lol ja um was ging es noch hehehe
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@Autopilot
ZitatMag mir wer in wenigen/einfachen Worten erläutern, wie es aussieht, wenn die Karte außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung (und von mir aus auch noch nach Ablauf einer möglichen Herstellergarantie) kaputt geht?
Tja und genau die Frage wird dir nur Navngo beantworten können, und die halten sich leider prima raus...
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Zitat
Original von Autopilot
Wo hier sowieso schon kreuz und quer diskutiert wird:Mag mir wer in wenigen/einfachen Worten erläutern, wie es aussieht, wenn die Karte außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung (und von mir aus auch noch nach Ablauf einer möglichen Herstellergarantie) kaputt geht?
Bei Hardware ist man es ja (leider) inzwischen gewohnt, dass man diese dann nur noch entsorgen kann, aber bei Software mag mir der Gedanke nun wirklich nicht zusagen. Zumal hier der Umstand, dass der Defekt der Speicherkarte die Software unbrauchbar macht, vom Hersteller vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Gegenfrage: "Wie lange fährst Du im Schnitt mit einer Navisoftware - länger als zwei Jahre?
Es gibt hier Leute, die erregen sich weil ein Kreisverkehr aus III/2006 nicht in ihrem Kartenmaterial verzeichnet ist...
...wie wird das dann bei vier Jahre altem Material.
Irgendwie dreht sich das hier doch alles im Kreis, letztlich darf doch noch jeder für sich entscheiden was er wann bei wem kauft.
Die Konsequenzen daraus darf er dann auch selber tragen...
...oder bist Du ein Freund von Sammelklagen, dann gründe ein Forum, Zulauf erhällst Du sicher genügend. ;D
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[Spekulation AN]
ich denke mal so du hast garantie auf ein produkt welches igo heisst wenn die garantie vorbei ist hast du ganz einfach pech, finde ich zwar auch nicht super ist aber denke ich so.
jedoch wer fahrt nach 2 Jahre noch mit nem navi
[Spekulation AUS]mfg cHarOn
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Zitat
Original von luka1
Tja und genau die Frage wird dir nur Navngo beantworten können, und die halten sich leider prima raus...Leute, das ist doch wirklich einfach:
Nav N Go --> Hersteller
Firma X --> Distributor (bezieht bei Nav N Go)
Firma Y --> Händler (bezieht bei Firma X)
Kunde --> kauft bei Firma YSD-Karte wird im Rahmen der Garantie kaputt.
Kunde muss zu Firma Y gehen, der hat die Verpflichtung innerhalb der Garantie die Garantie auszutauschen.
Firma Y geht zu Firma X und bekommt dort ebenfalls den Austausch der Karte.
Firma X gibt die kaputte Karte dem Hersteller und erhält eine neue im Austausch.
(Nav N Go geht dann wahrscheinlich noch zum Hersteller der Speicherkarten und klopft dem eine auf den Deckel
- und kriegt sicher Ersatz dafür)Wenn die Garantie vorbei ist (zwar ist iGO eine Software, die aber auf einer Hardware geliefert wird), dann wirds eher lustig. Nach meinem Dafürhalten haste da genauso Pech wie die Leute, die ein Programm auf CD geliefert bekommen und nach 3 Jahren ist die CD im Eimer. Da kann man nur mehr was über Kulanz erreichen. Aber wie schon mehrfach spekuliert: wer fährt denn mit dem gleichen Navi mehr als 2 Jahre?

Und es ist vollkommen verständlich, dass Nav N Go sich da raus hält, weil sie der falsche Ansprechpartner sind. Ich schreib doch auch keine Mail zu Microsoft in Redmond, wenn meine XBox den Geist aufgibt

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Zitat
Gegenfrage: "Wie lange fährst Du im Schnitt mit einer Navisoftware - länger als zwei Jahre?
Aber Roger, wo kommen denn jetzt die 2 Jahre her, oder muß ich etwa auch Dir noch den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erklären?

(Bei Gewährleistung wären wir dann schnell bei 6 Monaten, und ich denke, jeder wirst mind. 6 Monate mit seiner Navi-SW fahren wollen, nicht wahr?)
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der XBox vergleich ist schlecht lol
weil du wendest dich zb. in Österreich an Microsoft Österreich wenn zb dein Wlan stick defekt ist und bekommst von Microsoft den tausch 
Ein Freund von mir hat das so gemacht.ansonsten stimme ich zu 100% zu wie gesagt gewisse Leute versuchen einfach alles um die wahre gegebenheit herumzureden.
mfg cHarOn
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Zitat
Original von luka1
Aber Roger, wo kommen denn jetzt die 2 Jahre her, oder muß ich etwa auch Dir noch den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erklären?

(Bei Gewährleistung wären wir dann schnell bei 6 Monaten, und ich denke, jeder wirst mind. 6 Monate mit seiner Navi-SW fahren wollen, nicht wahr?)
Vielleicht solltest Du Dich erst informieren, damit Du weißt, wovon Du sprichst

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@Luka:
und nocheinmal zu dir es kommt darauf an wo du kaufst wenn dir dein händler 1 Jahr garantie gibt dann hast du nur ein jahr garantie bei 2 hast du zwei und wenn er 10 jahre gibt dann hast halt 10!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
und hör endlich mal auf mit der Gewährleistung!!!!!! -
Zitat
Original von cHarOn
der XBox vergleich ist schlecht lol
weil du wendest dich zb. in Österreich an Microsoft Österreich wenn zb dein Wlan stick defekt ist und bekommst von Microsoft den tausch 
Ein Freund von mir hat das so gemacht.ansonsten stimme ich zu 100% zu wie gesagt gewisse Leute versuchen einfach alles um die wahre gegebenheit herumzureden.
mfg cHarOn
Na OK, dann nehm ich halt den Wii statt der XBox und statt Microsoft Redmond dann Nintendo irgendwo in Asien

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Zitat
Kunde muss zu Firma Y gehen, der hat die Verpflichtung innerhalb der Garantie die Garantie auszutauschen.
Pardon, jetzt mischen wir leider einige gesetzliche Regelungen, in Deutschland ist dem aber leider nicht so, die Firma hat keine Garantieverpflichtungen dem Kunden gegenüber, es sei denn, die Firma hat freiwillig (zu eigenen nicht gesetzlich geregelten Konditionen) welche festgelegt.
In D gilt nach BGB die Gewährleistungsverpflichtung des Händlers dem Kunden gegenüber (und auch hier gibt es noch Unterschiede, je nach dem ob Privat oder Firmenkunde). -
Zitat
Vielleicht solltest Du Dich erst informieren, damit Du weißt, wovon Du sprichst
Nun ich lasse mich gerne aufklären, wenn also Navngo irgendwo etwas von 2 Jahren geschrieben hat, dann dürft ihr gerne den Teerkübel über mich schütten (aber bitte ohne Federn!).
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Das mit den "2 Jahren" dürfte von der aktuell in Deutschland gültigen Regelung zur gesetzlichen Gewährleistung kommen. Die beträgt schließlich 2 Jahre.
@CPPC_Salzburg: Eine CD kann man ja ggf. noch kopiere (Die Speicherkarte zwar auch, aber wenn sie futsch ist hat man von der Kopie nur sehr sehr wenig).
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Zitat
Original von Autopilot
Das mit den "2 Jahren" dürfte von der aktuell in Deutschland gültigen Regelung zur gesetzlichen Gewährleistung kommen. Die beträgt schließlich 2 Jahre.
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Das steht doch eigentlich alles im Gesetz, man findet auch sehr viele Fundstellen im Netz, die es sogar dem Nichtjuristen (ich bin kein Jurist) ermöglichen, diesen Sachverhalt zu verstehen.
Bei der Gewährleistungsregelung nach deutschem Recht gibt es leider eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten, für den Kunden heisst das, er muß nachweisen, dass der Fehler schon von Anfang an vorhanden war, und welcher normale Kunde kann das in der Regel nachweisen?
Im Endeffekt heisst das also, man hat 6 Monate und nicht mehr, es sei denn, es gäbe eine Herstellergarantie