Karten USA / Kanada kostenlos !!!


  • Geht leider nicht :(


    Nachdem auktionator-77 hier im Forum seinen TT-Account mit einer Karte verkaufen wollte hat sich der Forenbetreiber mit nem Mittelsmann von TT in Verbindung gesetzt - TT hat ausdrücklich erklärt, dass Verkäufe von TT nicht erlaubt sind, da man nur ein Nutzungsrecht an der SW erwirbt und kein Eigentum. In wieweit das ganze mit dt. Recht vereinbar ist steht noch aus.


    Bis dahin darf hier im Forum leider keine TT-Software angeboten werden - sorry, ist leider so. :(


    cu Peter

  • Komisch, da wieder spricht sich TT ja selbst:



    Quelle


    Franz

    Einmal editiert, zuletzt von Franz Jaeger ()

  • Servus Franz,


    dies steht im Widerspruch zu der EULA:


    1) LIZENZEINRÄUMUNG: Dieser EULA räumt Ihnen das Recht (,,Lizenz") ein, die Software zu nutzen, vorausgesetzt
    dass die Software zur gleichen Zeit auf nur einem einzigen Computer oder einer Hardwarekomponente installiert ist
    und vorausgesetzt dass die Software wird nur mit einem (1) Navigationssystem kombiniert ist. Diese Lizenz ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar...


    und


    2) URHEBERRECHT: .... Sie erhalten lediglich das Eigentum an dem verkörperten Datenträger und erwerben nicht das Eigentum an der Software.


    Quelle


    Der Datenträger gehört Dir, die SW aber nicht :D


    Im Mod-Board haben wir den genauen Wortlaut den der TT-Kontaktmann gesagt hat und daraufhin ist Tobias zu dem Schluss gekommen, dass bis auf weiteres der Verkauf von TT-SW im Board verboten ist.


    cu Peter

  • Ich sagte ja:


    Zitat

    Original von Franz Jaeger
    Komisch, da wieder spricht sich TT ja selbst:


    Franz

  • Würde da wirklich gerne mal wissen ob TomTom mit dem Verbot der Weitergabe der Kartennutzungsrechte (wie die es nennen) nicht gegen dt. Recht verstossen .... :]


    Ich gehe als Laie davon aus das Software wiederverkäuflich ist und es auch in diesem Fall keine Nutzungsrechte seien können da ich ja diese Software nicht online nutze und sozusagen ja die Sache ansich besitze (die Dateien,etc....).


    Aber naja dt. Recht war noch nie verständlich ... bin ja mal gespannt ob sich damit einer auskennt (....ist jemand hier ein Anwalt für Computerrecht ;) )



    PS:
    Gedankenanregung: Was ist denn wenn ich den TTOne2 als 'Ganzes' verkaufe ?( gehört dann etwa die USA Karte dazu oder nicht? ....

    2 Mal editiert, zuletzt von supertrooper ()

  • Zitat

    Original von supertrooper
    Ich gehe als Laie davon aus das Software wiederverkäuflich ist und es auch in diesem Fall keine Nutzungsrechte seien können da ich ja diese Software nicht online nutze und sozusagen ja die Sache ansich besitze (die Dateien,etc....).


    Dummheit schützt vor Strafe nicht ;) Auch als Laie musst Du die Lizenzvereinbarungen einhalten - nur welche ist richtig ?(
    Allerdings ist auch kein Fall bekannt, dass TT gegen jemanden vorgegangen ist, weil er die SW verkauft hat. Bei eBay werden ab und an Angebote von TT gelöscht.


    @franz:
    Deine Version der EULA ist imo ne neuere als meine, von daher sollte also die von Dir veröffentlichte Version Gültigkeit haben, vor allem bei Online-Einkäufen. Die Aussage von TT ist vom 24.5.


    cu Peter

  • Zitat

    Original von supertrooper
    Ich gehe als Laie davon aus das Software wiederverkäuflich ist und es auch in diesem Fall keine Nutzungsrechte seien können da ich ja diese Software nicht online nutze und sozusagen ja die Sache ansich besitze (die Dateien,etc....).


    Was hast du denn für eine Interpretation? Was hat denn eine online-Nutzung damit zu tun? Punkt 1 der Eula: "Die Lizenz ist nicht übertragbar." In Punkt 2: "Sie erhalten lediglich das Eigentumsrecht am Datenträger, nicht an der Software."


    Zitat

    Original von supertrooper
    Aber naja dt. Recht war noch nie verständlich ... bin ja mal gespannt ob sich damit einer auskennt (....ist jemand hier ein Anwalt für Computerrecht ;) )


    Wer sagt denn überhaupt, dass deutsches Recht gilt? In den Eula unter 12. und 13. steht, dass nur die englischsprachige Version Gültigkeit hat und dass das niederländische (!) Recht gilt, Gerichtsstand ist Amsterdam.


    Achim

    2 Mal editiert, zuletzt von Achim ()

  • Hallo,
    in der ct Ausgabe 8/2007 steht ein weitreichender Beitrag zu diesem Problem unter dem Thema : "Zankapfel Gebrauchtsoftware" Seite 152. Wer dieses Heft zur Hand hat möchte dort einmal nachlesen. Im Abschluß kann ich dem Bericht entnehmen, daß jede auf einem Datenträger (CDD/DVD/SD) erworbene Software legal hier in D wiederverkauft werden darf. Dieser Verkauf schließt natürlich die weitere Nutzung der SW durch den Vorbesitzer aus.
    Bei einer per Download erworbenen Software sieht die Angelegenheit leider nicht so klar aus.
    Übrigends ist es vollkommen gleichgültig was ein Unternehmen in ihrer "Eula" festlegt. Das mußte auch Microsoft lernen. Bindend ist immer noch deutsches Recht.
    Zudem so denke ich, täte TT ein wenig mehr Konkurenz hier in Europa gut und wir kämen dann auch einmal in den Genuß kostenlos ein Kartenupdate wie in den USA/Kanada beziehen zu können.
    Aber das ist meine ganz persönliche Meinug.


    Gruß


    Jürgen

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen07 ()

  • Zitat

    Original von Jürgen07
    Bindend ist immer noch deutsches Recht.


    Das ist definitiv nicht so, denn du stimmst mit dem Kauf der TT-Eula zu!


    Das ist im Geschäftsleben zwischen Partnern aus verschiedenen Ländern immer so.


    Achim


  • ich möchte aus urheberrrechtlichen Gründen hier keine Originalzitate aus der Ct posten. Bitte falls vorhanden nachlesen. Deine Aussage dazu ist jedenfalls definitiv falsch !


    Jürgen

  • Du kannst und darfst es ja mit Deinen Worten umschreiben.

  • Zitat

    Original von flipper500
    Du kannst und darfst es ja mit Deinen Worten umschreiben.


    Dort steht sinngemäß :
    Die Frage der Verbindlichkeit u. rechtlichen Bedeutung von Eulas stellt ein
    weites Feld dar. Bei Bezug von Standart SW eines Händlers entfallen diese, insofern sie nicht mit in den Kaufvertrag eingebunden wurden. Ob ein Weiterverkauf einer auf Datenträger gelieferten SW in der Eula als zulässig oder
    nicht zulässig bezeichnet wird, ist nicht entscheidend ob dieses auch rechtllich konform ist. Es geht vielmehr um grunds. urheberrechtliche Richtlinien und die stehen dem Wiederverkauf auf Datenträgern erhaltenen SW Pakete nicht entgegen.


    Gruß


    Jürgen

  • Hallo, habe mal ein ähnliches Problem mit einer Downloadkarte gehabt.
    Einige werden sich daran noch erinnern.
    [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/more/bigs/e058.gif]


    Habe soeben den Support bezüglich den Verkauf von Onlinekarten angeschrieben.


    Als Anlage habe ich mich auf die von Franz gezeigten


    [Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Verkäufe
    von
    TomTom International B.V.
    Rembrandtplein 35, 1017 CT Amsterdam, Niederlande
    (TomTom)]


    bezogen. Warte nun auf Antwort. Vielleicht fällt diese mal klarer und eindeutig zum Thema aus.

    2 Mal editiert, zuletzt von auktionator-77 ()

  • Zitat

    Original von Jürgen07
    Bei Bezug von Standart SW eines Händlers entfallen diese, insofern sie nicht mit in den Kaufvertrag eingebunden wurden.


    [...] Es geht vielmehr um grunds. urheberrechtliche Richtlinien und die stehen dem Wiederverkauf auf Datenträgern erhaltenen SW Pakete nicht entgegen.


    1. wird beim Onlinekauf die Eula in den Kaufvertrag eingebunden (man stimmt beim Kauf zu).


    und


    2. betrifft das eben nicht Software auf Datenträgern sonder Software, die im Download gekauft wurde.


    Franz


  • Hallo Franz,


    ich habe so denke ich, immer deutlich von gekaufter SW auf Datenträgern
    gesprochen. Auf die besondere Problematik bei Download SW habe ich ebenfalls hingewiesen.


    Gruß


    Jürgen