Rechtliche Situation - Geschwindigkeitswarner

  • Hallo,


    gleich vorweg: ich habe versucht, in diesem Forum und anderswo Informationen zu diesem Thema zu finden und vieles gefunden. Ich bin aber nicht unbedingt schlauer geworden.


    Bei iGo und Mio gibt es offensichtlich die Möglichkeit, Geschwindigkeitsbeschränkungen einzublenden. Warnungen vor Blitzgeräten sind offensichtlich verboten (?). Gilt dies auch für die Hinweise auf Geschwindigkeitsbeschränkungen? Ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen. Verweist mich hier gerne auch auf einen vielleicht schon existierenden Beitrag.


    Ich wurde in einem anderen Forumsbereich zu dem Thema Raubkopien (ich bin auf einen Anbieter einer illegaler iGo-Kopie hereingefallen) darauf hingewiesen, dass dieses Thema im Forum heikel sei, da schnell eine Verwarnung kommen könnte. Daher sollten z. B. keine Hinweise auf spezielle Merkmale solcher Angebote als Warnung in dem Forum installiert werden.


    Nun finde ich aber überall Quellen zur Beschaffung von Speedlimit und ähnlichem. Diese Programme darf man doch auch nicht einsetzen (?) - wo liegt hier der Unterschied?


    Oder ist meine Information hierzu inzwischen überholt?


    Nochmals konkret:


    1.) Sind die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungseinblendungen z. B. bei iGo legal?


    2.) Ist ein Programm, welches aufgrund einer Dateieintragung vor festinstallierten Radarfallen warnt, legal?


    Zu ersterem habe ich keine Aussage gefunden - zu letzterem Widersprüchliches mit der Tendenz zu "Nein".


    Gruß,


    Keine Ahnung

    Gruß,


    Keine Ahnung

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  • 1. Natürlich


    2. siehe diverse Threads, das Thema ist ergebnislos ausgelutscht, man muß auf den ersten dahingehenden Prozeß und dessen Ausgang warten

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??

  • Hallo Bogi100,


    danke für die Auskunft.


    Viel Glück für Dein Skirennen (?). Ich würde auch gerne einmal wieder Skifahren, aber nachdem es mich nach Bremen verschlagen hat, ist der Schnee in weite Ferne gerückt...


    Ich habe nochmals durch das Internet geschaut - ich finde einfach keine wirklich klare Aussage. Dennoch ist die Tendenz der Gesetzesauslegungen in der juristischen Fachliteratur: "Nein"


    Gruß,


    Keine Ahnung

    Gruß,


    Keine Ahnung

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  • Die Diskussion bringt doch überhaupt nichts:
    a) ein Navi ist, wie der Name schon sagt, ein Navigationssystem und kein Radarwarner
    b) es wird kein Radarsignal z.B. von einem mobilen Blitzer ausgewertet, sondern es wird nur vor "Unfallschwerpunkten" gewarnt (wo dann sinnvollerweise ab und zu ein Blitzer steht)
    c) den Polizisten möchte ich sehen, der nachweisen kann, das ich eine "Anzeige von Unfallschwerpunkten" installiert habe. Ohne begründeten Anfangsverdacht darf kein Navigerät konfisziert werden
    d) Was ist dann mit der Ansage / Anzeige "Sie überschreiten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit" a la iGO / TTN etc.?


    Wie gesagt: Ausgelutscht das Thema.


    Übrigens: Bogi macht Skirennen am PC = virtuell ;)


    Achim

  • Hallo lidis,


    danke für den ADAC-Tipp. Beim ADAC findet man folgende Aussage:


    "Oft wird Zusatzsoftware zur Warnung vor Blitzampeln und fest installierten Geschwindigkeitsmessanlagen angeboten. Diese ist in Deutschland verboten."


    Soviel zur Meinung des ADAC.


    Zu meinem oben genannten Punkt 1: Anzeige von Geschwindigkeitsbeschränkungen


    Wenn Geschwindigkeitsbeschränkungen generell (natürlich mit den sicher vorhandenen Datenlücken) angezeigt werden, also nicht nur dort, wo Starenkästen stehen, so kann dies unmöglich unter diese Kategorie der verbotenen Radarwarner fallen. Es ist ja auf längere Sicht geplant, Hinweisschilder, die z. B. auf bestimmte Geschwindigkeitsreduzierungen hinweisen mit Sendern zu versehen, um dann im Auto aktiv entsprechende Warnungen zu initiieren. Mir selber passiert es ab und an, dass ich einfach ein Schild mit Geschwindigkeitsbeschränkungen übersehe oder ich mir irgendwann auch nicht mehr sicher bin, ob die Beschränkung irgendwo schon aufgehoben wurde. Ein Hinweissystem - aktiv oder passiv - kann also nur die Fahrsicherheit erhöhen.


    Meinem eigenen Rechtsempfinden nach sieht das bei echten "Blitzerwarnern" anders aus. Wenn hier nur mögliche Blitzerstellen angezeigt werden und Geschwindigkeitsbeschränkungen in anderen Bereichen nicht, so muss man jemanden schon für sehr naiv halten, wenn er abnehmen soll, dass dies zur generellen Fahrsicherheit beitragen soll. Es sollen einfach die Zahl der Strafzettel reduziert werden. Dies scheint der Gesetzgeber in D auch so zu sehen.


    Ich habe nun keine Ahnung, was die gängigen Systeme an Datensätzen bieten. Werden aber im Wesentlichen nur die möglichen Blitzerstellen erfasst, so dürfte das problematisch sein. Wie verhält es sich denn z. B. mit Speed Limit?


    Herzliche Grüße,


    Keine Ahnung

    Gruß,


    Keine Ahnung

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  • Hallo cohabit,


    danke für den Link, den ich auch schon einmal besucht hatte. Wie ich oben schon angemerkt hatte und wie die meisten hier wissen, gibt es eine Unmenge von Beiträgen in diesem und in anderen Foren zu dem Thema.


    Ich fasse für mich die Situation folgendermaßen zusammen:


    1.) Jede Variante, die aktiv oder passiv (POI-Warner) gezielt vor Blitzern warnt, ist illegal. Dabei ist es egal, inwieweit Starenkasten wirklich aktiv sind, oder ob alle Anlagen erfasst sind. Man kann sich das schön reden, aber wenn ich Richter wäre, so würde ich in diesem Fall anhand der bestehenden gesetzlichen Regelung eindeutig gegen den Benutzer entscheiden. Alles Winden und Zappeln in den Beiträgen hilft meiner Meinung nach nichts.


    2.) Es ist allerdings extrem unwahrscheinlich, dass es wirklich zu einer Strafverfolgung kommt. Es wird kaum eine Einzugsaktion durch die Polizei geben. Das ändert natürlich nichts an der Illegalität.


    3.) Garantiert - und da würde ich meinen PDA verwetten - sind allerdings Overlays, die versuchen generell Geschwindigkeitsbegrenzungen anzuzeigen, wie z. B. 30 km-Zonen, nicht gesetzeswidrig.


    Ich persönlich unterstelle den Benutzern der echten Blitzer-Warner, dass die Gefahr, vor der sie gewarnt werden wollen, die Zusendung eines Strafzettels darstellt. Und Strafzettel wollen wir natürlich alle vermeiden. Wenn Interesse an einer echten Gefahrenwarnung bestehen würde, so müssten Geschwindigkeitsbegrenzungen generell angezeigt werden, wobei man sich natürlich darüber streiten kann, wie sinnvoll viele von diesen sind.


    Ich persönlich möchte natürlich auch keine Strafzettel haben, wäre aber doch eher an der Variante mit möglichst umfassenden (soweit das möglich ist) Angaben interessiert.


    Hier komme ich wieder auf iGo zurück.


    Bei iGo können Schilder eingeblendet werden. Sind diese Schilderdaten Bestandteil der mitgelierferten Karten oder wird hier eine Zusatzdatei geladen? Ich frage, weil ich iGo noch nicht besitze. Werden hierbei nur die Blitzer-Stellen markiert oder wird versucht, generell Geschwindigkeitsbeschränkungen anzuzeigen?


    Gruß,


    Keine Ahnung

    Gruß,


    Keine Ahnung

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  • Bei IGO sind "Schilder" mit Geschwindigkeiten Kartendaten.
    Deshalb stimmen sie auch oft nicht, kommt auf das Erstellungsdatum der Karte an, iGO (PDAmill) hat darauf keinen Einfluß.

    KDW


    Module für "iGO My way 2006 Plus"
    Avensis - Forum

  • Die Geschwindigkeitsanzeige und -warnung wird aus den Daten des mitgelieferten Kartenmaterials generiert. Das hat mit Blitzern, Gefahrenstellen usw. nichts zu tun. Das sind reine Straßenattribute.


    Die Blitzer-POIs müssen separat geladen werden. Der Hersteller selbst stellt keine Blitzerdaten zur Verfügung. Diese müssen von anderen Quellen beschafft werden.


    Edit: Bodo war schneller. ;)

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  • Hi Keine Ahnung,


    bei iGo kannst Du auch einstellen ob generell bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gewarnt werden soll. Zumindest bei der aktuellen PublicBeta hast Du die Möglichkeit eine Toleranz einzustellen und zwar in Prozent, oder als absoluter Wert in km/h.


    Allerdings kommen die Geschwindigkeitsinformationen aus dem Kartenmaterial von Teleatlas(wie Bodo schon schrieb) und das ist IMHO zumindest in Deutschland erheblich Fehlerbelastet.

  • ... vielen Dank - iGo wird sicherlich mein nächstes System werden.


    Ich muss allerdings erst einmal meine (wahrscheinlich) Raubkopie abwarten. Wenn es sich dann wirklich um eine illegale Version handeln sollte, so muss ich einen erneuten Anlauf nehmen, um an eine offizielle Software (wohl auf SD-Karte) zu kommen.


    Gruß,


    Keine Ahnung

    Gruß,


    Keine Ahnung


  • ...verzeichne die 30 Piepen als Lehrgeld. Es kann nur eine illegale Version sein. :-D)

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  • Zitat

    Original von Keine Ahnung
    1.) Jede Variante, die aktiv oder passiv (POI-Warner) gezielt vor Blitzern warnt, ist illegal.


    Hi,


    zum 127 Millionsten Mal: Nein!


    Der Gesetzgeber hätte das sicher gern, und er hatte wohl auch vor, das in das Gesetz hineinzuschreiben. Leider ist ihm das nicht gelungen.
    Der Paragraf ist so allgemein gehalten, dass er eben nicht nur die Geräte beschreibt, die der Gesetzgeber wohl gemeint hat, sondern auch noch eine Menge andere Geräte mehr. Es fallen so eben eine Menge Geräte darunter, die man im Rahmen einer Verkehrskontrolle eben nicht mal eben einziehen kann, weil das eine Reihe anderer Gesetze verbietet.


    Der Gesetzgeber hat das also vergeigt, und deshalb wurde in den 5 Jahren, in denen der §23 1b nun in Kraft ist, noch kein einziges Navi eingezogen, und noch kein einziger Autofahrer bestraft.


    Gruß
    H.-J.

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