Ich frage mich, was dieses gejammere und aufstellen unsinniger Forderungen mit der Frage des Themenstarters zu tun hat ?
toprak58: wende dich an Ebay, wenn sich der Verkaeufer weiterhin weigert, die Ware zurueckzunehmen.
Ein Anruf bei einem Anwalt waere auch nicht auszuschliesen.
Desweiteren wuerde ich auch Nav'n'Go ueber den Verkaeufer informieren (es wird vermutlich nicht viel passieren, aber eine Mail kostet nichts).