Automatisches Scanning und Abgleich von Autokennzeichen

  • Zitat

    gehst Du mit Deinem Computer ins Internet, hast Du ein Handy? Dann solltest Du da mehr Angst vor einem "Bewegungsprofil" haben, als wenn ab und an Dein Kennzeichen gescannt wird! Und diese Daten werden auf jeden Fall gespeichert, bald sogar länger!



    Ein Eingriff in die Bürgerrechte relativiert ja nun nicht einen anderen. Im Gegenteil: zusammen betrachtet macht das den Vorgang noch bedenklicher.


    Gegen eine Speicherung der Verbindungsdaten kann man sich übrigens inzwischen recht gut schützen.


    HIER KLICKEN.



    Gruß
    artur



  • Ich gebe Artur recht ! In der letzen Zeit wird seitens des nur noch vermeintlich handelnden Gesetzgebers immer mehr die demokratischen verfassungsgemäßen Richtlinien unseres Grundgesetzes abgebaut. Ein Blitzer, welcher eine Geschwindigkeitsübertretung also eine OWi zum Beweis mit einem Foto registriert, sollte i.S. der Verfassung also unseres GG noch gerechtfertigt sein. Denn dort wird sichergestellt, dass das Foto nur bei einer Übertretung erzeugt wird. Bei einem Scanner, der durchlaufend jdes Fahrzeug registriert, dürften die verfassungsrechtlich abgesicherten Rechte jeder Person unterlaufen sein. Auf Deutsch gesagt, es geht den Staat im Staate einen Scheißdreck an, wo ich mich hinbegebe oder mich aufhalte !


    Unter dem Gesichtspunkt der Strafprozeßordnung könnte allenfalls in einem laufenden Ermittlungsverfahren oder eben bei einem erheblichen Anfangsverdacht einer Straftat ein solches pauschaliertes Scanningverfahren verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, nicht aber als prinzipielles Scannen eines jedermannes zur freien Auswertung.


    Dennoch ist es nicht unbedingt erforderlich hierzu einen eigenen POI herzustellen. Ich glaube aber, es wäre sehr sinnvoll, diese verfassungsfeindlichen Behörden und Gesetzgeber mal richtig ins Schwitzen zu bringen nämlich dadurch, dass jedermann das Recht hat, diese Behörden aufzufordern, eine derartige elktronische Datenspeicherung auf Anforderung hin mitzuteilen persönlich mitzuteilen. Also jedermann sollte unter Fristsetzung von einer Woche und gleichzeitiger Androhung einer Klage die jeweils zuständigen Behörden auffordern, mitzuteilen, welche Daten durch Scannen an einem solchen Standort elektronisch erhoben wurden.
    Die damit hervorgerufene Wirkung dürfte stärker von Bedeutung sein, als nur ein POI. Ein POI interessiert diese neben der Verfassung laufende - und dem DDR-Staat immer ähnlicher werdende - politische Macht ohnehin nicht mehr.


    Gruss


    und einen guten Rutsch ins Jahr 2008 an alle


    Hannes

  • Hallo Hannes,


    herzlich willkommen im Forum!


    Danke für Deine zustimmenden Worte und einen guten Rutsch nachher.


    Gruß
    artur

  • Ich wiederhole mich gerne: wer keinen Dreck am Stecken hat, braucht sich darum keine Gedanken zu machen.


    Was nützt das "Hinzuschalten" von Überwachungsmaßnahmen, wenn das Kind (Terroranschlag) längst in den Brunnen gefallen ist? ?(

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • ...um beim nächsten Mal wenigstens präventiv wirken zu können.


    Schon Mielke sagte seinerzeit: Wir müssen alles wissen, auch wenn es noch nicht passiert ist!


    Grüße
    Fred

  • Zitat

    Original von Oldtimer
    .... er meinte so eine Erfassungsbrücke von TollColekt für die LKW-Maut! :-D)


    Hi, aber vorsicht dabei in ÖSTERREICH !!!


    Bei uns gibt es auch diese ÜberkopfMautdinger.


    Allerdings 2 Arten, eine mit kleinen Quadratischen 25x25cm grossen weiß/grauen Boxen die das Funksignal der Mautboxen in den LKWs aufnehmen und dann gibts die 2te Variante die mit Kameras Infrarotscheinwerfern Laser vermessungsbrücke und Abstandsmesser verbaut sind.
    Da wirds dann interessant.
    Unsere Asfinag (Autobahnbetreiber) und Polizei behauptet zwar das diese 2te brücke nur zur erfassung von LKWs dient, aber wissen kann man nie ;)


    Es ist möglich die Geschwindigkeit beim durchfahren des Messbereiches festzustellen, weiters zwischen 2 messstationen (und die können weit ausseinander liegen) die durchschnittsgeschwindigkeit. liegt diese über 130 kann man mit einer anzeige rechnen (auch nach Deutschland verschickt seit 1.1.2008)
    Auf http://www.oeamtc.at EDIT by loew: Rest der URL w/ Direktlink auf evtl. geschütze Datei entfernt - bitte beachtet die Forenregeln (erforderliche Erklärung wonach Ihr die Rechte an den geposteten / verlinkten Dateien habt) - das Internet ist kein rechtsfreier Raum, in dem Dateien ohne Zustimmung des Rechteinhabers kopiert / verlinkt werden dürfen sieht man zb so eine Anlage. Seit Jänner 08 ist es sogar möglich die gültigkeit der "Autobahn-Vignette" also des Mautpickerls digital und beim durchfahren zu überprüfen. und die Vignetten sind nur ca 7x4 cm gross !!!!
    Gemessen wird über so eine anlage wie oben im URL link beigefügt wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von IngBreitfuss ()

  • Hallo miteinander,


    das Thema bleibt in der Diskussion.


    Der ADAC hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das jetzt fertig gestellt wurde und [URL=http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,531451,00.html]SPIEGEL ONLINE[/URL] bereits vorliegt.


    Offenbar wurde vor allem die Formulierung der jeweiligen Länderbestimmungen auf Verfassungsmäßigkeit überprüft. Dabei stellt das Gutachten teilweise massive Verfassungsverstöße fest.


    Gruß
    artur

    Einmal editiert, zuletzt von artur ()

  • Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. ?(


    Es werden die gescannten Kennzeichen mit der Fahndungsliste abgeglichen - na und? Wenn irgendwo ein Phantom-Foto rum hängt, wird jedes Gesicht von jedem Bürger ebenso "abgeglichen".


    Total lächerlich die Begründung, man könne "im Vorwege nichts tun" - ja, nee, ist klar. Wollen wir den Terroristen doch bitteschön die Möglichkeit geben, sich vorher über die Meßstellen zu informieren.... (*kopfschüttel*)

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Die Scanner sind dazu da, um gesuchte fzg. aus dem Verkehr zu ziehen. Bsp.: Geklemmt oder keine Versicherung.
    "Saubere" Kennzeichen werden nach dem negativen Abfragergebnis sofort gelöscht.
    Ich habe letztens eine Auflistung gesehen, aus welcher hervorgeht, das in D. mehrere Tausend Fahrzeuge rumfharen, die nicht versichert sind. Das sollte sich jeder mal zu Gemüte ziehen.

  • Das ist den "Oberbedenkenträgern" egal.
    Das Geschrei ginge erst dann los wenn sie selbst mal betroffen wären durch die fatale unverschuldete Begegnung mit einem solchen Fahrzeug.



    EDIT:


    Inhalt auf berechtigten Einwand hin geändert.

    Gruß
    taxus






    "Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben!

    Einmal editiert, zuletzt von taxus ()

  • Hallo miteinander,


    also, mit persönlichen Anwürfen sollten wir hier nicht diskutieren.


    Gruß
    artur

  • Zitat

    Original von artur
    Hallo miteinander,


    also, mit persönlichen Anwürfen sollten wir hier nicht diskutieren.


    Gruß
    artur


    Nun gut. Dann "entpersönliche" ich das mal.

    Gruß
    taxus






    "Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben!

  • Zitat

    "Saubere" Kennzeichen werden nach dem negativen Abfragergebnis sofort gelöscht.


    Diesen Unfug sollte man hier nicht mehr verbreiten, nachdem SPIEGEL ONLINE, wie zitiert, aus dem Gutachten entnommen hat, dass in Rheinland-Pfalz die ermittelten Kennzeichendaten zwei Monate lang aufgehoben werden und der Polizei für beliebige Verwendung zur Verfügung stehen.


    Dabei kam die zugrunde liegende Fehlinformation doch aus ministeriellem Munde.


    Was lernen wir daraus? Wenn es um die Freiheit geht - trau keinem der Regierenden.


    Gruß
    artur

  • Wobei mir persönlich das relativ egal wäre, wie lange die Daten aufgehoben würden.
    Musterbeispiel für die verquaste Haltung sog. Datenschützer, ist für mich immer noch der Fall des inzwischen rechtskräftig verurteilten LKW-Fahrers und Prostituiertenmörders.
    Der hatte auf mehreren Raststätten sein Werk vollbracht.
    Als letzten Beweis brauchte man noch die (vorhandenen) Aufzeichnungen aus einer Mautüberwachungsanlage an einer Raststätte vom Tat-Tag.
    Polizei und Staatsanwaltschaft hatten über Monate, auf Grund vorhandener datenrechtlicher Bestimmungen, auch in diesem aktuellen Fall keine Möglichkeit an diese Daten zu kommen.
    Der Täter konnte in dieser Zeit seinem Werk weiter nachgehen.

  • Hallo Bert,


    und was hat das mit der Haltung der sog. Datenschützer zu tun? Haben Datenschützer den Ermittlungsbehörden die dringend benötigten Daten verweigert oder war das TollCollect?


    Und noch eine Frage: sollen die persönlichen Daten von 80 Millionen Bürgern für jeden behördlichen Missgriff offen sein. weil es zehn oder zwanzig solche Verbrecher gibt?


    Ich möchte trotz allem gern mit einem POI vor diesen Machenschaften jenseits unserer Verfassung gewarnt werden.


    Gruß
    artur