Mein Nachbar...

  • Was war/ist an meinem Link falsch, außer das bei deinem Link die Karte 46,20 Euro teurer ist?


    Oder funktioniert mein Link nur von meinem Rechner aus?


    Gruß Peter


  • Nein, dein Link funktioniert auch bei mir :)

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Hi,


    probier mal beide Karten aus, dann wirst Du den Unterschied merken! (Außer den Preis) :D


    Ich würde auch die 150-fach Karte kaufen! :]


    (Habe den Fehler leider schon gemacht!) :-D)


    : drink

  • Danke Oldtimer und DJA und obwohl ICH (hallo Michi) meine Brille aufhatte, ist mir nicht aufgefallen, das der Link zur normalen langsamen 4GB Karte führt.


    Hier ein Link für die Karte für unter 50 Euro. Ist auch ein guter Laden.


    http://www.computeronlineshop.…Card-4GB150x-1230382.html


    Gruß Peter

    Einmal editiert, zuletzt von peline ()

  • Zitat

    Original von dehlya
    Moin,Peter
    Funktioniert denn bei Dir die Fähnchentaste für die Navigation, wohl zwingend für den 7000 im Fresh-Updatefall für die Kompatibilitätsliste ?


    cu,dehlya


    Ich habe auch die Software MN6.5 auf den 4410 und bin bis jetzt sehr zufrieden da ich mich nicht mit der Halterung des 7110 rumärgern muss da ich ein Active Cradle für den 4410 habe.


    Aber ich habe genau dasselbe Problem mit der Fähnchentaste. Ich kann zwar damit die Taskleiste aufrufen aber im Navigationsmodus hat die Taste keinerlei Funktion. Normal müsste ich ja wie mit MN6.2 ins Adress Menu kommen.


    Ist das bei euch auch so ? Oder mache ich was falsch ?


    Bitte um Hilfestellung.


    Puettie

    Einmal editiert, zuletzt von Puettie ()

  • Moin,


    Zitat

    Original von Puettie
    Ich habe auch die Software MN6.5 auf den 4410 und bin bis jetzt sehr zufrieden da ich mich nicht mit der Halterung des 7110 rumärgern muss da ich ein Active Cradle für den 4410 habe.


    Leute, eure Probleme mit der Originalhardware in Ehren, aber habt ihr sie noch alle? In aller Öffentlichkeit damit rumprahlen, daß ihr Raubkopien verwendet? Oder glaubt ihr wirklich, euch nimmt den Quatsch mit "vom Nachbarn geliehen" noch jemand ab?!? :rolleyes:


    Und nur nebenbei: Nein, auch für Tests ist diese Software garantiert nicht in der genutzten Art freigegeben!

  • Zitat

    Original von dja
    Moin,



    Leute, eure Probleme mit der Originalhardware in Ehren, aber habt ihr sie noch alle? In aller Öffentlichkeit damit rumprahlen, daß ihr Raubkopien verwendet? Oder glaubt ihr wirklich, euch nimmt den Quatsch mit "vom Nachbarn geliehen" noch jemand ab?!? :rolleyes:


    Und nur nebenbei: Nein, auch für Tests ist diese Software garantiert nicht in der genutzten Art freigegeben!


    Hallo dja,


    ich finde es gut das Du sehr aufmerksam bist und genau aufpasst was man so schreibt.


    Aber Worte wie Raubkopien zu verwenden ohne irgendwelchen Hintergrund zu wissen ist meines Erachtens dreist und geht ja schon in Richtung "Rufschädigung" !!!!


    Ich distanziere mich ganz klar eine Raubkopie zu besitzen !!!!


    Da ich den 7110 besitze (!!!!) und es somit als mein Eigentum bezeichnen kann !!


    Und bevor noch mehr Unklarheiten herrschen den 4410 mit GoPal3 und Active Cradle besitze ich auch.


    MAN, MAN ....irgendwann muss man noch die Originalrechnungen posten um hier etwas schreiben zu dürfen.


    Dass es Momentan seitens Navigon Probleme mit der Halterung gibt , müsste auch Dir bekannt sein (siehe Threads ) . Und solange noch keine vernünftige Lösung gefunden ist (seitens Navigon), werde ich mich auch weiterhin andersweitig behelfen müssen.


    Puettie

    Einmal editiert, zuletzt von Puettie ()


  • Hallo Puettie,


    ein bischen habe ich für dja Verständnis. Was soll das mit der Überschrift "Mein Nachbar", usw.


    Als ich vor ein paar Wochen etwas über MN6.5.0 schrieb kammen sofort PN's mit der Frage ob ich die Software hätte. Zurück schrieb ich "ja". Ob ich sie mal zum Probieren nach soundo transferieren würde. Antwort, "Nein". Ein paar Stunden später von einem der Aspiranten die dreiste Nachricht, er hätte nun 6.5.0.


    Was soll man da denken?


    Wir haben auch den 4410 und den 7110. Mir ist es noch nicht in den Sinn gekommen die Software beider Geräte zu tauschen. Was sollte das bringen? Wahrscheinlich läuft die Software auf dem Gerät am optimalsten für welches sie entwickelt, bzw. vorgesehen wurde.


    Also nicht ärgern, nur wundern,


    Gruß Karl

  • Moin,


    Zitat

    Original von Puettie
    Aber Worte wie Raubkopien zu verwenden ohne irgendwelchen Hintergrund zu wissen ist meines Erachtens dreist und geht ja schon in Richtung "Rufschädigung" !!!!


    Ich distanziere mich ganz klar eine Raubkopie zu besitzen !!!!


    Da ich den 7110 besitze (!!!!) und es somit als mein Eigentum bezeichnen kann !!


    Tut mir leid, daß Du Dich jetzt speziell angesprochen fühlst (ok, war auch als Antwort direkt an Dich gerichtet). Aus Deinem Profil, daß Du erst nach meinem Posting geändert hast, ging leider nicht hervor, daß Du einen 7110 besitzt.


    Eine weitere Diskussion, ob dieser Besitz nun berechtigt, die Software von der Hardware getrennt auf einem anderen Gerät einzusetzen (ich zweifel diese Berechtigung an), gehört zumindest nicht in diesen Thread.


    Wie Karl schon schrieb: Postings wie in diesem Thread und unter der Überschrift "Mein Nachbar..." (es fehlt nur noch ein dickes Augenzwinkern) kommen schon ein wenig komisch rüber, darüber sollte sich jeder, der über seine Erfahrungen schreibt, im Klaren sein. Dies um so mehr, als Links zu illegalen Angeboten der Software schon im Forum gepostet wurden.


    Zitat


    Und bevor noch mehr Unklarheiten herrschen den 4410 mit GoPal3 und Active Cradle besitze ich auch.


    MAN, MAN ....irgendwann muss man noch die Originalrechnungen posten um hier etwas schreiben zu dürfen.


    Nein, muß man sicher nicht. Man sollte aber von vornherein, z.B. durch ein aktuelles Profil, dafür sorgen, daß ein solcher Verdacht gar nicht erst aufkeimen kann.


    In sofern hast Du Dir eine evtl. Rufschädigung ganz alleine selbst zuzuschreiben.


    Zitat


    Dass es Momentan seitens Navigon Probleme mit der Halterung gibt , müsste auch Dir bekannt sein (siehe Threads ) . Und solange noch keine vernünftige Lösung gefunden ist (seitens Navigon), werde ich mich auch weiterhin andersweitig behelfen müssen.


    Puettie


    Ja, nee, is klar. Selbstjustiz ist schon was feines, wenn man sie für sich nutzbringend anwenden kann...


    Das Gerät, daß Du im Bundle mit der Software gekauft hast, hat also einen Mangel (ob das jetzt nur Dein persönliches Bequemlichkeitsproblem ist oder nicht, ist egal, ich habe mich mit dem Halterungsproblem noch nicht weiter beschäftigt). Diesen Mangel kannst Du Deinem Händler gegenüber geltendmachen, der muß nachbessern. Schafft er es nicht, den Mangel abzustellen (je nach AGB drei Versuche), dann kannst Du das Gerät zurückgeben oder einen Preisnachlaß fordern (auch hier: Siehe AGB des Händlers). Du hast aber sicher keinerlei Berechtigung, die Software so zu nutzen, wie Du es gerade machst! Damit sind wir also wieder beim Thema Raubkopie...

  • Zitat

    Original von dja
    ...
    Das Gerät, daß Du im Bundle mit der Software gekauft hast, hat also einen Mangel (ob das jetzt nur Dein persönliches Bequemlichkeitsproblem ist oder nicht, ist egal, ich habe mich mit dem Halterungsproblem noch nicht weiter beschäftigt). Diesen Mangel kannst Du Deinem Händler gegenüber geltendmachen, der muß nachbessern. Schafft er es nicht, den Mangel abzustellen (je nach AGB drei Versuche), dann kannst Du das Gerät zurückgeben oder einen Preisnachlaß fordern (auch hier: Siehe AGB des Händlers). Du hast aber sicher keinerlei Berechtigung, die Software so zu nutzen, wie Du es gerade machst! Damit sind wir also wieder beim Thema Raubkopie...


    Man sollte jetzt nicht päpstlicher werden als der Papst! Nur weil hier jemand seine legal erworbene Software auf einem anderen Gerät nutzt, sollten wir nicht gleich von Raubkopie oder Ähnlichem sprechen. Gleiches würde sonst auch für die hier im Forum stark geposteten Anleitungen zum Betreiben der Navigonsoftware auf z.B. Mediongeräten gelten. Ich meine, dass das Forum auch von solchen "Umbauaktionen" (natürlich mit legal erworbener Software und Gerät) lebt, da man dadurch die Eigenheiten etc. der Software besser kennenlernt.

  • Hallo,
    nach der lizenzrechtlichen Vereinbarung der Bestandteil des Kaufvertages ist, ist die verwendung der Software MN6.5 an die Hardware z.B. des Navigon 7110 gebunden.


    Die Software ist ja nicht frei verkäuflich, bzw. wird von Navigon nicht als
    Software allein angeboten, d.h. die Software darf nicht mit anderer Hardware betrieben werden.


    Für den Fall, dass dies jemand doch tut, macht er sich strafbar oder bzw. schadensersatzpflichtig, das ein Vertagsverstoss vorliegt.


    Ich besitze den Medion 4210 und den Navigon 7110 und habe halt mal ausprobiert, on MN6.5 auch auf dem Medion läuft und das tut sie und sogar besser als auf dem 7110, weil der Medion eine Flash Disk von 384 MB hat, der 7110 nur 64 MB.
    Da ich aber über den Probelauf hinaus die Software nicht auf dem Medion verwende, fühle ich mich subjektiv nicht als Softwarepirat, sondern
    nur neugierbefriedigt, dass die Software läuft und Navigon vielleicht irgendwann die Software auch für andere PNA anbietet.



    Gruß
    Jarni

  • Moin,


    Zitat

    Original von souljacker
    Man sollte jetzt nicht päpstlicher werden als der Papst! Nur weil hier jemand seine legal erworbene Software auf einem anderen Gerät nutzt, sollten wir nicht gleich von Raubkopie oder Ähnlichem sprechen. Gleiches würde sonst auch für die hier im Forum stark geposteten Anleitungen zum Betreiben der Navigonsoftware auf z.B. Mediongeräten gelten. Ich meine, dass das Forum auch von solchen "Umbauaktionen" (natürlich mit legal erworbener Software und Gerät) lebt, da man dadurch die Eigenheiten etc. der Software besser kennenlernt.


    Ich unterscheide da schon zwischen "mal ausprobieren, ob es läuft" und einem dauerhaften Einsatz, weil halt der eine Teil von dem Bundle besser ist und der andere vom zweiten.


    Ich bin da ganz Jarnis Meinung: Es wird kaum jemand was dagegen sagen, wenn ein User die Software des einen Gerätes auf einem zweiten ausprobiert. Unabhängig von der Lizenzlage ist das imho durchaus vertretbar.


    Wenn Puettie seine Geräte in dieser Form nur testet, dann spricht da wenig dagegen, dies sehe ich auch nicht als Raupkopiererei an. Allerdings, um auf diesen speziellen Fall einzugehen, war bisher nicht erkennbar, daß er eine legal erworbene Hard-/Softwarekombination besitzt. Außerdem habe ich seinen Post so verstanden (vielleicht auch verstehen wollen), daß er jetzt künftig MN|6.5 auf dem 4410 dauerhaft nutzen will. Wie Jarni jetzt auch noch mal bestätigte, verstößt er damit gegen die Nutzungsbedingungen. Dies ist aber, zugegeben, ein Problem zwischen ihm und Navigon, was mich und den Rest im Forum eher weniger angeht.


    PS: Päpstlicher als der Papst werde ich kaum sein, sonst dürfte ich auch keine Änderungen an meinem T5000 vornehmen (Skinning, POI-Warner, etc.).


    PPS: Natürlich gilt das bisher gesagte nicht nur für die Entbündelung der Version 6.5. Auch die anderen Versionen dürfen nur dann auf einem anderen PNA eingesetzt werden, wenn sie dafür lizenziert sind, z.B. durch Kauf der Upgradeversion. Allein der Besitz eines T7000 rechtfertigt noch nicht den Einsatz von MN|6.2 auf einem Medion-PNA.


    PPPS: Sorry, ich wollte doch nicht in den rechtlichen Thread rutschen...

  • @dja und @Jarni


    Ihr begebt Euch juristisch auf dünnes Eis, wenn Ihr "einfach so" behauptet, ein Computerprogramm könne lizenzrechtlich "einfach so" an eine bestimmte Hardware gebunden werden.


    Wo habt Ihr diesbzgl. Urteile her?


    Im Gegenteil verweise ich auf BGH-Urteile, wie z.B. das legendäre "MicroSoft-OEM-Urteil" vom 6.7.2000:


    http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=276


    zum Software-Bundling,


    sowie auf dieses weitere BGH-Urteil:


    http://www.aufrecht.de/urteile…ftware-lizenzvertrag.html


    wo es z.B. interssanterweise heißt:


    Zitat


    Denn die von der Beklagten verwendete Klausel, nach der das Programm nur auf einem bestimmten Rechner eingesetzt werden dürfe, sei nach § 9 AGBG unwirksam, weil sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben zumindest partiell unangemessen benachteilige. CPU-Klauseln in urheberrechtlichen Nutzungsverträgen hätten den Sinn, dem Hersteller eine angemessene zusätzliche Vergütung für den Fall zu sichern, daß der Kunde das ihm überlassene Programm auf einem leistungsstärkeren als dem im Vertrag vorgesehenen Rechner einsetze. Dies entspreche dem Grundsatz, daß der Urheber tunlichst an jeder wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke angemessen zu beteiligen sei. Dennoch führe eine solche Klausel zu einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, wenn sie auch dann eingreife, wenn der Nutzer wie im Streitfall die größere Leistungsfähigkeit nicht nutze, sondern den neuen Rechner so einrichte, daß die Software unter vergleichbaren Bedingungen eingesetzt werde. In einem solchen Fall könne die Beklagte sich nicht auf ein Partizipationsinteresse stützen, es verbleibe nur das Kontrollinteresse, das jedoch im Hinblick auf mögliche weniger einschneidende Mittel eine entsprechend weitgehende Regelung im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtfertige. Der Annahme der Unwirksamkeit der CPU-Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im beschriebenen Umfang stehe auch europäisches Recht, namentlich die Richtlinie 91/250/EWG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen, nicht entgegen.


    Dies sind selbstverständlich Einzelfallentscheidungen, dafür aber rechtskräftige.


    Falls Euch gegenteilige Urteile bekannt geworden sind, bitte ich Informationen darüber bekanntzugeben.
    Danke.

  • Hallo Pikacu_



    dann schau mal hier:


    http://www.jurpc.de/rechtspr/20040059.htm



    auch nur ein Einzelfallurteil, d.h. es hängt von der laune des Richters ab, wie er entscheidet.
    Bzw. der Softwarehersteller wird wohl in aller regel am längeren Hebel sitzen.




    Gruß
    Jarni

    Einmal editiert, zuletzt von Jarni ()

  • Moin,



    Ähm, Du verlinkst auf den gleichen Fall, auf den auch Pikacu_ verlinkt...


    Ich bin vor allem der Meinung, daß beide Beispiele, sowohl die CPU-Klausel als auch die OEM-Geschichte nicht wirklich auf den Fall Bundleing von PNA und Navisoftware passen. Dies insbesondere, weil allein der Begriff PNA schon nahelegt, daß es sich um ein spezielles System handelt, das keine andere Funktion enthält. Im Prinzip ist die Software (imho), auch wenn sie technisch auf anderer Hardware laufen mag, als embedded und untrennbar zu betrachten.


    Wie ich schon schrieb: Es ist vor allem ein Unterschied, ob ich eine Upgradeversion gekauft habe oder ein Bundle. Bei der Upgradeversion kann mir der Hersteller zwar einen bestimmten Gerätetyp vorschreiben, dies hat aber nur Auswirkungen auf den Support, d.h. er kann den Support für nicht genannte Variationen ausschließen.


    Daß die Sachlage ein wenig unklar ist, ist mir schon klar. Und ich erwähnte in meinem letzten Posting ja auch:


    Zitat

    Original von dja
    Wie Jarni jetzt auch noch mal bestätigte, verstößt er [Puettie] damit gegen die Nutzungsbedingungen. Dies ist aber, zugegeben, ein Problem zwischen ihm [Puettie] und Navigon, was mich und den Rest im Forum eher weniger angeht.


    Mit anderen Worten: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn Navigon hier mitliest, dann werden sie selbst entscheiden müssen, ob sie evtl. Rechtsbrüche verfolgen.


    Es lag mir auch fern, andere User (insbesondere Puettie) zu verurteilen, auch wenn dies wohl anders rübergekommen ist. Mir ging es eher darum, den Forenrichtlinien zu entsprechen, die ja wohl Illegalitäten untersagen. Und in diesem Thread kommt nun mal langsam der Eindruck auf, daß es um illegale Software geht...