Unsinnige Stauumfahrung

  • Hallo,


    ich habe ein MD 96270 mit PE 3 und TMC.
    Gestern Abend war ich auf der A1 von Münster in Richtung Dortmund unterwegs, vor Westhofen hatte sich ein Stau (6-8 km lang) gebildet. Diesen Stau zeigte mein Navi an und berechnete eine Umleitungsstrecke. Die Umleitungsstrecke begann am Kreuz Unna mit dem Hinweis rechts zu fahren in Richtung Kassel. Also bin ich rechts gefahren. Als nächstes kam der Hinweis sich links zu halten in Richtung Köln. Auch das habe ich natürlich gemacht. Und so war ich wieder auf der A1.


    Also Stauumfahrung sieht bei mir anders aus.


    Das Problem mit der Stauumfahrung an einem Kreuz hatte ich schon öfters.


    Kennt sonst noch jemand dieses Problem?

  • Zitat

    Original von Der-Siggi
    Kennt sonst noch jemand dieses Problem?


    Ist bekannt, seit es TMC gibt. :D
    Die Software versucht, jede Strecke, auf der es keinen Stau gibt, in die Umleitung mit einzubeziehen. Dazu gehören eben auch Nebenspuren in Autobahnkreuzen, Tank- und Raststätte. Das ist nicht nur bei GoPal so.
    Daß keine weiträumigere Umfahrung berechnet wurde, liegt vermutlich an dem dafür zu hoch berechneten Zeitaufwand.


    Gruß
    bonnie

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Aber ich finde das sich das Navi eine solche Stauumfahrung sparen könnte! Besser keine Umfahrung als solch ein Mist.


    Wie sieht es denn mit der STVO aus? Ist es nicht verboten einen Stau so zu umfahren?

  • Zitat

    Original von Der-Siggi
    Wie sieht es denn mit der STVO aus? Ist es nicht verboten einen Stau so zu umfahren?


    Korrekt.
    Aber im Kartenmaterial ist ja kein Sperr-Attribut eingetragen, da man ja in anderen Fällen und mit einer anderen Intention diese Strecken befahren darf. Und dein Navi kann nicht wissen, ob du zum Tanken fahren möchtest oder 2 Minuten durch eine Stauumfahrung gewinnen willst.


    Gruß
    bonnie

  • Spekuliermodus an: ich fahre auf eine Raststätte/Parkplatz, weil ich mal für kleine Mädchen muss, doch dann sehe ich, dass es mir äußerlich nicht zusagt (Dreck, Warteschlangen); wer verbietet mir das sofortige Durchfahren? ?(


    Und es kann je nach Stau tatsächlich 5 Minuten bringen :D

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Allerdings :Noch schöner, die Abfahrten mancher Raste die z.T nicht durch Schranke gesperrt sind ;)


    Bevor einer fragt: Ja, das ist auch verboten, wenn da ein roter Kringel mit weißem Hintergrund steht ungeachtet etwaiger Navigationsanweisungen.


    cu,dehlya



    Nachtrag: Unvergessen bleibt in diesem Zusammenhang meine absolute Lieblingsfragestellung:


    Portable NAvi mit Video Player. Wie ist hier die Rechtslage ???

    2 Mal editiert, zuletzt von dehlya ()

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    ich fahre auf eine Raststätte/Parkplatz, weil ich mal für kleine Mädchen muss, doch dann sehe ich, dass es mir äußerlich nicht zusagt (Dreck, Warteschlangen); wer verbietet mir das sofortige Durchfahren?


    Die Damen und Herren in Grün.
    Und die haben schon so ziemlich jede Ausrede gehört.


    Sascha

  • Zitat

    Original von SaBo


    Die Damen und Herren in Grün.
    Und die haben schon so ziemlich jede Ausrede gehört.


    Sascha


    Mag ja sein - aber wo finde ich dieses "Verbot"? ?(


    Bei Google habe ich nur gefunden, dass das Überholen auf Standspuren unzulässig ist - ein Abfahren auf einen Rastplatz und ein anschließendes Auffahren zurück auf die Autobahn ist nirgends erwähnt.

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  • Zitat

    das sofortige Durchfahren?


    Hi Michi,


    genau das ist verboten.


    Sobald Du Dich im Fernglasbereich der überwachenden Beamten befindest, steigst Du kurz aus und wirfst demonstrativ und gut sichtbar ein Taschentuch, eine Zeitung oder den Inhalt Deines Aschenbechers in den Abfall.


    Das kostet Dich zwanzig Sekunden und wird akzeptiert.


    Trip vom Fahrlehrer an meine Enkelin.


    Gruß
    artur

  • Danke artur :)


    Das ist das, was man immer wieder hört.


    Ich aber suche die entsprechende Verordnung ;D

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Ich aber suche die entsprechende Verordnung ;D


    Du verstöß gegen §2 Abs. 1 StVO


    Zitat


    § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge


    (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.


    Der Parkplatz gehört nicht zur Fahrbahn
    Sein Befahren ist demnach ein Verstoß gegen o.g. Paragraphen.
    Aus der Rechtslage ergibt sich aber dass der Benutzer des Parkplatzes nicht wegen verbotenen Rechtsüberholens belangt werden kann, da ein Überholen verlangt dass sich beide Verkehrsteilnehmer auf derselben Fahrbahn befinden.


    Sascha

    Einmal editiert, zuletzt von SaBo ()

  • Das Befahren des Parkplatzes ist ein Verstoß - ja, nee, ist klar :D :D


    Ok, also gibt es anscheinend kein Verbot, den rastplatz zu befahren und ohne Stopp zu verlassen. :)

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  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Ok, also gibt es anscheinend kein Verbot, den rastplatz zu befahren und ohne Stopp zu verlassen. :)


    Doch und zwar genau aus dem von mir beschriebenen Grund.
    Der Parkplatz ist keine Fahrbahn, genausowenig wie eine Tankstelle (Abkürzen beim Rechtsabbiegen vor Ampel) u.ä.
    Darfst Dich aber gerne mal mit einem Verkehrsrichter darüber unterhalten.


    Sascha

  • Zitat

    Original von SaBo


    Der Parkplatz ist keine Fahrbahn, genausowenig wie eine Tankstelle


    Was willst Du damit sagen? ?(


    Du windest Dich von einer Vermutung zur nächsten.


    Klar ist ja wohl, dass ich jede Tankstelle und jeden Rastplatz befahren darf, der für mein Auto zugelassen ist.


    Klar ist auch, dass ich in diesem Moment mit dem fließenden Verkehr auf der Straße/Autobahn nichts mehr zu tun habe.


    Es gibt also auch kein Überholen im eigentlichen Sinne.


    So, und nun zeige mir doch endlich mal den Paragraphen, wo erklärt ist, dass ich auf einem Rastplatz unbedingt anzuhalten habe. :)

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    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Du windest Dich von einer Vermutung zur nächsten.


    Mensch Michi, nun gib's doch auf.
    Frag einen Verkehrsrichter, der wird's Dir erklären.
    Mir glaubst Du ja doch nicht.


    Sascha