Kann ich die Software und Karten vom neuen Aldi GErät auf meinem PNA470 installieren?

  • Hat da jemand eine Idee, wie das geht?


    Ich habe bereits ein PNA470. Ich würde gerne das neue Aldi-Gerät erwerben für unseren 2. Wagen. Dazu möchte ich aber die Software und Karten des PNA470 aktualisieren. Gibt es dafür eine Möglichkeit? Soweit ich weiss, hat der PNA470 nur 256MB integriert statt 512MB.


    Kann mir da jemand helfen?

  • Das ist lizenzrechtlich aber nicht in Ordnung! Die Software ist mit dem PNA verbundelt und darf - auch wenn es technisch möglich wäre - nicht mehrmals installiert werden.

  • moment mal. ich habe doch beide geräte mitsamt software erworben und bin der eigentümer. wenn ich eine cd kaufe, dann spiele ich diese auch im auto oder im cd-player zu hause ab. aldi hat doch knapp 700 euro bekommen von mir. daher verstehe ich nicht, warum das nicht i.o. gehen sollte?


    zudem hätte ich gerne das neueste kartenmaterial drauf. ich kann mich nicht entsinnen, dass es Q02/07 karten zu kaufen gäbe? aber letztlich kaufe ich es halt im paket mit dem navi und dann geht das für mich i.o.

    Einmal editiert, zuletzt von Dr1ver ()

  • Zitat

    Original von Dr1ver
    moment mal. ich habe doch beide geräte mitsamt software erworben und bin der eigentümer. wenn ich eine cd kaufe, dann spiele ich diese auch im auto oder im cd-player zu hause ab. aldi hat doch knapp 700 euro bekommen von mir. daher verstehe ich nicht, warum das nicht i.o. gehen sollte?


    zudem hätte ich gerne das neueste kartenmaterial drauf. ich kann mich nicht entsinnen, dass es Q02/07 karten zu kaufen gäbe? aber letztlich kaufe ich es halt im paket mit dem navi und dann geht das für mich i.o.



    Ich persönlich denke auch so - aber die Juristen (und auch einige Forumsuser) werden dir gleich erzählen, dass Du pro Bundel nur eine "Einzelplatzlizenz" erworben hast und die Software darf nur auf einem gerät genutzt werden. Manche gehen noch weiter und meinen, das diese Software auch nur auf diesem Gerät, was im Bundle ist, benutzt werden darf.

  • Und hier der genaue Link, Deine, Clinnt, führen mich nämlich zu nix Sinnvollem.

  • Zitat

    Original von Dr1ver
    wenn ich eine cd kaufe, dann spiele ich diese auch im auto oder im cd-player zu hause ab.


    Du hast es schon selbst richtig erkannt.
    oder heißt das Zauberwort, nicht und!
    D.h. wenn du das kpl. Naviprogramm mitsamt Karten auf dem einen Gerät löscht, dann darfst du es auf dem anderen installieren und nutzen.
    Wobei die Problematik der evtl. Kopplung der Software an das mit dieser SW verkaufte Gerät mal außer acht gelassen wurde.

  • Zitat

    Original von Clinnt
    Ich persönlich denke auch so - aber die Juristen (und auch einige Forumsuser) werden dir gleich erzählen, dass Du pro Bundel nur eine "Einzelplatzlizenz" erworben hast und die Software darf nur auf einem gerät genutzt werden. Manche gehen noch weiter und meinen, das diese Software auch nur auf diesem Gerät, was im Bundle ist, benutzt werden darf.



    IANAL, aber solange er immer nur ein Navi im Betrieb (die Software also nie auf beiden Navi's gleichzeitig läuft) verletzt er die "Einzelplatzlizenz" nicht. Bundling ist auch bei PCs ein schwieriges Thema. Ein Problem ist natürlich, dass man die Lizenz ja vorab gar nicht kennt. Steht die irgendwo aussen sichtbar drauf?


    Wie gesagt, schwieriges Thema.

  • Genau sie läuft immer nur auf einem Gerät.


    Und deswegen soll das Zweitfahrzeug upgedatet werden. Ich denke das Thema haben wir schon mehrfach in verschiedenen Foren durch ;D


    Ich verkaufe meine Software und derjenige soll mich anrufen wenn er navigiert und dann schalte ich meins so lange aus :gap


    Ralf hat es oben beantwortet - ich denke zweifelsfrei.


    Gruß
    hellboy

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom :D


    Kein Support über PN oder Mail. Bitte nutzt das Forum, so hat jeder etwas von den Lösungen


    Interessante Links:


    Schnellinstallation für PE 4.0A, PE 3.0
    Einsteigerhilfe PE 4.0

    Einmal editiert, zuletzt von hellboy2503 ()

  • Es ist legal und Du darfst das tun. Du hast eine gültige Lizenz erworben und kannst diese nutzen wie Dir es gefällt. Die Bundelung der Soft- an die Hardware ist nicht zulässig.

  • Zitat

    Original von BillGehts
    Es ist legal und Du darfst das tun. Du hast eine gültige Lizenz erworben und kannst diese nutzen wie Dir es gefällt. Die Bundelung der Soft- an die Hardware ist nicht zulässig.


    Prima.


    Wärst Du so nett und postet mal den Link in dem steht dass dies legal ist.


    Danke : drink


    Gruß
    hellboy

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom :D


    Kein Support über PN oder Mail. Bitte nutzt das Forum, so hat jeder etwas von den Lösungen


    Interessante Links:


    Schnellinstallation für PE 4.0A, PE 3.0
    Einsteigerhilfe PE 4.0

  • ok Leute, ich merke schon. Mit dem Verstand eines 25 jährigen komme ich da nicht weiter. Dann betrachte ich es mit der Nase eines Diplom-Kaufmanns...


    wenn ich im Sinne der Kundenzufriedenheit denke, dann sollte das Navi den Zweck erfüllen, den Käufer gut und problemlos durch die Lande zu bewegen. Da sich nunmal Straßen verändern und Osteuropa mit ca. 20% Abdeckung (z.B. Polen) nicht wirklich gut mit Karten versorgt ist, ist der Reiz groß, immer das neueste zu kaufen, um nicht - wie schon mehrmals passiert - im Niemalsland im osteurop. Raum zu landen.


    Wenn es nun das Angebot neue Karten kaufen zu können nicht gibt, dann muss man eben andere Wege gehen. Auch wenn 350,- EUR nicht gerade wenig sind, sind einige doch bereit das Geld auf den Tisch zu legen, um in den "Genuß" dieser Karten zu kommen. Mit mehr als 700,- EUR Investition kann man doch erwarten, dass man den Nutzen des aktuelleren Gerätes nicht brach liegen lassen "darf". Das ist so wie verschwendete Energie. Aldi hat das Geld. Welcher Nutzer ist nun zufriedener? Derjenige, welcher beide Geräte kauft und nur mit einem (Anmerkung: es sei jetzt dahingestellt, dass das neue Gerät alles besser kann) durch die Lande fahren kann oder derjenige, der den erwähnten Vorteil auf beiden Geräten nutzen kann vielleicht weil er mehrere Autos hat und nicht ständig die Geräte tauschen möchte?


    Lizenzen hin oder her... Das ganze erinnert an die Schildbürger und an ungenutztes Brachland. Zudem tut es keinem weh.


    Und jetzt sollen bitte nicht die Leute posten, denen meine Meinung missfällt, sondern die Leute, die konkret eine Antwort auf die eingans gestellte Frage kennen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Dr1ver ()


  • Wie wäre es mal mit suchen?

  • Zitat

    Original von BillGehts
    Es ist legal und Du darfst das tun. Du hast eine gültige Lizenz erworben und kannst diese nutzen wie Dir es gefällt.


    Richtig!
    Eine, die er beliebig auf einem Gerät nutzen kann.

    Zitat

    Original von BillGehts
    Die Bundelung der Soft- an die Hardware ist nicht zulässig.


    Das ist durchaus möglich.

    Einmal editiert, zuletzt von slk 55 ()

  • Zitat

    Original von BillGehts
    Wie wäre es mal mit suchen?


    Vergeblich. Weil es den aber nicht gibt. :D

    Einmal editiert, zuletzt von slk 55 ()