Klar, ein Glas kann halbleer oder halbvoll sein
meins ist halbvoll ![]()
Braucht Ihr Popcorn ?
Klar, ein Glas kann halbleer oder halbvoll sein
meins ist halbvoll ![]()
Braucht Ihr Popcorn ?
ZitatOriginal von Bogi100
...
meins ist halbvoll
...
Das macht die gute Bewirtung. ![]()
ZitatOriginal von luka1
Im Endeffekt heisst das also, man hat 6 Monate und nicht mehr, es sei denn, es gäbe eine Herstellergarantie
Nö - das heißt es gibt eine 2jährige Gewährleistung mit einer Beweislastumkehr nach 6 Moanten. Alles andere ist Interpretation.
Popcorn? Um diese Zeit? *schüttel* Da lehne ich dankend ab ![]()
Na dann viel Glück, nach 6 Monaten und einem Tag wirst Du bei einer defekten (Mini)SD-Karte jedenfalls kaum Chancen haben, Deine theoretischen Gewährleistungsansprüche bei Deinem Händler einzuklagen. Der Nachweis, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war, wird dir kaum gelingen (besonders, wenn die Speicherkarte schon einmal funktioniert hat).
Wenn er nett ist, wird er das dann aus Kulanzgründen machen, müssen müßte er das aber nicht!
Und ich bin auch nett und halte mich jetzt raus!
[SIZE=7](Na, wer zeigt mit den Daumen?).[/SIZE]
ZitatOriginal von luka1
Na dann viel Glück, nach 6 Monaten und einem Tag wirst Du bei einer defekten (Mini)SD-Karte jedenfalls kaum Chancen haben, Deine theoretischen Gewährleistungsansprüche bei Deinem Händler einzuklagen. Der Nachweis, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war, wird dir kaum gelingen (besonders, wenn die Speicherkarte schon einmal funktioniert hat).
Wenn er nett ist, wird er das dann aus Kulanzgründen machen, müssen müßte er das aber nicht!
Und ich bin auch nett und halte mich jetzt raus!
[SIZE=7](Na, wer zeigt mit den Daumen?).[/SIZE]
Heute kostet 1GB MiniSD ca. 15 , und eine 2GB MiniSD ca.18 . In 6 Monaten vieleich die hälfte , deswegen würde ich mir deswegen keine krosses Kopf zerbrechen machen ?(.
@Colon
Das Problem sind doch nicht die Kosten einer neuen SD-Karte. Viel schwerwiegender ist der Umstand, dass iGO auf dieser neuen SD-Karte nicht läuft, und damit die gesamte Software unbrauchbar ist.
TheStarGate
ZitatOriginal von luka1
Das steht doch eigentlich alles im Gesetz, man findet auch sehr viele Fundstellen im Netz, die es sogar dem Nichtjuristen (ich bin kein Jurist) ermöglichen, diesen Sachverhalt zu verstehen.
Bei der Gewährleistungsregelung nach deutschem Recht gibt es leider eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten, für den Kunden heisst das, er muß nachweisen, dass der Fehler schon von Anfang an vorhanden war, und welcher normale Kunde kann das in der Regel nachweisen?
Im Endeffekt heisst das also, man hat 6 Monate und nicht mehr, es sei denn, es gäbe eine Herstellergarantie
Frag mal einige VW-Kunden, die können da was zu erzählen. Dort gabe es nämlich , wie auch bei anderen PKW-Herstellern, vor einiger Zeit keine Garantie mehr sondern nur noch die Gewährleistung. Bei den Beträgen die bei Reparaturen zusammen kommen ist das dann schon interessant. Nach 6 Monaten konnten die sich dann die Karten legen. Aber da auch die Autohersteller nicht am lfd. Meter in der Presse negativ dastehen wollten hat man das nach relativ kurzer Zeit wieder geräuschlos zurückgenommen.
TB59067
Hallo Jungs und Mädels
kommt doch wieder auf den Teppich
Fakt ist doch, dass es in unserem Forum niemand geben dürfte, der einen Vertrag mit NaVnGo über den Kauf einer iGO-Lizenz hat
und ich unterstelle mal, dass sich 99% der User vor dem Kauf auch keine Gedanken über Garantie/Gewährleistung gemacht haben
denn zur Kaufentscheidung gehört nicht nur ein günstiger Preis, sondern auch eine schriftliche Erklärung, in welchem Umfang die gesetzliche Gewährleistung durch eine Garantie des Verkäufers ergänzt wird
eine in diesem Thread angeführte "Herstellergarantie" ist insoferne für A&F, als - wie oben bereits ausgeführt - niemand ein Vertragsverhältnis mit den Hersteller hat
diese "Herstellergarantie" ist nichts anderes als eine Marketingzusage,
allerdings verpflichen die Hersteller auch ihre Wiederverkäufer, diese Marketingzusage auch einzuhalten
genau deshalb gibt NavNGo auch keine Fristen an, da diese von Land zu Land und im Falle der Verkäufergarantie auch innerhalb eines Landes von Verkäufer zu Verkäufer unterschidlich sein können
auch ist es in Deutschland nicht unüblich, sich andere Fristen/Deckungsbereiche für die erweiterte Verkäufer-Garantie auszuhandeln
was bleibt uns nun als Fazit:
Der Verkäufer ist in der Pflicht gegenüber dem Käufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht und ggf vertraglich vereinbarten zusätzlichen Garantiebestimmungen
sonst niemand - vor allem nicht der Hersteller
Mädels und Jungs
mein Postfach geht über - mit lauter Beschwerden über diesen Thread
da alels Wichtige gesagt ist, schliesse ich hier mal