Radarwarner bei C510 deluxe?

  • Tach,


    nichts ist mit beweisen. Das ist Krimi im Fernsehen. Selbst so ein Ding im off Zustand auf dem Rücksitz ist verboten.


    Tipp wie schon zuvor erwähnt: SD-Karte!!! Alles andere ist großes Risiko.


    Auch ein Breittreten wie z.B. Wie macht ihr es mit euren Radarwarner ??? bringt andere auf den Gedanken die Navis genauer zu kontrollieren und vielleicht die eine oder andere SD-Karte bei einem Fund auszuprobieren.



    Hamelchen!!!

  • Aber wenn der Gebrauch wirklich verboten ist, verstehe ich nicht so ganz, warum die Geräte trotzdem mit dieser Funktion verkauft werden. Ich war vor zwei Wochen bei Saturn und da hat mir der Verkäufer extra ein Gerät empfohlen, was den "Radarwarner" (also im Grunde POIs der starren Kästen) installiert hat.
    Ich hab noch gefragt, ob das nicht verboten ist, und da meinte er: Dann würden die Hersteller das ja nicht so verkaufen....


    Aber hier ein Beitrag dazu: Link

  • In dem Link wird deine Frage doch gut beantwortet.
    Was soll man mehr dazu sagen.


    cu
    Wawuschl

  • Zitat

    Original von phil2007
    Aber wenn der Gebrauch wirklich verboten ist, verstehe ich nicht so ganz, warum die Geräte trotzdem mit dieser Funktion verkauft werden. Ich war vor zwei Wochen bei Saturn und da hat mir der Verkäufer extra ein Gerät empfohlen, was den "Radarwarner" (also im Grunde POIs der starren Kästen) installiert hat.
    Ich hab noch gefragt, ob das nicht verboten ist, und da meinte er: Dann würden die Hersteller das ja nicht so verkaufen....


    Aber hier ein Beitrag dazu: Link


    Moin zusammen,
    das ist halt DeutscheLand.....
    du darst fast alles kaufen, aber nicht alles einsetzen,
    du darfst gewisse sachen verkaufen, jedoch (in D) nicht ankaufen,
    du darfst einiges und anderes nicht. das ist der Rechtstaat...


    s.o. du darfstes kaufen und besitzen, aber erst im Ausland einsetzten


    usw, usw, usw.... :§$%


    grüße Mike

  • Noch einmal: in D wird ein betriebsbereites Warner vor möglichen Blitzer-Standorten nicht geahndet - es sei denn, er betreibt einen richtigen Warner, der Standorte erkennt; das ist aber ein ganz anderes Thema.


    Also keine Agst vor irgend welchen Kontrollen - es passiert nichts :)

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Eben, würd ich auch meinen. Die Polizei hat schließlich besseres zu tun, als zigtausende Navigeräte genaustens unter die Lupe zu nehmen.

  • Zitat

    Original von phil2007
    Eben, würd ich auch meinen. Die Polizei hat schließlich besseres zu tun, als zigtausende Navigeräte genaustens unter die Lupe zu nehmen.


    Naja, hat weniger etwas mit fehlender Zeit zu tun, sondern hauptsächlich mit fehlender Rechtssicherheit.


    Irgendwo gheiostert hier ein ellenlanger Thread zu diesem Thema rum, da sind entsprechende Aussagen zu finden.

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  • Jetzt muss ich mich doch noch mal wieder melden.


    Ich habe vor vierzehn Tagen einen Bericht im Fernsehen gesehen, und dort wurde ganz klar gesagt, dass Radarwarner im Navi, egal ob aktiv oder was auch immer, VERBOTEN sind! (also genauso wie im Link von phil2007)


    Hierbei ist es sogar unerheblich, ob das Teil überhaupt aktiviert ist, es zählt nur die Tatsache, dass man es benutzen könnte!


    Die Aussage von HSVMichi "es sei denn, er betreibt einen Warner, der Standorte erkennt" hab ich ehrlich gesagt nicht so richtig nachvollziehen können. Was macht denn der Blitzerwarner im Navi anderes? Er erkennt auf der gefahrenen Route einen stationären Blitzer und warnt vor diesem.


    Also, nochmals mein Tip: SD-Karte und gut is!


    Gruß


    mbmalsch


  • Ein Radarwarner "erkennt" Radarstationen, ein POI-Warner zeigt mir Standorte an, wo irgend wann einmal ein Blitzer stand und eventuell immer noch einer stehen könnte.


    Ist auch völlig egal - es gibt eine klare Aussage einer "verantwortlichen" Person, dass derzeit an eine Prüfung nicht gedacht sei wegen diverser rechtlicher Unsicherheiten.


    Hierbei sollten wir es in diesem Thread auch belassen - es gibt dazu bereits einen mehrere (Hundert?) Seiten langen Thread.


    Und jeder soll es so handhaben, wie er es möchte.


    Wer meint, es sei Gefahr in Verzug (Kontrolle) , soll seine Installation platt machen, die anderen fahren halt weiter wie bisher.

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    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Zitat

    Und jeder soll es so handhaben, wie er es möchte.



    Das ist doch eigentlich der Sinn von einem Forum.


    Klar soll es jeder so handhaben, wie er es möchte, aber man holt sich doch hier Tipps und Meinungen zu einem bestimmten Thema.


    Eine "verantwortliche" Person im Norden heißt noch nicht, dass unsere Freunde im Süden das genauso sehen.


    Und manchmal haben Polizisten viiiiiel Zeit.


    Nix für ungut.


    mbmalsch

  • Unser HSV'ler dachte doch an aktive Radarwarner - also elektronische Scanner der Radarsignale der Polizei. Das ist doch klar, dass die verboten sind ...


    Archie

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Noch einmal: in D wird ein betriebsbereites Warner vor möglichen Blitzer-Standorten nicht geahndet - es sei denn, er betreibt einen richtigen Warner, der Standorte erkennt; das ist aber ein ganz anderes Thema.


    Also keine Agst vor irgend welchen Kontrollen - es passiert nichts :)


    Tach,


    na dann komm mal zu mir : drink. Wenn ich viel viel viel Zeit habe ist dein Navi wech. :gap


    Mag sein das du dann im Anschluß dein Navi im Gerichtssaal wiederbekommst, aber ersteinmal ist es wech. Jeder Fall wird zunächst als Einzelfall betrachtet. Deswegen ist deine Pauschale Aussage, es wird nicht geahndet, nicht ganz zutreffend. Ein Richter stellt die Verfahren ein, der andere eben nicht, unabhängigkeit der Richter.


    Aber wenn es gewünscht wird, werde ich mal mit einem Zuständigen Richter darüber sprechen wie deren allgemeine Haltung darüber ist bzw. mit der Behörde, die die Bußgeldbescheide verschickt.


    hamelchen

  • Zitat

    Original von hamelchen
    Aber wenn es gewünscht wird, werde ich mal mit einem Zuständigen Richter darüber sprechen wie deren allgemeine Haltung darüber ist bzw. mit der Behörde, die die Bußgeldbescheide verschickt.


    Aber bitte - wie in Deutschland üblich - alles in 3facher Ausführung und mit den jeweiligen Unterschriften versehen :gap ... ;)


    FINrod

    Einmal editiert, zuletzt von FINrod ()

  • @hamelchen: so weit ich informiert bin, nimmst Du mir gar nichts weg :D :D


    Denn - nach meinen Informationen - wird von einer diesbezüglichen Kontrolle auf Grund von Rechtsunsicherheiten explizit auf Kontrollen verzichtet.


    Wenn Du mir aber einen Fall nennen willst, wo so etwas schon mal vor dem Richter gelandet ist - nur zu! :)


    Hier warten auf genau so eine Meldung eine menge User schon seit Monaten! : drink

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    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Tach,


    natürlich wird auf solche Kontrollen verzichtet, weil es wirklich wichtigeres gibt, als anderen ihr Navi einzuziehen.


    Aber es geht vielmehr um den Einzelfall, falls doch jemand mit sehr sehr viel Zeit das Ding wegnimmt. Da reicht ein schlecht begründeter Verdacht aus. Wird eingezogen zur Kärung des Sachverhaltes und zur Beweissicherung. Wie schon gesagt ein schlecht begründeter Verdacht.


    Wie bereits in einem Link zuvor beschrieben. Ist das Mitführen verboten. das reicht tatsächlich als Begründung um das Navi einzuziehen. Es sei denn, die entsprechenden Behörde erlässt eine Dienstanweisung, dass ein Navi nicht zu den "üblichen" Radarwarnern gehört. So eine Dienstanweisung würde dann z.B beinhalten, dass sich alle zuständigen Behörden einig sind, nicht einzuschreiten und keine Bußgelder zu erlassen.


    Da wäre dann das nächste Problem. So etwas gilt dann in Hamburg aber hinter dem Kreuz Ost sieht das dann vielleicht ganz anders aus.


    Recht ist sehr schwammig. Mal sehen, vielleicht gelingt es mir von Richtern und Bußgeldstelle eine Tendenz zu erfahren. Ob die sich aber so weit aus dem Fenster lehnen werden ????? Kann ich aber nur für HH machen.


    Es wäre mal schön zu lesen ob einem das schon einmal passiert ist, dass die Polizei sein Navi ohne ersichtlichen Grund eingezogen hat und was sich anschließend daraus ergeben hat. Kann ich mir nicht vorstellen, es sein denn, das Navi warnt während einer Kontrolle lautstark "Achtung Geschwindigkeitswarnung". Dann ist der von mir beschriebene Verdacht vorhanden und es kann eingezogen werden.


    hamelchen!!