Geschwindigkeitsprofil für LKW?

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    Original von supertrooper
    Sorry habe nur leichte LKW gemeint (bis 7.5t) das die schwereren langsamer auf der Landstrasse fahren dürfen wusst ich nicht, zumal alle sschwereren die so unterwegs sind auch 80 fahren, so ists mir nie aufgefallen ;) ... somit: Wieder was gelernt :)


    PS: Ich fahre/fuhr bisher nur 7.5t.


    Bei 7,5-Tonnern gilt auch kein 70/70, sondern 80/80. ;)


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    Original von jofry
    LKW- Navigation gibt`s, aber nicht bezahlbar für mich als Privatperson.
    Übrigens laufen LKW´s genau 90 km/h , bergab auch schneller , doch dann wird es für einen deutschen Fahrer recht teuer. Die neueren LKW haben Fahrerkarten und da werden alle Vergehen (glaube um die 100 Tage ) gespeichert.
    Übrigens was viele auch nicht wissen , ein vollbeladener 40- Tonner hat einen kürzeren Bremsweg als ein PKW. Wurde bei einem Test nachgewiesen ! Allso Vorsicht bei einem Stauende !


    Generell kannst du das nicht sagen, kommt drauf an, wie der Begrenzer eingestellt ist und wie der Zustand der Bereifung aussieht (neue Reifen bringen 2-3 km/h mehr als abgefahrene). Mein 40-Tonner regelt bei 80 km/h ab. Ich bin nämlich einer von den bösen Gefahrgutkutschern, die immer den Verkehr aufhalten. ;)


    Aber jetzt genug OT.

    Gruß, Giga

    Einmal editiert, zuletzt von GigaTom ()

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    Original von GigaTom


    Bei 7,5-Tonnern gilt auch kein 70/70, sondern 80/80. ;)


    Das ist richtig :D ich habe nur gemeint ich stelle es auf 70km/h ... habe aber leider vergessen zu erwähnen das ich dies nur tu weil der LKW nie 80km/h im Durchschnitt schafft ... deswegen sind für mich Routen mit 70km/h begrenzter Geschwindigkeit bisher optimaler ausgefallen als wie wenn auf 80 eingestellt ;)

  • Genau das will ich aber nicht, weil ich mal Touren habe, die fast nur aus Autobahn bestehen, und mal hab ich Touren, die fast nur aus Landstr. bestehen. Da ist mir die Abweichung dann zu groß.

    Gruß, Giga

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    Original von GigaTom



    Bei 7,5-Tonnern gilt auch kein 70/70, sondern 80/80. ;)


    außerhalb geschlossener Ortschaften


    für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger
    ---------- 80 km/h,


    für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen
    ---------- 60 km/h


    Das mit den 60 "vergessen" unsere Brummifahrer leider immer...