Umwelt-Plakette - Klebe-Idee!

  • Vorweg: Ich weiß nicht recht, wo ich diesen Beitrag unterbringen soll, denn eigentlich ist er für all jene interessant, die eine Halterung mit großem Saugnapf an der Windschutzscheibe haben. Vielleicht kann ein Mod entscheiden, wo der Thread hingehört. Danke!


    So, und nun zu einem der zahlreichen Ärgernisse dieser Zeit: der hässlichen, großen, farbigen Umwelt-Plakette, die ab dem 1.1.08 bereits in einigen Städten gebraucht wird, um keine 40 Euro plus 1 Punkt in Flensburg zu riskieren. Wir sind uns wohl alle einig: Etwas kleiner und dezenter wäre nicht schlecht gewesen. Für viele grenzt die Aufklebepflicht an Körperverletzung. Aber man hat ja keine Wahl...


    Nun meine Idee: Wer eine Saugnapf-Halterung sein eigen nennt und links vom Lenkrad platziert hat, sollte die Plakette vielleicht eher unten links an die Frontscheibe kleben. Empfohlen wird zwar rechts, aber in der dazugehörigen Verordnung steht:


    (2) Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.


    Dass man sie auch links aufkleben darf, ist hier nachzulesen; dort heißt es: "Empfohlen wird eine Anbringung gemäß Bild 1 auf der Beifahrerseite. Der Fahrer kann aber innerhalb der vorgenannten Vorgabe auch einen Klebeplatz wie im Bild 3 wählen. Wichtig ist: Die Plakette muss gut zu sehen sein." Dazu hier besagtes Bild 3:


    [Blockierte Grafik: http://www.umwelt-plakette.de/umweltplakette/Bilder/Plakette%20am%20Auto/Musterplakette%20gruen%20links.JPG]


    Der Saugnapf des TT hat bekanntlich einen Durchmesser von 7 cm, die Plakette bringt es auf 8 cm. Passt doch! Meine Idee: Ich bringe den Saugnapf einfach genau über die Plakette an! Dann ist selbige von innen schon mal nicht mehr zu sehen. Die Fläche des Aufklebers besteht aus glattem PVC, sollte also theoretisch haften. Ggf. kann man ja von innen auch noch eine selbstklebende Folie darüber ziehen.


    So gibt es auch keine zusätzliche Sichtbehinderung (siehe Verordnung in der Schweiz), und außerdem dient die Plakette als Schutz für den (meist schwarzen) Saugnapf gegen die pralle Sommersonne. Letzteres praktiziere ich übrigens schon seit einem Jahr: Ich habe mir von außen einen silbernen Aufkleber auf den Bereich geklebt, den der Saugnapf von innen einnimmt, und vermeide so ein Aufheizen des Gummis. Seither haftet die Halterung viel länger, auch bei praller Sonne.


    Na, was haltet ihr davon? Gibt's Bedenken von fachlicher Seite, oder kann ich das so praktizieren?

    Einmal editiert, zuletzt von MadMike ()

  • Nette Idee,


    aber wer deutsche Beamte kennt, kennt auch die Antwort :D.


    Oder willst du dich künftig deswegen öfters von unsicheren Beamten anhalten lassen?

  • Hi,


    gegen MadMike's Vorschlag spricht rechtlich gar nichts.


    Artikel 1 (der Teil in Zuständigkeit der Bundesregierung) § 3 Abs. 2 der 35. BImSchV (vulgo: Feinstaubverordnung) lautet:


    "In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeugs einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört."


    Artikel 2 (der Teil in Zuständigkeit von Verkehrs- und Umweltministerium) präzisiert den Anbringungsort nicht. Damit gilt als allgemeine Regel § 23 Abs. 1 Satz 1 StVO:


    "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."


    Da der VO-Geber nicht wie in § 1 Nr. 4 der 9.AusnahmeVO ("...die kleine Plakette mittig, am oberen Rand der Innenseite der Windschutzscheibe des Zugfahrzeuges anzubringen ist...") den Aufklebeplatz genauer beschrieben hat, und bei der winzigen Fläche der Umweltplakette §§ 40, 22a StVZO (Aufbringen von Folien auf der WSS) von vornherein nicht einschlägig sind, darf der Aufkleber überall dort angebracht werden, wo er die Sicht nicht beeinträchtigt. Das ist genau da, wo sich bisher schon zahlreiche andere Aufkleber tummeln, wie z.B. die alpenländischen Mautvignetten, Anwohnerparkausweise, Parkscheiben, Behindertenausweise, ausländische Versicherungsnachweise, Lichttest - kurz: jeder Aufklebepunkt am Scheibenrand ist erlaubt.


    Eine ganz andere Frage wird sein, ob der Saugnapf gut auf der Plakettenrückseite haftet - vielleicht kann uns MadMike in ein paar Monaten seine Erfahrungen posten.


    Gruß


    Eichsi :)

  • Zitat

    Original von Eichsi
    Eine ganz andere Frage wird sein, ob der Saugnapf gut auf der Plakettenrückseite haftet - vielleicht kann uns MadMike in ein paar Monaten seine Erfahrungen posten.


    Gruß


    Eichsi :)


    Wenn der Saugnapf an Anfang gut haftet und sich dann doch mal lösen sollte, ist mit Sicherheit auch die Plakette hinüber. Diese soll sich ja beim Entfernen zerstören.


    Das wäre dann doch nicht so gut, oder?


    Gruß Heinz

  • Und da ich nachwievor der Meinung bin, daß jedwede Plakette an der Scheibe meinen Sichtbereich beeinträchtigt (wer könnte dagegen etwas sagen???, man möge mir das Gegenteil beweisen...), kommt sie eben nicht an die Frontscheibe... Gleiche Rechte für alle Plaketten, Pickerl, Vignetten, Saugfüße etc.
    Übrigens:Sichtbar ist sie auch andernorts noch immer für jeden.


    Grüße
    Fred

    Einmal editiert, zuletzt von FredT ()

  • Und wohin klebst Du die Wegelagerervignetten für die Autobahnen in den Alpen ?

  • Hinterste Seitenscheibe, denn man wird (manchmal) ohnehin angehalten, weil die Greifer die Plakette unter dem Blendstreifen sowieso nicht sehen konnten...


    Für Verzagte: es bliebe auch noch der schmale Streifen unter dem Rückspiegel, da stört sie auch nicht. Aber wenn da schon x andere dran sind...?


    Grüße
    Fred

  • Zitat

    Original von FredT
    Hinterste Seitenscheibe, denn man wird (manchmal) ohnehin angehalten, weil die Greifer die Plakette unter dem Blendstreifen sowieso nicht sehen konnten...


    Kann teuer werden. ;D

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Hi,


    um das alte Thema noch mal hochzukramen:


    Heute habe ich mir die Feinstaubplakette (Dekra) geholt. Die Rückseite fühlt sich so rauh an wie Schreibpapier. Der Saugnapf hält darauf keine 5 Sekunden, und auch dann, wenn auf der Plakettenrückseite eine Klarsichtfolie (das Zeug, womit Schulbücher etc. umklebt werden) aufgeklebt wird, hält der Sauger kaum 5 Minuten. Um das Experiment auf die Spitze zu treiben, habe ich jetzt mal doppelseitiges Klebeband genommen. Solange ich mich nicht wieder melde, wird es halten (allerdings ohne PDA in der Halterung).... :D


    Bevor Nachfragen kommen: Nein, Baukleber, Silikon, Schmelzkleber oder Montageschaum werde ich nicht ausprobieren ! ;D


    Gruß


    Eichsi :)

  • Wo hast Du denn die Plakette angebracht? ?(


    Mir wurde ausdrücklich gesagt: an der Windschutzscheibe von innen ganz rechts unten. Aber das wäre ja für ein Navi kein so günstiger Haltepunkt. :D

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    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Zitat


    an der Windschutzscheibe von innen ganz rechts unten. Aber das wäre ja für ein Navi kein so günstiger Haltepunkt. :D


    Für mich schon - ich fahre nen Rechtslenker :gap


    Nein, Spaß beiseite, ich hatte oben schon geschrieben, dass es keinen vorgeschriebenen Klebepunkt gibt. Also habe ich die Plakette unten links am Rand geklebt, wo auch der Saugnapf bei meiner Kiste normalerweise sitzt.


    Noch hält er... : drink


    Gruß


    Eichsi :)

  • Zitat

    Original von Eichsi
    [
    Noch hält er... : drink


    Gruß


    Eichsi :)


    Hi,


    mal schauen ob er Morgen auch noch weiter hält. ;)


    Ludwig

  • VORSICHT! Der Schuss mit der Klarsichtfolie oder dem doppelseitigen Klebeband kann nach hinten losgehen!


    Wie in der Verordnung steht, muss die Plakette sich beim Entfernen selbst zerstören. Ist aber ein Kleber oder eine Folie aufgebracht, können die Sollbruchstellen damit fixiert werden und somit der Tatbestand einer versuchten Manipulierung erfüllt werden!


    Bin allerdings nicht sicher wie sich die Plaketten selbst zerstören. Die oben genannte Methode war früher bei Fahrten in die Schweiz recht beliebt, weswegen die Zöllner auch ab und zu mal nach der Plakettenrückseite gesehen haben - und dann freundlich um den Kauf einer neuen Plakette gebeten haben ....
    Wenn sich die Feinstaubplaketten allerdings dadurch zerstören, dass der Kleber/die Farbe an der Scheibe haften bleiben und keine Sollbruchstellen vorhanden sind, hätte sich mein Einwand erledigt. Sorry, hatte bis jetzt keine FS-Plakette in der Hand/auf der Scheibe ...

  • Hallo CinqueNavigator,


    danke für den Hiweis. :)
    Hier noch mal der Text des § 3 der 35. BImSchV:



    1) Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 4 sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster des Anhangs 1 zu verwenden.
    Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe und entsprechende Farbgestaltung.
    Die Farbe der Plakette ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 rot, für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gelb und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün.


    (2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.
    Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.
    Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.




    Abs. 2 Satz 3 wendet sich nach dem Regelungszusammenhang nicht an den Fahrzeughalter, sondern wie die anderen Gebote ausschließlich an die ausgebende Stelle der Plakette (also TÜV/DEKRA). Als Erleichterung für das Abziehen und erneute Aufkleben der Plakette auf einer anderen Windschutzscheibe hätte eine Verstärkung der Rückseite keinen Sinn, denn die Autonummer steht ja auf der Plakette und verhindert, dass sie mit einem anderen Kfz genutzt werden könnte. Bei der nicht gekennzeichneten Wegelagererplakette in den Alpen ist das anders.


    Ich sehe deshalb kein Problem mit einer Verstärkung der Rückseite.


    Noch hält die Konstruktion ... :gap


    Gruß


    Eichsi :)

    Einmal editiert, zuletzt von Eichsi ()