefahrene Reifen, Reifenherstellungstoleranzen die angezeigte Geschindigkeit über der gefahrenen Geschwindigkeit liegt. Deswegen wird nach oben hin großzügiger ausgelegt und 2km/h Voreilung bei 212 sind Zufall.
Nur mal als Hausnummer : Lt . 75/443/EWG darf ein Tacho bei Fahrzeugen, die nach dem 1.1.1991 zugelassen wurden, maximal 10% plus 4 km/h voreilen. Für ältere Fahrzeuge sind bis zu 7% des Skalenendwertes zulässig. Das schöpft man wohl aus . Bei modernen Fzgen kann man über OBD2 nachkorrigieren, allerdings nur über den gesamten Bereich. Nacheilen hingegen ist imo nicht zulässig.
Das Nachhinken bezog sich auf die Torzeit der GPS Anzeige (Wiederholungsfrequenz. Ist an anderen Stellen im Forum gut beschrieben)
cu,dehlya
*Nachtrag: Ausgenommen sind in meiner Überlegung geeichte Messapparaturen (Analog/Digital) wie z.B. EG- Kontrollgeräte (vulgo Fahrtenschreiber) , die in ihrem Bereich z.T. sehr enge Toleranzen haben müssen, abhängig von gültigen Vorschriften.