Verkaufsstop für Navis in der Schweiz

  • Zitat

    Original von h_smart


    Ich meinte die Mautpflicht auf sehr kurzen Autobahnstücken, die sich nur mit riesen Umwegen umfahren lassen. Also das Stück vom Pfändertunnel bis zur nächsten Abfahrt. Solche Ecken gibt es noch ein paar mehr.


    Gruß
    H.-J.


    verstehe ich nicht,
    du kannst doch in lindau (D) abfahren und dann über die seestrase nach bregenz fahren ... oder durch den tunnel (der ist ja auch recht lang) und dafür halt 7.30 (hin- und rück) bezahlen.


    oder meinst du, die ausfahrt (hörbranz) direkt nach dem zollamt (also VOR dem Tunnel) - also die paar hundert meter - dort wo so gerne kontrolliert wird ?


    dIdI


    Sorry fürs OT - aber sowas ist halt auch wichtig ;)

  • Also ich weiß nicht wo das Problem liegt?


    Wenn ich mein T5000 der Polizei geben soll schalt ichs halt unten über den schiebeschalter aus. :D

  • DANK an PoPo !


    Der Link war/ist wirklich erhellend, zumal ja auch noch mit Rechtskunde untermauert !


    Ich empfehle JEDEM, das zu studieren !


    Grüße
    FredT

  • Hier eine Stellungsnahme der Radarinfo-centrale in der Schweiz.
    Die Radarkontrollen dienen ja nur der Verkehrssicherheit. Wie kann ein Programm das die Verkehrssicherheit erhöht ungesetzlich sein? Oder sind die Radarkontrollen nur eine Einnahmequelle und das Verbot hat nur eine Erhöhung der Bussgelder im Sinn?


    Darüber ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn wie verhält es sich wenn Radio-Stationen mobile Kontrollen melden?


    Bericht GPS-Warnung (ASTRA)


    Der Amigo verhindert keine polizeilichen Massnahmen, sondern hilft dem Verkehrsteilnehmer Unfallschwerpunkte frühzeitig zu erkennen und macht zudem den Fahrzeuglenker auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufmerksam. Der Amigo informiert über den Standort von bestehenden Unfallschwerpunkten und verhindert keine polizeilichen Massnahmen, die der Verkehrssicherheit dienen.


    Die Verlautbarung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) zu Beginn des Jahres 2007 betreffend der Ausdehnung der verbotenen Radarwarngeräte hat nicht nur unter unseren, sondern auch den Kunden von Konkurrenten zu Verunsicherung geführt. Aufgrund etlicher Anfragen möchten wir über den aktuellen Stand der Dinge aus Sicht der Radar-Info-Zentrale wie folgt orientieren:


    1. Bei der Mitteilung des Bundesamtes handelt es sich um eine völlig neue, sehr extensive Auslegung des Art. 57b des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes. Bisher waren nicht nur der Amigo, sondern auch die übrigen GPSGeräte mit Warn POIs (Points of Interests) auch nicht ansatzweise Gegenstand von Beanstandungen.
    2. Selbst innerhalb des ASTRA gibt es unterschiedliche Auffassungen.
    3. Sofern die neue Auslegung des ASTRA zutreffen sollte, müssten sämtliche in den Fahrzeugen eingebauten GPS-Geräte (zumindest neueren Datums) als illegale Radarwarngeräte aus dem Verkehr gezogen werden.
    4. Mit der Auffassung, wonach die Warnung vor einer Radarkontrolle ungesetzlich sei, setzt sich das ASTRA nicht nur in Widerspruch zu einem Entscheid des Bundesgerichts, sondern auch zu Aussagen diverser Polizeikorps, die die Standorte von fest installierten Radarkontrollgeräten aus Gründen der Verkehrsicherheit veröffentlichen.


    Die Radar-Info-Zentrale wird sich mit allen Mitteln gegen die aus ihrer Sicht rechtswidrige Auslegung zur Wehr setzen. Ein entsprechendes Schreiben ist dem Bundesamt für Strassen bereits zugestellt worden. Die durch die Verlautbarung des ASTRA entstandene Unsicherheit bei unseren Kunden bedauern wir. Es liegt nun an den Gerichten, die Rechtslage zu klären. Wir hoffen, dass damit rasch die bisher vorhandene Rechtssicherheit wieder hergestellt werden kann. Wir halten Sie über die weiteren Ereignisse auf dem Laufenden.


    Danke Popo, ich habe deinen ausführlichen Link übersehen, es besteht doch Hoffnung das sich das Astra in sein Verkehrsfremde Haus zurückzieht.

    2 Mal editiert, zuletzt von rkrage ()

  • Ich muss auf diesem Thema nochmal rumhacken.


    Es gibt wohl bestätigte Fälle aus der Schweiz. dass Geräte von der Polizei eingezogen wurden und auch Bußgeldverfahern laufen.


    D.h. das Gebot der ASTRA ist rechtskräftig und wird es auch bleiben.


    Außerdem sidn angeblich in der Schweiz auch schon Geräte von einigen Herstellern aus den regalen geräumt worden!


    Zu dem Punkt alle mobilen Geräte sind damit illegal muss ich sagen, nein denn es gibt ja Geräte bei denen keine Warner vorinstalliert sind.


    IM ADAC Heft aus Nov 06 oder Dez06 war ein navi test. Am Ende des Artikels stand auch, dass Geräte mit Blitzerwarner auch in Deutschland illegal sind.
    Auch wenn diese bereist vorinstalliert sind.


    Ich wollte mich auch den Warner aufspielen, lasse aber die Finger davon, denn ich denke das kommt auch noch zu uns!

  • Zitat

    Original von assist
    Es gibt wohl bestätigte Fälle aus der Schweiz. dass Geräte von der Polizei eingezogen wurden und auch Bußgeldverfahern laufen.


    Außerdem sidn angeblich in der Schweiz auch schon Geräte von einigen Herstellern aus den regalen geräumt worden!


    Ich wollte mich auch den Warner aufspielen, lasse aber die Finger davon, denn ich denke das kommt auch noch zu uns!


    Zu 1. u. 2.


    Behauptungen, die erst noch bewiesen werden müssen; bitte nicht immer Latrinenparolen kolportieren.


    Wer sind bzw. wer hat diese bestätigt?
    Welche Händler sollen das sein?


    Zumindest Conrad und Blödmarkt haben es nicht getan.


    Die ASTRA Verlautbarung ist offenbar so "wichtig", daß noch nicht einmal die bekannte Pendlerpostille 20minuten, die sich sonst aller möglichen Sachen annimmt, dazu geschrieben hat.


    zu 3.
    nein, der Verkehrsgerichtstag, auf dem ähnliche Dinge bisher entsprungen sind, hat dazu nix geäußert!


    Bleibt bitte auf dem Teppich: Auch die schweizer Polizei hat besseres zu tun, als nur die Navis der Lenker zu kontrollieren. ASTRA und Polizei sind zwei weit verschiedene Dinge !


    Für Interessenten:
    1
    2


    Grüße
    FredT

    Einmal editiert, zuletzt von FredT ()

  • Zitat

    zu 3.
    nein, der Verkehrsgerichtstag, auf dem ähnliche Dinge bisher entsprungen sind, hat dazu nix geäußert!


    Für den deutschen Verkehrsgerichtstag gilt es als gesichert, dass in Deutschland durch den §23 1b StVO die Mitnahme von betriebsbereiten Navis mit Blitzer-POIs verboten ist.


    Das ist eine Tatsache (dass der Verkehrsgerichtstag davon ausgeht), alles andere ist eine Latrinenparole.


    Es ist auch eine Tatsache, dass der Verkehrsgerichtstag eine Verschärfung gefordert hat, nämlich auch Herstellung und Vertrieb zu verbieten.


    Ebenso ist es eine Tatsache, dass z. B. Pocketnavigation.de als Anbieter von Blitzer-POIs und auch der ADAC ebenfalls davon ausgehen, dass in Deutschland die Mitnahme von betriebsbereiten Navis mit Blitzer-POIs verboten ist.


    Soweit die Tatsachen.


    Ich respektiere ja durchaus die "Mir kann keiner was."- und die "Das muss man mir erstmal beweisen."-Haltungen. Solange es keine relevante Verfolgung und Rechtssprechung gibt, hat die Hoffnung ihre Berechtigung. Aber dass es renommierte Organisationen gibt, die die Dinge anders sehen, das sollte man nicht bestreiten. Man kann ja trotzdem auf seiner Meinung beharren.


    Quellen (besonders relevante Passagen sind fett hervorgehoben.
    Verkehrsgerichtstag:
    "DEUTSCHE AKADEMIE FÜR VERKEHRS-WISSENSCHAFT e.V.
    - Deutsches Verkehrswissenschaftliches Seminar -


    43. Deutscher Verkehrsgerichtstag
    26. bis 28. Januar 2005 in Goslar


    Empfehlung Arbeitskreis VI:
    "Verkehrsüberwachung in Deutschland und Europa"


    Der Arbeitskreis hat fast durchgängig mit sehr großer Mehrheit folgende Empfehlungen beschlossen:
    (...)
    4. Herstellung und Vertrieb von Geräten, mit denen vor Verkehrsüberwachungsanlagen gewarnt wird oder die diese stören (u.a. Navigationssysteme mit integrierter Warnfunktion) sollten zusätzlich zu dem schon heute bestehenden Benutzungsverbot untersagt werden."


    Pocketnavigation.de:
    "Technische Hilfsmittel, die vor Geschwindigkeitsüberwachungen warnen oder diese stören können, sind im deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen. Eine Verwendung dieser Hilfsmittel kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.


    Der Autor und Datenbankbetreiber weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Blitzerdaten nicht in Ländern in denen diese Warnsysteme nicht gestattet sind, eingesetzt werden soll und darf! Die Blitzerdaten dürfen aber natürlich vor Fahrtantritt z.B. bei der Routenplanung genutzt und angezeigt werden, verboten ist nur das betriebsbereite Mitführen während der Fahrt und die Benutzung während der Fahrt.


    Genauso kann man die Blitzerdaten natürlich effektiv und legal in Ländern zur Radarwarnung einsetzen, in denen ein solches Verbot nicht existiert (z.B. Niederlande). Es wird von pocketnavigation.de ausdrücklich von der Verwendung als Radarwarner in Deutschland (und damit eines Verstosses gegen die öffentliche Ordnung) abgeraten. "

  • Nun gut, die SOLLTEN-relevanzen sind von 2005 !


    Heute haben wir 2007 ! Und es hat sich nichts dazu getan, genausowenig wie zur Geschwindigkeitsbegrenzung für Sprinter etc.


    (( Und als viel gefährlicher für Leib und Leben sehe ich die Herstellung und den Vertrieb von Messern und Handfeuerwaffen in D; sollte also auch verboten werden... ))


    Außerdem warnt ja der POI nicht vor Blitzern, sondern vor gefährlichen Stellen im Verkehr (Bremsen, wenn einer den Blitzer sieht !). ;D


    Grüße
    FredT

  • Zitat

    Original von thbe
    Das ist eine Tatsache (dass der Verkehrsgerichtstag davon ausgeht), alles andere ist eine Latrinenparole.


    Nun, es ist ebenfalls eine Tatsache, dass ich nicht davon ausgehe...


    Und ich halte meine Einschätzung nicht für eine Latrinenparole.


    Du hast eine Menge Einschätzungen gepostet. Leider ist keine einzige der zitierten Institutionen verantwortlich in der Sache.


    Tatsachen sind vielmehr, dass der §23 1b seit 2004? unverändert gültig ist, und seither noch nie auf Navis, wohl aber auf Radarwarner angewandt wurde.


    Selbst wenn unsere Navis darunter fallen würden, könnten sie aufgrund der Gesetze (höhere Rechtsgüter) nicht im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle kontrolliert werden. Vom Einziehen und Vernichten mal ganz abgesehen.


    Die ganze Hysterie fußt ja nur darauf, dass allgemein angenommen wird, dass Blitzerwarner eine vergleichbare Funktion wie Radarwarner aufweisen. Wenn erst mal höchstrichterlich festgestellt wird, dass das eben nicht so ist, fällt das ganze Kartenhaus sauber in sich zusammen.


    Halten wir die unumstößlichen, und nicht wegzudiskutierenden Tatsachen also noch einmal fest:


    - der §23 1b gilt seit vielen Jahren, und wurde noch nie auf ein Navi angewandt.
    - Es wurde noch nie ein Navi eingezogen, weil Blitzer POIs drauf waren.
    - Es wurde noch nie ein Navi vernichtet, weil Blitzer POIs drauf waren.


    - Wir sind hier im falschen Thread. :D


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Zitat

    Original von FredT
    Außerdem warnt ja der POI nicht vor Blitzern, sondern vor gefährlichen Stellen im Verkehr (Bremsen, wenn einer den Blitzer sieht !). ;D


    Der ist gut. Das Argument ist mir selbst noch gar nicht eingefallen. :D :D


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Zitat

    Nun, es ist ebenfalls eine Tatsache, dass ich nicht davon ausgehe...


    Und ich halte meine Einschätzung nicht für eine Latrinenparole.


    Du hast eine Menge Einschätzungen gepostet. Leider ist keine einzige der zitierten Institutionen verantwortlich in der Sache.


    Du solltest lesen, was ich schreibe, wenn Du darauf bezogen Stellung nimmst.


    FredIT hat geschrieben: "nein, der Verkehrsgerichtstag, auf dem ähnliche Dinge bisher entsprungen sind, hat dazu nix geäußert!")


    Es ist nunmal eine Tatsache, dass dies falsch ist. Der Verkehrsgerichtstag hat sich dazu geäußert und ist der Meinung, das das Mitführen von betriebsbereiten Navis mit Blitzer-POIs bereits verboten ist (siehe u. a. mein Zitat). Und es ist ebenso eine Tatsache, dass er eine Verschärfung fordert.


    Es bleibt ja jedem überlassen, inwieweit er die Sichtweisen vom Verkehrsgerichtstag, dem ADAC oder von Blitzer-POIs teilt. Doch die Frage, ob und welche Meinung diese haben, ist dann doch außerhalb dieser weitreichenden Beliebigkeit, zumal wenn die Meinungen dieser Institutionen ausreichend dokumentiert sind.


    Abgesehen davon nutze ich auch Blitzer-POIs und halte nichts von einem Verbot derselben. Ich fahre auch außerorts regelmäßig schneller als erlaubt und halte die meisten Tempolimits für zu niedrig angesetzt. Die Frage, ob und inwieweit Navis mit Blitzer-POIs illegal sind, ist aber keine Frage der persönlichen Einstellung, sondern alleine eine Frage der Interpretation der bestehenden Normen.


    Das ist ein bedeutender Unterschied. Gerade auch ich Bezug auf die Frage, wie man in der Praxis damit umgeht. Was antwortet man der Rennleitung auf die Frage "Haben Sie Blitzer-POIs auf Ihrem Navi?"?


    Sagt man: "Ja, aber Sie können mir gar nichts!"
    Oder: "Nein, das sind nur Unfallschwerpunkte."
    Oder: "Was sind Blitzer-POIs?"
    Oder nimmt man vor der Kontrolle die Speicherkarte raus, auf der die Blitzer-POIs sind und sagt: "Sie können ja mal nachschauen."


    Was ist die klügste Antwort? Und warum?


    Zum Thema an sich wurde m. E. bereits ausreichend und mit deutlich differenzierteren Ergebnis diskutiert. Das brauchen wir nicht noch einmal wiederholen.

    Einmal editiert, zuletzt von thbe ()

  • Zitat

    Original von thbe
    Du solltest lesen, was ich schreibe, wenn Du darauf bezogen Stellung nimmst.


    FredIT hat geschrieben: "nein, der Verkehrsgerichtstag, auf dem ähnliche Dinge bisher entsprungen sind, hat dazu nix geäußert!")


    Das hatte ich übersehen, sorry.


    Zitat

    Original von thbe
    Es ist nunmal eine Tatsache, dass dies falsch ist. Der Verkehrsgerichtstag hat sich dazu geäußert und ist der Meinung, das das Mitführen von betriebsbereiten Navis mit Blitzer-POIs bereits verboten ist (siehe u. a. mein Zitat). Und es ist ebenso eine Tatsache, dass er eine Verschärfung fordert.


    Der Verkehrsgerichtstag hat schon ne Menge mehr gefordert, Geschwindigkeitsbegrenzung und Fahrtenschreiberpflicht für Transporter z.B.


    Wünschen können die sich viel.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Zitat

    Der Verkehrsgerichtstag hat schon ne Menge mehr gefordert, Geschwindigkeitsbegrenzung und Fahrtenschreiberpflicht für Transporter z.B.


    Wünschen können die sich viel.


    Ja, da stimme ich Dir zu. Nur weil der Verkehrsgerichtstag etwas fordert, bedeutet das noch lange nicht, dass es auch umgesetzt wird. Es ist lediglich eine etwas höheres Wahrscheinlichkeit, dass es so kommt wie gefordert.


    Dieses Argument betrifft allerdings nur den Bereich des Herstellungs- und Vertriebsverbots von Blitzer-POIs und Navi mit entsprechenden Features.


    Dein Argument geht nicht darauf ein, dass der Verkehrsgerichtstag es als Tatsache ansieht, dass ein Verbot der Nutzung im Fahrzeug bereits besteht.


    Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Verkehrsgerichtstag in einem Punkt irrt, wo es um die Interpretation der gültigen Gesetzeslage geht. Es ist nur sehr, sehr, sehr unwahrscheinlich. Mir fällt bei der Frage der Interpretation der gültigen Gesetzeslage auch keine Institution ein, die dafür qualifizierter wäre. Aber das ist wohl ebenfalls Ansichtssache.

  • @all
    Es wäre schön, wenn ihr beim Thema "Verkaufsstop für Navis in der Schweiz" bleibt. Gespräche über deutsche Gesetze könnt ihr liebend gerne im anderen Thread abhandeln, das muss ich dann nicht lesen...