PN3000 Software+Radar

  • Von VDO gibt es noch keine Taschen, ich muss mal die vom Blaupunkt Lucca 5.2 ausprobieren, die könnte passen.
    Steht dann halt Blaupunkt drauf.


    Die 3000 die wir am Lager haben, sind alle sowohl mit der neuen Betriebssoftware wie auch mit den neuen Kartendaten.



    Gruß Thomas
    www.navisys.de

  • hallo


    Für mein pn 3000 benutze ich die Ledertasche vom Becker SN 2006\2012
    die passt super und hat sogar zwei netztaschen für SD Karten und eine Gürtelschnalle


    noch eine frage habe das update für das PN 3000 gemacht war da ein Kartenupdate mit dabei ?



    Gruß olaf

  • Zitat

    Original von TomB
    Hallo,
    also die Ledertasche vom Lucca 5.2 geht. Das 3000 passt rein.


    Gruß Thomas
    www.navisys.de


    das ist die mit magnetverschluss für das 5.2 ne?

  • Zitat

    noch eine frage habe das update für das PN 3000 gemacht war da ein Kartenupdate mit dabei ?


    Hallo olafs, eigentlich sollte das eingespielte Update "nur" den Funktionsumfang des Gerätes (Gerätesoftware) erweitern; siehe hierzu auch die beigefügte Erweiterung der Bedienungsanleitung.


    Wenn Du neue(ere) bzw. aktuellere Kartendaten benötigst, wirst Du wohl auf die neue DVD warten müssen, die sicher in Kürze angeboten werden wird. Wenn ich mich nicht irre, hatte TomB dies in einem Threat bereits erwähnt; Kosten hierfür wohl so um die 70 Euro ?! ?(

  • Hallo,


    ich möchte nochmal auf den Thementitel zuürckkommen. Die PN2050/3000 sind prima Geräte, keine Frage, vom Kauf hält mich momentan nur die Geschichte mit den Raderwarnungen ab.


    Was passiert eigentlich, wenn ich die Europa-Version mit Radarwarnungen z.B. in Frankreich kaufe, die SW kann ich auf deutsch umschalten, habe ich etwas übersehen? Habe ich dann nur französische Radarwarnungen?


    Gruß
    BaluHD

  • Hallo HaluHD,


    ich gehe mal davon aus, dass das das Gleiche in grün ist.


    VDO hat auf der Europaversion die Radarwarnungen für die Länder freigeschaltet, oder auch nur eingefügt, in denen es nicht verboten ist solche Systeme zu verwenden. Ich komme aus Deutschland, und als ich beruflich in den Niederlanden war, haben die Alarm points auch funktioniert.


    Für Deutschland sind Sie abgeschaltet, weil soetwas laut deutschen Gesetz verboten ist, und was würdest Du sagen, wenn die Jungs in Grün Dich mal anhalten, und sagen würden: " Oh, Sie haben ein PN2050 mit Alarm-Points. Dann werden wir das doch gleich mal einsacken, und hier haben Sie auch noch ein Bußgeld."


    Ich glaube dann würdes Du Dich auch wieder ärgern, und Dich über VDO aufregen, wie die nur soetwas machen können.


    Gruß


    Martin


  • das risiko sollte wohl jeder für sich abwägen. ich finde, die anbieter sollten auch für deutschland blitzerdaten anbieten und es dem anwender die anwendung auf eigene gefahr überlassen. die polizei kann nicht einfach so das gerät einziehen, schon gar nicht wenn es aus ist.

  • Siemens-VDO macht das genau so wie die andere Deutsche Hersteller Becker und Blaupunkt: man bietet nichts an das Gesetzwidrig ist 8)

  • nur das anwenden ist strafbar. und was macht falk ;)

  • Ich finde, VDO handelt richtig.


    Damit wird auch den uniformierten Herren am Straßenrand irgdwann klar, dass VDO-Geräte keine Radarwarner sind - und lassen die VDO-User in Frieden ziehen.
    Bei anderen Geräten wird man immer wieder erklären müssen "dass es zwar Geräte mit Radarwarner gibt, aber ICH hab den natürlich nicht drauf"


    lg aus A

  • Ich denke, die gesamte "Geschichte" Radarwarner & POI's die vor sonst. stationären Messanlagen warnen, ließe sich recht konträr diskutieren.


    Ein Produkt anzubieten, welches rein rechtlich gesehen, vollkommen legal ist, so lange man es nicht nutzt, ist sicher recht fragwürdig. Denn wozu kauft man es denn dann ? Nur um es ungenutzt in der Ecke liegen zu haben ? Sicher nicht.
    Von daher ist nachvollziehbar, warum Hersteller sich weigern / schwer tun, diese Dinge für diejenigen Länder anzubieten, in denen es entweder nur in einer gewissen Grauzone benutzt werden darf bzw. überhaupt nicht, da verboten.


    Ich persönlich frage mich viel eher, benötige ich solche Warnungen überhaupt ? Denn wofür benötige ich die Warnung vor einer Messstelle ? Doch nur deswegen, weil ich absichtlich (also mit Vorsatz) zu schnell fahre !
    Muss ich, selbst wenn ich es eilig habe, meinen Menschenverstand außer Acht lassen und rasen ? Nein, sicher nicht; man könnte ja schließlich auch rechtzeitig los fahren. Dies gilt meines Erachtens um so mehr, je dringender ich auf meinen Führerschein angewiesen bin.
    Man kann sicher geteilter Meinung sein was das schnelle Fahren anbelangt. Aber letztlich sind in der Regel (es gibt sicher auch Ausnahmen) die Beschränkungen nicht willkürlich gesetzt.

    Einmal editiert, zuletzt von bjmawe ()